Wer bezahlt Küche? Vermieter oder Wir?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meine Frage ist nun wer muss bezahlen wenn wir eine neue Küche wollen , denn es gibt dort auch eine Ecke , die ist voll mit Schimmel (schwarz). Doch der Mieter ist geizig, und wir haben Angst das wir rausfliegen, und es ist schwer in der Nähe eine Wohnung mit 3 Schlafzimmern zu finden :/

Die Küche war also schon bei Eurem Einzug da? Dann gilt folgendes:

Die mietrechtliche Problemstellung ist jeweils eine andere, je nach dem ob es sich um eine mitvermietete Einbauküche oder um die Küche des Mieters (oder eine vom Vormieter übernommene Küche) handelt.

Ob die Einbauküche mitvermietet ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag.

Steht im Mietvertrag bspw. "Küche möbliert" so ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung mit einer Einbauküche auszustatten.

Eine vorhandene Küche ist mitvermietet.

Ebenso verhält es sich in der Regel, wenn der Mietervertrag keine Bestimmungen über die Einbauküche enthält, jedoch bei der Besichtigung und Übergabe der Räume eine solche Küche vorhanden ist.

Quelle: Mietrechtslexikon

und wir haben Angst das wir rausfliegen

Nur weil ein Mieter seine Rechte warnehmen will, kann der Vermieter ihm nicht kündigen.

Meine Frage ist nun wer muss bezahlen wenn wir eine neue Küche wollen

Der Vermieter muss Euch keine neue Küche hinstellen, er muss lediglich für Ersatz sorgen.

Die Geräte müssen halt funktionieren.

So geht man bei Mängeln vor:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.


Bezüglich der Schimmelbildung gibt es Urteile dass der Vermieter beweisen muss, dass der Schimmel durch falsches Lüften enstanden ist.

Sie geben bei der Mängelanzeige auch das mit dem Schimmel an. Aber sollte sich durch ein Gutachten herausstellen, dass es kein baulicher Mangel ist, sind sie zu Schadenersatz verpflichtet und müssen die Kosten für das Entfernen des Schimmels tragen.

Auch eine Mietminderung wegen Schimmelbildung wäre dann nicht gerechtfertigt,daher sollte man sich das Recht zur Mietminderung wegen Schimmelbildung vorbehalten.

MfG

Johnnymcmuff

johnnymcmuff  31.07.2014, 23:55
Wenn wir also dahingezogen sind, und die Küche schon da war, heißt dass das wir dafür bezahlen, oder steht es schon im Mietvertrag?

Das bedeutet, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat, das alles funktioniert.

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Wie schon gesagt: Mietvertrag prüfen. Irgendwo muss ja geklärt sein, wer die Küche dort hingestellt hat.

Hier gibt es nur drei Möglichkeiten:

  1. Die Küche wurde vom Vermieter hingestellt und ist Teil der Mietsache
  2. Die Küche wurde vom Vormieter übernommen und befindet sich im Eigentum des Fragestellers
  3. Die Küche wurde vom Fragesteller selbst dort hingestellt (das geht aus der Frage gar nicht hervor)

Nur im ersten Fall muss der Vermieter für die Instandsetzung sorgen. Das heißt aber nicht, dass er eine neue Küche einbauen muss. Es reicht hier durchaus, wenn er repariert (sofern möglich).

johnnymcmuff  31.07.2014, 19:49
  1. Die Küche wurde vom Vormieter nicht mitgenommen und bei der Wohnungsübergabe hat der Vermieter die Küche in der Wohnung gelassen, dann gilt sie als mitvermietet. __________________________________________________________________

Eine vorhandene Küche ist mitvermietet.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm

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ChristianLE  31.07.2014, 22:09
@johnnymcmuff

Davon gehe ich auch aus. Allerdings geht das aus der Fragestellung nicht eindeutig hervor. Teilweise liest man hier schon die merkwürdigsten Sachen

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JBigJohn 
Fragesteller
 03.08.2014, 13:18

OK Danke . Fall 1 Trifft zu

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da müßt ihr in euren mietvertrag schauen, wem die küche gehört, ob sie mitvermietet ist. wenn ihr dafür bezahlt, dann muss sie auch in schuss sein und der vermieter ist für erneuerung zuständig.

wegen einer anfrage könnt ihr aber nicht rausfliegen. erkundigt euch beim mieterverein/ mieterschutzbund, auch wegen der küche.

wenn der vermieter so geizig ist und die wohnung sonst günstig ist, dann würde ich ihm sagen, er soll seine küche abbauen, schimmel beseitigen und die küche würde ich mir selber kaufen - und dann natürlich mitnehmen.

JBigJohn 
Fragesteller
 31.07.2014, 16:47

OK, Danke. Ist jeder Mietvertrag eig. gleich? kann nähmlich nicht finden wo es steht ^^

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Schokolinda  31.07.2014, 17:05
@JBigJohn

nein, mietverträge sind nicht gleich. es gibt zwar formulare, die sind aber nicht verbindlich - jeder kann sich selber was zurecht machen.

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einfach mal den Mieter drauf ansprechen, ihr werdet euch schon einigen

JBigJohn 
Fragesteller
 31.07.2014, 16:30

Das haben wir auch schon, aber der ist so geizig, und möchte es nicht bezahlen

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ChristianLE  31.07.2014, 16:49
@JBigJohn

Ich bin verwirrt. Seid ihr nun Mieter oder Vermieter? Ich lese hier dauernd, dass der Mieter aufgefordert werden muss..

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Wer die Küche benutzt sollte sie doch erneuern.

Muss ja nicht die teuerste sein und Euch der Vermieter irgendwann kündigt einfach einpacken und mitnehmen.

HauDenLukas1  31.07.2014, 16:43

...und wenn Euch...:--)

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anitari  31.07.2014, 18:20
Wer die Küche benutzt sollte sie doch erneuern.

Nur wenn er vertraglich dazu verpflichtet ist.

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HauDenLukas1  31.07.2014, 20:01
@anitari

Das könnte wenn es so wäre dieses in seiner Frage angeben. Aber ich gehe davon aus das er das noch nicht gelesen hatte.

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