Gibt es eine undercover video app?

1 Antwort

Ich hoffe du nutzt das ganze nicht um heimlich Bilder von anderen Menschen aufzunehmen.

Das verstößt nämlich gegen §22 KunstUrhG:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Folge:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

Dh nenne ich keine Namen.