Wer haftet für den Verlust meines Pakets?
Guten Abend,
mein Paket wurde letzte Woche Donnerstag elektronisch angekündigt. Freitag wurde es von DHL bearbeitet.
Samstag vor der Zustellung habe ich eine Umleitung an eine Packstation beauftragt
Das Problem ist, das seit Samstag sich nichts mehr aktualisiert hat.
Ich habe den Absender kontaktiert und er meinte folgendes;
Sehr geehrter Herr .....,
Sie haben eine Umleitung an eine Packstation beauftragt. Das haben wir nicht beauftragt. Dies kann leider zu Verzögerungen führen, wenn die Packstation defekt oder voll ist.
DHL meinte, ich solle bis morgen 20.09 warten und dann dem Absender um einen Nachforschungsauftrag bitten
1. Meine Frage ist, ob ich jetzt laut BGB für mein Paket haften muss, das ich es habe umleiten lassen?
(Wird die verkaufte Sache durch den Verkäufer und auf Verlangen des Käufers an einem anderen als den Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung schon auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur oder der zur Versendung bestimmten Person übergeben wird. Erfüllungsort ist hierbei gemäß § 269 BGB prinzipiell der Wohnsitz oder der Gewerbebetrieb des Verkäufers.)
Darf der Absender den Nachforschungauftrag verweigern?
2. Wer erstattet mir das Geld, wenn DHL das Paket nicht liefern wird bzw ich es nicht bekomme?
Danke
1 Antwort
du haftest erst ab der Annahme des Paketes oder wenn du einen ablageort angibst wo die Post ohne Unterschrift das Paket ablegen darf.
der Absender muss den Auftrag der Nachforschung erteilen, dies kann er nicht verweigern, nur weil du die lieferadresse änderst
ich würde noch bis Freitag warten, der Status kann manchmal lange hängen durch Softwareproblem usw.., ich glaub der Absender kann auch erst 7 Tage nach dem letzten Status der Paketverfolgung überhaupt den Antrag stellen
Muss ich dann von DHL Schadensersatz verlangen?
nein, das geld muss dir der Verkäufer erstatten, er kann dann aber seinen schaden bei dhl geltend machen, da Pakete versichert sind normalerweise .
grade gefunden:
Wer beauftragt die Nachforschung?Wenn Sie als Empfänger eines verlorenen Pakets bei DHL einen Nachforschungsauftrag stellen möchten, werden Sie feststellen, dass dies für Sie gar nicht möglich ist. Denn nur Absender können den Verlust eines Pakets melden und eine Nachforschung starten. Das liegt daran, dass der Absender das Paketporto bezahlt hat und deshalb der Vertragspartner des Paketdienstes ist. Zudem erhält der Absender einen Einlieferungsbeleg, der benötigt wird, wenn eine Nachforschung gestellt werden soll. Die Nachforschung kann erst nach 6 Tagen nach der letzten Aktualisierung des Sendungsstatus aufgegeben werden, da vereinzelte Verspätungen von Paketen nicht selten sind.
Als Empfänger müssen Sie sich also beim Absender melden, wenn Ihr Paket nicht angekommen ist. Dieser kümmert sich dann um den Nachforschungsauftrag.
So stellen Sie einen Nachforschungsauftrag bei DHLWie bereits erwähnt, kann ein Nachforschungsauftrag dann gestellt werden, wenn der Sendungsstatus seit mindestens 6 Tagen nicht mehr aktualisiert wurde. Beachten Sie jedoch, dass manchmal Pakete auch weiter transportiert werden, ohne dass dies in der Sendungsverfolgung erkennbar ist.
Jo Danke
Also warte ich noch bis morgen und berichte es dem Absender
Was ist wenn ich doch für das Paket haften muss - wegen der Umleitung - und DHL die Ware nach 20 Tagen immer noch nichts liefert.
Muss ich dann von DHL Schadensersatz verlangen?