Anzeige wegen Beleidigung muss ich ins Gefängnis?

verreisterNutzer  30.03.2022, 15:58

Du hast von Fotos kleiner Kinder auf seinem Handy gehört?

Isses ne Geldstrafe? Zahl die einfach.

Wegen Beleidigung oder sowas wir Rufmord?

Anonymousguy577 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 16:00

Ich habe eine Anzeige wegen Beleidigung

6 Antworten

  • Zuerst kommt die Anzeige - die ist ja wohl erfolgt
  • Dann kommt die Anklage - die muss erst einmal erhoben werden
  • Dann kommt die Anhörung und vielleicht die Verhandlung
  • Dann kommt das Urteil - das entscheidet das Gericht

So schnell kommt man in Deutschland nicht ins Gefängnis.

Das gibt maximal ein Bußgeld.

Wobei, wenn der wirklich Fotos von kleinen Kindern auf dem Telefon hat, ist es auch keine Beleidigung wenn du ihm das sagst. Er wäre dann auch ziemlich blöd wenn er dich anzeigt. Spätestens wenn die Polizei dich zu den Vorwürfen befragt und du denen das sagst, stehen die bei dem auf der Matte. Uns seine Chancen dann im Knast zu landen sind wesentlich höher.


PatrickLassan  30.03.2022, 16:21
Das gibt maximal ein Bußgeld.

Bußgelder gibt es bei Ordnungswidrigkeiten. Möglicherweise bekommt der Fragesteller eine Geldstrafe.

wegen sowas kommt man nicht hinter Gitter.

Sofern er sich an Kinderbildern aufgeilt, ist es ja keine Beleidigung, wenn du ihn deshalb kritisierst. Sollte es nicht stimmen, wäre es üble Nachrede, Verleumdung... oder so. Abgesehen davon muss er erst einmal beweisen, dass du dieses und jenes tatsächlich aussprachst. Du machst dich nur unnötig verrückt... jeder kann jeden anzeigen, deshalb fährt man nicht gleich ein, in Deutschland sowieso nicht.

die Wahrscheinlichkeit das du eine Freiheitstrafe bekommst tendierst gegen 0. aber selbst wenn würde die zur Bewährung ausgesetzt werden

höchtmas für die Strafe ist zwar 1 Jahr (ggf 2 Jahre wenn es öffentlich oder durch eine Tätlichkeit geschieht) aber insbesondere da du nicht vorbestraft bist und das „im Eifer des Gefechts“ passiert ist wird kein Gericht da die Höchststrafe verhängen.

Wenn das im Streit passiert ist, sind von ihm eventuell auch Beleidigungen ausgesprochen worden? Dann könnte auch eine wechselseitige Beleidigung nach § 189 stgb vorliegen und der Richter könnte beide straffrei davon kommen lassen. Ansonsten wäre mir einer (eher geringen) Geldstrafe zu rechnen.

Wie immer wenn man beschuldigter einer Straftat ist gilt es ersteinmal zu schweigen und keine Aussage zu machen. falls es keine weiteren Zeugen gibt wird es aber praktisch nicht möglich sein das zu Beweisen. Dann wird das Verfahren aller vorrausicht nach eingestellt werden