Wenn jemand Falschparker fotografiert und der Polizei das schickt, wird er selbst wegen Datenschutzvergehen zur Kasse gebeten - richtig oder falsch?

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen

falsch 86%
anderes 14%
richtig 0%

2 Antworten

anderes

In einigen Fällen ist das tatsächlich passiert, ein Verfahren dazu ist aktuell auch noch anhängig. Immer ist das allerdings nicht der Fall.


Leestiger  02.11.2022, 21:22

Gibts da genaueres?

Wann soll das denn wo passiert sein, da gibts dann ja Aktenzeichen, ect.. wenn da was Wahres dran ist..

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Leestiger  02.11.2022, 22:12
@ChristianMay270

Dann wäre das ungenau ausgedrückte ja nun geklärt!

Nur Bilder ohne persönliche Betroffenheit könnten! ein Verwarngeld nach sich ziehen, sonst keine!

Und bisher ist das noch nicht erfolgt!

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ChristianMay270  02.11.2022, 22:14
@Leestiger
Und bisher ist das noch nicht erfolgt!

Glaub gerne, was Du möchtest. Dass entsprechende Bescheide erlassen wurden, sollte mittlerweile klar sein.

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Leestiger  02.11.2022, 22:17
@ChristianMay270

Du bist nicht das Gericht, deshalb halte ich nichts von deiner Einschätzung dass diese auch vollstreckt werden könnten, sorry...

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ChristianMay270  02.11.2022, 22:20
@Leestiger

Ich schätze überhaupt nichts ein, sondern verweise nur auf die erlassenen Verwarnungen iSv Art. 58 Abs. 2 lit. b) DS-GVO, für die es keinen Richter benötigt.

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Leestiger  02.11.2022, 22:25
@ChristianMay270

Und da gibt das LDA folgendes an:

"Aufgrund der derzeitigen Entwicklung, insbesondere mehrerer zu dieser Thematik anhängiger Gerichtsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, stellen wir diesbezügliche Verfahren derzeit zurück."

Also "erlassen", aber zurückgestellt, nix kassiert bis jetzt!

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Leestiger  02.11.2022, 22:35
@ChristianMay270

Niemals bestritten, aber du kannst ja nicht mal zugeben dass die nur an welche herausgegangen sind, die als Nichtbetroffene gemeldet haben und nicht an Alle, die gemeldet haben!

Und die herausgegeben wurden nicht eingefordert, sondern erstmal zurückgestellt!

Und du antwortest auf die Frage ob "wegen Datenschutzvergehen zu Kasse gebeten wurde" mit der falschen Behauptung:

"In einigen Fällen ist das tatsächlich passiert"

Nein, ist es eben nicht, sind zurückgestellt, Niemand musste bis jetzt zahlen!

Bitte keine falschen Behauptungen aufstellen, dass schon welche zahlen hätten müssen!

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ChristianMay270  02.11.2022, 22:37
@Leestiger
Und bisher ist das noch nicht erfolgt!

War wohl dein Doppelgänger, Frau Tiger.

"In einigen Fällen ist das tatsächlich passiert"

Die Leute wurden zu Kasse gebeten, indem der Bescheid erlassen wurde.

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ChristianMay270  02.11.2022, 22:41
@Leestiger

Du musst Dir nun eine andere Person suchen, die dich noch nicht blockiert hast, die Du nun volltexten kannst. Gute Nacht!

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Leestiger  05.11.2022, 22:06
@ChristianMay270

Ne, ist es nicht - lies den Link durch, da geht es um beide Verfahren..

Das geht aus zwei veröffentlichten Urteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach (Bayern) hervor.

https://www.n-tv.de/ticker/Fotografieren-von-Falschparkern-erlaubt-article23693551.html

Dachte ich mir, obwohl es seit zweit Tagen in allen Zeitungen und bei n24, n-tv, Welt, ect.. im Fernsehen kommt bist du nicht Manns genug..

Macht keinen Spass mehr - wer so feig ist seinen Fehler nicht zuzugeben ist für mich nicht tragbar..

Ich hatte nichts anderes erwartet um ehrlich zu sein..

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ChristianMay270  05.11.2022, 23:01
@Leestiger

Dass es dort Neuigkeiten zu gibt, ist mir schon klar. Das Zitat bezieht sich darauf, dass ich auch nie etwas anderes behauptet habe, sondern klar machte, dass dazu ein (oder x) Verfahren läuft.

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Leestiger  05.11.2022, 23:26
@ChristianMay270

Lass es einfach - die Korrektur deiner Behauptungen

"In einigen Fällen ist das tatsächlich passiert"

"Die Leute wurden zu Kasse gebeten, indem der Bescheid erlassen wurde"

die sich wie erwartet als unwahr herausgestellt haben bringst du nicht!

Niemand!! i zur Kasse gebeten worden - Niemand!

Damit noch ein schönes zusammengelogenes Leben!

Ich widme mich wieder den ehrlichen Leuten hier die Fehler auch eingestehen können..

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ChristianMay270  05.11.2022, 23:30
@Leestiger

Gut, lieber Leestiger, wenn Du nicht das Gefühl hast, dass Du zur Kasse gebeten wirst, wenn man Dir eine Verwarnung iHv 100 € zusendet, dann ist das dein Problem – nicht meins.

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falsch

Bei Privatanzeigen von Falschparkern wird von der Behörde sogar explizit ein Foto gefordert (zumindest in Hamburg):

Für das erfolgreiche Stellen einer Privatanzeige benötigen Sie mindestens 1 aussagekräftiges Foto des Verstoßes.

ChristianMay270  02.11.2022, 19:15

Weiter im Formular (Abschnitt „Verfahrensrisiko“) heißt es jedoch auch:

Ich bestätige, dass ich von dem angezeigten Verstoß persönlich betroffen bin. Die darüber hinausgehende Anfertigung von Beweisfotos aus rein allgemeinem Interesse kann einen datenschutzrechtlichen Verstoß darstellen.
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ChristianMay270  02.11.2022, 21:26
@Leestiger

Natürlich wird hier nur von „kann“ gesprochen, da es immer auf den Einzelfall ankommt.

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Leestiger  02.11.2022, 21:35
@ChristianMay270

Genauer:

"...Die darüber hinausgehende Anfertigung von Beweisfotos aus rein allgemeinem Interesse kann einen datenschutzrechtlichen Verstoß darstellen..."

Bedeutet - wenn mehr als das eine Foto gemacht wird und nicht "das Beweisfoto selbst"!

Das Beweisfoto selbst ist also ausdrücklich davon nicht betroffen!

So richtig dargestellt? - oder bestreitet du das?

Dein Kommentar las sich so als ob man Angst haben müsste wenn man ein Beweisfoto macht ( und nur das eine Beweisfoto, nicht mehr!)

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ChristianMay270  02.11.2022, 21:41
@Leestiger
So richtig dargestellt?

Ist es nicht, da die Bezüge falsch dargestellt sind. „Darüber hinausgehend[-]“ bezieht sich auf die persönliche Betroffenheit; nicht erlaubt sein können also Fotos, die angefertigt werden, ohne dass eine persönliche Betroffenheit besteht.
Weitere Belege habe ich oben bereits angeführt.

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Leestiger  02.11.2022, 21:44
@ChristianMay270

Genau das habe ich geschrieben!

Also ist EIN Beweisfoto ok, das mich an der Nutzung des Gehwegs, des sichern Übergangs einer Strasse, einer Kreuzung behindert?

JA oder NEIN?

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