Wenn einer in der Nacht einen Baum auf der Fahrbahn umgestürzt findet, sollte er dann die Feuerwehr rufen oder einfach umdrehen?
Und muss er den Einsatz dann zahlen, wenn er die Feuerwehr ruft?
Gerade ein Fall, bei dem dann 10 Feuerwehrleute mit 3 Einsatzwagen kamen. Warum soviel? und derjenige der gerufen hat soll den Einsatz zahlen. Vorher kamen schon mind. 3 andere Leute an dem Baum die aber nicht die Feuerwehr gerufen haben.
Er hat geklagt und gewonnen --- aber normal ohne Klage müsste er zahlen, oder ?
4 Antworten
Wenn einer in der Nacht einen Baum auf der Fahrbahn umgestürzt findet, sollte er dann die Feuerwehr rufen oder einfach umdrehen?
Das kommt darauf an... wenn es sich wirklich um eine Straße handelt und nicht um eine Grundstückszufahrt, einen Feldweg oder so und wenn es demjenigen nicht möglich ist, den Baum selbst von der Straße zu räumen (häufig entpuppen sich solche "Bäume" dann als Äste, die leicht von ein oder zwei Personen hätten beiseite geräumt werden können), dann sollte man auf jeden Fall den Notruf wählen.
Denn der Baum stellt eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer dar. Gerade bei schechter Witterung (die ja meist mit Sturm einhergeht) und in Kurvenlagen kann hier leicht ein Fahrzeug mit dem Baum kollidieren.
"Einfach umdrehen" wäre demnach eine unterlassene Hilfeleistung und strafbar.
Und muss er den Einsatz dann zahlen, wenn er die Feuerwehr ruft?
Nein.
Derjenige hat alles richtig gemacht. Er hat eine Situation entdeckt von der er ausgeht, dass diese eine Gefahr darstellt und hat den Notruf angerufen. Der Disponent hat dann auf Grundlage seiner Infos entschieden, die Feuerwehr, die Polizei oder was auch immer zu alarmieren.
Als Anrufer zur Kasse gebeten wirst Du nur dann, wenn Du vorsätzlich einen Fehleinsatz verursacht hast.
In diesem Fall dürften die Kosten, sofern die Kommune überhaupt eine Gebührensatzung hat, zu Lasten der Allgemeinheit gehen oder aber zu Lasten des Baumbesitzers.
Gerade ein Fall, bei dem dann 10 Feuerwehrleute mit 3 Einsatzwagen kamen. Warum soviel?
Viel? Das ist so ziemlich die Untergrenze... Ok, 3 Fahrzeuge klingt vielleicht etwas viel... aber auch wir rücken meist mit drei Fahrzeugen zum Einsatz aus. Allein schon, um Einsatzstellen im Dunkeln oder in der Dämmerung besser absichern zu können (gerade in Kreuzungs- und Kurvenbereichen), um ggfs. im Dunkeln mehr ausleuchten zu können und/oder ggfs. auch zwischendurch ein Fahrzeug herauslösen zu können, dass ggfs. weiteres/anderes benötigtes Material nachholen kann.
10 Mann sind wenig... eine Löschgruppe besteht immer aus 9 Personen.
in der Parxis sind aber mind. 3 Autos vor ihm umgekehrt, haben keine Feuerwehr angerufen und keine Strafe bekommen. Es wurden Fotos gemacht so dass man nach den Umdrehern mit Zeugenbefragung hätte suchen können. Wurde nicht gemcht. Also denen passierte nichts. Derjenige der angerufen hatte musste aber Anwalt einschalten, sonst hätte er 850 Euro zahlen müssen. Den Anwalt natürlich auch erstmal vorstrecken und jede Menge Ärger damit. Die umgedreht haben haben überhaupt keinen Ärger bekommen.
Und wahrscheinlich wussten einige Umdreher davon nichts, denn sie haben am Straßenrand gehalten und mit Neonlampen Zeichen gegeben. Wenn sie nicht erwischt werden wollten wegen "Straftat" - wären sie doch ohne Aufsehens schnell vom "Tatort" weg.
Hi,
Er hat geklagt und gewonnen --- aber normal ohne Klage müsste er zahlen, oder ?
Entweder das - oder man hätte auf anderweitigem Wege eine Klärung erreicht.
Und muss er den Einsatz dann zahlen, wenn er die Feuerwehr ruft?
Das ist letztendlich ein klares "Es kommt drauf an" - nämlich darauf, ob
- die Feuerwehr in diesem Falle entsprechend dem jeweiligen Landesfeuerwehrgesetz zuständig ist und
- wie die jeweilige Gemeinde derartige Einsätze in ihrer Gebührenordnung geregelt hat.
Eine blockierte Straße fällt grundsätzlich erstmal in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Straßenbaulastträgers - die Feuerwehr ist erst bei einer konkreten Gefährdung oder eben im Rahmen der Amtshilfe zuständig.
Einsätze außerhalb des eigentlichen Zuständigkeitsbereichs werden dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt. Die Diskussion, ob die Feuerwehr zuständig ist oder nicht, kann man nicht vollends vermeiden.
Gerade ein Fall, bei dem dann 10 Feuerwehrleute mit 3 Einsatzwagen kamen. Warum soviel?
