wenn ich eine Wohnung betrete und da eine Person tod im Bett liegt,muss ich dann noch Herzdruckmassage machen?
ab wann ist erste Hilfe nicht mehr nötig.Den Tod darf ja nur ein Arzt feststellen.
ich will bei keiner Person Herzdruckmassage anwenden die offensichtlich tod ist und Alt.
Mach ich mich deshalb strafbar.
also ich ruf dann die 112 aber ich muss doch keinen Tot angetroffene Person eine Herzdruckmassage geben oder ?
erste Hilfe gilt doch nur wenn ich jemanden antreffe der gerade unmächtig geworden ist oder wo ich denke dass da noch was zu machen ist.
wenn ich eine Wohnung betrete und da eine Person tod im Bett liegt,
Wie betritt man eine Wohnung wenn der Bewohner verstorben ist?
Bist du hauptberuflich Einbrecher?
indem man einen Schlüssel besitzt. Sherlock würde jetzt sagen,dass ich die Person wohl kenne .
9 Antworten
Du kannst es nicht beurteilen, ob der Tod schon eingetreten ist.
Also: Ans Werk!
Nein, es ist erst zu prüfen , ob er/sie noch lebt.
Es gibt auch Anzeichen für sicheren Tod - die man einige Zeit nach EIntreten des Todes sehen kann.
Bei einem Toten Herzmassage und künstliche Beatmung zu machen ist ziemlich sinnlos.
ich will bei keiner Person Herzdruckmassage anwenden die offensichtlich tod ist und Alt.
Das musst Du auch nicht, denn Du musst sowas auch nicht können.
ich will bei keiner Person Herzdruckmassage anwenden die offensichtlich tod ist und Alt.
Welches Alter willst du als Grenze nehmen?
Unter Fachleuten wird auch diskutiert, wo und ob es da Grenzen gibt.
„Alter ist nur eine Zahl!“ – dieses Zitat wird Jupp Heynckes zugeschrieben, der mit 73 Jahren noch Trainer beim FC Bayern München war. Das kalendarische Alter erscheint daher eher nicht geeignet für solch eine Festlegung in einer Regel zur Beendigung einer Reanimation. Der gesundheitliche, kognitive und funktionelle Zustand älterer Menschen ist sehr heterogen verteilt und korreliert nur begrenzt mit dem Lebensalter.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/209411/Reanimation-Kein-Lebensalter-als-Grenze
Eine generelle Unterlassung von Reanimationsmaßnahmen bei Patienten über 80 Jahren kann aus ethischer Sicht nicht erfolgen. Der Fokus bei (nicht nur) dieser Altersgruppe soll auf dem Abwägen des Nutzens und des Schadens unter Einbezug der Wertvorstellungen des Patienten liegen.
https://www.rettungsdienst.de/tipps-wissen/reanimation-ja-oder-nein-49047
meine Grenze liegt immer da wo ich denke dass die Person nur noch auf den Tod wartet und es kommt drauf an wo ich die Person finde.auf der Straße zum Beispiel bin ich Reanimationsfreudig aber nicht in einer Wohnung.ich kenn die Person auch wenn ich in eine Wohnung komme ohne dass die Person mir öffnet
Wenn die Person tot ist, musst du natürlich keine Wiederbelebung durchführen