Wenn eine 26-jährige Tochter noch bei ihrem Vater wohnt, darf er jederzeit in ihr Zimmer gehen und dieses auch durchsuchen?

9 Antworten

Rein rechtlich gesehen darf er natürlich alle Räume der von ihm gemieteten Wohnung betreten - mit einer Ausnahme: Er hat das Zimmer an seine Tochter untervermietet! Dann besteht ein Mieter-Vermieter-Verhältnis welches explizit vorschreibt, dass der Vermieter die vermieteten Räume nur mit Einverständnis des Mieters betreten darf.

Aber: Sobald das Zimmer nicht untervermietet ist, solange gehört das Zimmer rechtmässig dem Vater.

Dies war die rechtliche Seite, welche relativ eindeutig ist.

Die menschliche Seite sagt aber ganz klar: Hey Vater, Deine Tochter ist erwachsen und Du hast in ihrem Zimmer nichts verloren. Durchsuchen geht schon einmal gar nicht - sebst wenn sich Deine Tochter keine eigene Wohnung leisten kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

nein, darf er nicht. wie jeder andere vermieter ist er verpflichtet, besuche anzukündigen. du bist ein erwachsener mensch, er drint unerlaubt in deine privatsphäre vor. soweit die theorie

schliesst du nicht ab, ist es seine wohnung, ist er gewohnt, seit 25 jahren in dem raum ein und aus zu gehen, den du dein zimmer nennst, wird er das tun. und weil er interesse hat, sucht er auch in deinen sachen.

das ist natürich ziemlich daneben und du müsstest ihm das klarmachen, dass er das nicht tun sollte. kannst du dir keine eigene woihnung leisten, bist du natürlich in der praxis abhängig, und wirst mehr schlucken müssen, als jemand, der hinter sich zuschliessen kann (was ich empfehlen würde. es gibt einsteckschlösser, die man in normale zimmertüren reinschiebt, und dann kann man mit dem normalen schlüssel nicht mehr aufschliessen).

da ist ärger natürlich vorprogrammiert. aber im leben ist es leider so, dass nur die gesetze eingehalten werden, bei denen man die einhaltung auch kontrollieren und einen verstoß ahnden kann...

Nein! Es ist ihre Privatsphäre und die MUSS er respektien. Andernfalls wäre das übergriffig. Es ist wie ein Mietverhältnis anzusehen bei dem der Vermieter auch nicht jederzeit ohne Ankündigung und grundlos die Immobilie betreten darf. Durchsuchen dürfte der Vermieter ohnehin nichts.

Ob Vater, Mitbewohner, Bruder oder Vermieter, jeder muss die Privatsphäre eines anderen Menschen respektieren.

Nein, auf keinen Fall.

Sie ist erwachsen, er ist nicht mehr erziehungsberechtigt und hat ihre Privatsphäre zu achten.

An ihrer Stelle würde ich sofort ausziehen.

Ja und nein. Sie hat das Recht auf Privatsphäre, aber das Zimmer gehört dem Vater