Die Alarmierung erfolgt nach der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnung. Diese ist so zu bemessen, dass das jeweilige Meldebild abgearbeitet werden kann.
"Baum auf Straße" kann von Gestrüpp, dass man zur Not alleine beseite schaffen kann, bis zur Eiche mit einem Meter Stammdurchmesser, was entsprechend mehr Material und Manpower benötigt, eben alles bedeuten.
Also, was tun?
Absichern, Polizei informieren - diese entscheidet kontaktiert entweder den Bauhof oder die Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe.
LG
Und muss er den Einsatz dann zahlen, wenn er die Feuerwehr ruft?
Natürlich nicht.
Gerade ein Fall, bei dem dann 10 Feuerwehrleute mit 3 Einsatzwagen kamen. Warum soviel?
Weil das dort wohl so in der AAO steht?
und derjenige der gerufen hat soll den Einsatz zahlen.
Weshalb sollte er dafür zahlen müssen? Gefahrenabwehr ist Aufgabe der Feuerwehr, und wer den Einsatz nicht verursacht, zahlt auch nicht. Oder hat er etwa den Baum selbst gefällt?
Und nein, man sollte nicht wegfahren, ohne die Fw zu alarmieren. Schließlich könnte es zu einem Verkehrsunfall kommen.
Geld von ihm einzufordern. Anruf hat nicht genügt. Er musste erst Anwalt nehmen und vor Verwaltungsgericht klagen.
Die Feuerwehr selbst kann gar nichts fordern. Das war eher die Gemeinde- oder Stadtverwalzung, der die Feuerwehr untersteht.
Zudem möchte ich mal sehen, mit welchem Recht eine Behörde hier Forderungen stellen sollte. Das ist nämlich überhaupt kein kostenpflichtiger Einsatz, da Höhere Gewalt. Kann man das irgendwo nachlesen?
Willkommen in Deutschland
Vielleicht hätte man einfach wirklich umdrehen sollen, kam ja kein Auto zu schaden, von daher scheints belanglos für die Feuerwehr zu sein
Ich hät erstmal die Polizei angerufen und dann hätten die sich ein Bild machen können und vielleicht hätten die erstmal nur weiträumig abgesperrt, Umleitung eingerichtet und dann bis zum Sankt Nimmerleinstag drauf gewartet bis die Stadterwaltung entschieden hat wer nun dafür zuständig ist
doch kam ... der Anrufer ist auf dem Baum aufgefahren und leichte Beschädigung am Auto. Die Feuerwehr steht auf dem Standpunkt --- egal wer schuld ist -- der Anrufer zahlt. Wenn der Anrufer meint er muss nicht zahlen, dann soll er klagen. Und genau so wars.
da frag ich mich dann allerdings... WIE kann man einen über der Straße liegenden Baum übersehen!? ist der ohne Licht gefahren? Am handy gedaddelt? zu viel Promille intus?
zur Seite geschaut weil da Leute standen mit Neonleuchten. Nicht gewusst was das soll .... statt anzuhalten hat er Fernlicht ausgemacht um die nicht zu blenden.
tja... was soll ich jetzt dazu sagen!?
Aber dennoch... typisch Deutschland, daß einer für den Einsatz zahlen muß. Geld ist alles hierzulande mittlerweile
Ich hät erstmal die Polizei angerufen und dann hätten die sich ein Bild machen können und vielleicht hätten die erstmal nur weiträumig abgesperrt, Umleitung eingerichtet und dann bis zum Sankt Nimmerleinstag drauf gewartet bis die Stadterwaltung entschieden hat wer nun dafür zuständig ist
Das kannst du knicken. Die Polizei schickt die, die dafür zuständig sind, und das ist in dem Fall nun mal die Feuerwehr. Wenn es einen Verursacher gibt, wird der hinterher zur Kasse gebeten. Aber hier ist der Anrufer ja nicht der Verursacher.
Ja ist mir egal. Ich hab die P angerufen und wenn die der Meinung sind, daß die die F schicken müssen, dann sollen
Verursacher wird zur Kasse gebeten!? AHA... Blitzeinschlag? Wurzeln versagt? Wurzeln ausgeschwemmt? Wer wird denn hier zur Kasse gebeten? Das Universum? DAS Inkassoverfahren will ich mal sehen
Der Verursacher wird dann zur Kasse gebeten, wenn es möglich ist. Das ist bei einem VU oder bei Brandstiftung der Fall, aber logischerweise nicht bei Höherer Gewalt wie Unwetter.
Hab ich auch NIE bestritten. es ist nur Nonsens zu sagen "Du hast angerufen, also zahlst Du für den Einsatz"
Falls die Leute es vergessen sollten: Berufsfeuerwehr wird von der Steuer bezahlt und wenn mich nicht alles irrt gibts dafür auch nen § im Gesetz, daß FW-Einsätze kostenlos sind
Klar ist das Nonsens, sage ich ja auch. Dann würde keiner mehr die Feuerwehr rufen.
Und nein, es sind definitiv nicht alle Einsätze kostenfrei.
allerdings hats die Feuerwehr dort probiert. Hätte der betroffene nicht geklagt mit Anwalt, hätte er zahlen müssen.