Anzeige wegen Beleidigung muss ich ins Gefängnis?
Hallo Leute ich habe eine Anzeige wegen Beleidigung bekommen. Ich habe mich mit einem ehemaligen Kumpel gestritten und es hat sich leider etwas hochgeschaukelt ich habe von ehemaligen Freunden gehört dass er von kleinen Kindern Fotos auf seinem Handy hätte und sich daran vergreifen würde das habe ich im Streit ausgenutzt und sie ihm gesagt nun habe ich eine Anzeige wegen Beleidigung und habe Angst dass ich ins Gefängnis muss weil ich gehört habe dass man ein Jahr Freiheitsentzug bekommen kann ich bin 22 und nicht vorbestraft wie hoch ist nun die Wahrscheinlichkeit dass ich eine Freiheitsstrafe bekomme.
Du hast von Fotos kleiner Kinder auf seinem Handy gehört?
Isses ne Geldstrafe? Zahl die einfach.
Wegen Beleidigung oder sowas wir Rufmord?
Ich habe eine Anzeige wegen Beleidigung
6 Antworten
- Zuerst kommt die Anzeige - die ist ja wohl erfolgt
- Dann kommt die Anklage - die muss erst einmal erhoben werden
- Dann kommt die Anhörung und vielleicht die Verhandlung
- Dann kommt das Urteil - das entscheidet das Gericht
So schnell kommt man in Deutschland nicht ins Gefängnis.
Das gibt maximal ein Bußgeld.
Wobei, wenn der wirklich Fotos von kleinen Kindern auf dem Telefon hat, ist es auch keine Beleidigung wenn du ihm das sagst. Er wäre dann auch ziemlich blöd wenn er dich anzeigt. Spätestens wenn die Polizei dich zu den Vorwürfen befragt und du denen das sagst, stehen die bei dem auf der Matte. Uns seine Chancen dann im Knast zu landen sind wesentlich höher.
wegen sowas kommt man nicht hinter Gitter.
Sofern er sich an Kinderbildern aufgeilt, ist es ja keine Beleidigung, wenn du ihn deshalb kritisierst. Sollte es nicht stimmen, wäre es üble Nachrede, Verleumdung... oder so. Abgesehen davon muss er erst einmal beweisen, dass du dieses und jenes tatsächlich aussprachst. Du machst dich nur unnötig verrückt... jeder kann jeden anzeigen, deshalb fährt man nicht gleich ein, in Deutschland sowieso nicht.
die Wahrscheinlichkeit das du eine Freiheitstrafe bekommst tendierst gegen 0. aber selbst wenn würde die zur Bewährung ausgesetzt werden
höchtmas für die Strafe ist zwar 1 Jahr (ggf 2 Jahre wenn es öffentlich oder durch eine Tätlichkeit geschieht) aber insbesondere da du nicht vorbestraft bist und das „im Eifer des Gefechts“ passiert ist wird kein Gericht da die Höchststrafe verhängen.
Wenn das im Streit passiert ist, sind von ihm eventuell auch Beleidigungen ausgesprochen worden? Dann könnte auch eine wechselseitige Beleidigung nach § 189 stgb vorliegen und der Richter könnte beide straffrei davon kommen lassen. Ansonsten wäre mir einer (eher geringen) Geldstrafe zu rechnen.
Wie immer wenn man beschuldigter einer Straftat ist gilt es ersteinmal zu schweigen und keine Aussage zu machen. falls es keine weiteren Zeugen gibt wird es aber praktisch nicht möglich sein das zu Beweisen. Dann wird das Verfahren aller vorrausicht nach eingestellt werden
Bußgelder gibt es bei Ordnungswidrigkeiten. Möglicherweise bekommt der Fragesteller eine Geldstrafe.