Wenn man jemand aufnimmt mit Handy als Video Modus ist das Freiheitsstrafe oder kann man sogar ins Gefängnis gehen?

3 Antworten

§ 201 I StGB:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1 das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt [...]

anja01234 
Beitragsersteller
 01.06.2025, 14:53

Also ist das wegen Tonaufnahme bekommt man ins Gefängnis?

Der bereits erwähnte § 201 StGB könnte einschlägig sein.

Gerade in Zeiten von Snapchat, Instagram und Co ist aber auch der § 22 KunstUrhG nicht gänzlich außer Acht zu lassen. Hier ist allerdings nichts das Fotografieren und Filmen an sich strafbar. Die Zuwiderhandlung liegt hier vor, wenn die Aufnahmen öffentlich zur Schau gestellt werden. Hier gibt es allerdings einige Ausnahmen und Voraussetzungen welche in den §§ 22 ff. KunstUrhG aufgeführt sind.

Gemäß § 33 KunstUrhG wird dieses Vergehen nur auf Antrag verfolgt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden.

Allerdings ist das alles nur sehr theoretisch. Der § 201 StGB sowie der §§ 22, 33 KunstUrhG genießen eher ein Schattendasein.

Der § 201 StGB wird ab und zu mal von der Polizei angewandt, um das Filmen polizeilicher Maßnahmen zu unterbinden und somit eine Rechtsgrundlage für eine Beschlagnahme des Aufnahmegerätes zu haben. (Tatmittel)

Durchaus relevanter ist noch der §201a StGB. Die Variante § 201a I Nr.2 StGB bestraft die sog. Gaffer bei Unfällen sollten diese Bildaufnahmen von verletzten Beteiligten anfertigen.

In den seltensten Fällen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..