Wem würdet ihr die Schuld geben wenn eure Prospektlieferung geknickt ist?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Beide Parteien sind Schuld dass es geknickt wurde 57%
Der Verkäufer ist Schuld dass es geknickt wurde 29%
Der Verkäufer ist nicht Schuld am Knick, aber für die Verpackung 14%
Die Post ist Schuld dass es geknickt wurde 0%
Keiner von beiden ist Schuld, einfach Pech gehabt 0%
Die Post ist Schuld am Knick, auch wenn es schlecht verpackt wurd 0%
Der Käufer ist Schuld dass er die Schuld sucht 0%
Bronzezeitler  10.04.2024, 19:56

War in dem Umschlag irgendein wertvolles Dokument?

Anonymplease 
Fragesteller
 10.04.2024, 20:15

Also ich hatte die Situation schon mehrfach. Und bei mir handelte es sich immer um seltene Prospekte. Also ja, wertvoll je nach dem für wen es einen Wert hat.

6 Antworten

Der Verkäufer ist Schuld dass es geknickt wurde

Er hätte es in einem Karton versenden müssen, wenn es so in seinen Versandbedingungen angegeben wäre !

Was stand denn da?

Anonymplease 
Fragesteller
 10.04.2024, 20:06

Versandbedingung? Ganz normal wie bei jedem Prospekt in einem Großbrief/Briefumschlag. Habe persönlich einfach schon oft gesehen dass Händler einfach ein Stück Pappe als Verstärkung für das fragile Papier drunter legen mit samt Klarsichtfolie gegen Feuchtigkeit und dann im besten Fall auch drauf geschrieben dass es nicht geknickt werden darf. Dann hat alles super geklappt. Die Frage ist nur, wer ist Schuld daran wenn all das nicht gemacht wird?

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Margita1881  11.04.2024, 16:51
@Anonymplease

Deiner Aussage nach war es aber kein normaler sondern ein historischer/seltener Prospekt.

Dieser müsste m.E. mit Sorgfalt, d.h. knicksicher verpackt werden.

Wenn ich sowas ersteigern würde......würde ich den Verkäufer um entsprechende Verpackung bitten.

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Anonymplease 
Fragesteller
 12.04.2024, 10:54
@Margita1881

Sofern es möglich ist dem Verkäufer vor dem Kauf darum zu bitten habe ich das auch getan. Ist nur in den meisten Fällen nicht so. Nur die Verkäufer ignorieren das gerne weil Sie meinen es besser wissen zu müssen und beleidigen mich dann wenn ich mich beschwere dass es geknickt wurde.
Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit wenn man ein historisches Prospekt auf einer Plattform vorallem für Antiquitäten oder ähnliches verkauft, dieses entsprechend zu verpacken. Alles andere ist kein Kundenservice und es so zu verpacken kostet nichts, nicht mal Zeit. In einem Rechtsstreit würde sowieso der Verkäufer für die ausreichende Verpackung verantwortlich gemacht werden, denn die Post verpackt die Sachen ja nicht.

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Margita1881  12.04.2024, 10:57
@Anonymplease

Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit wenn man ein historisches Prospekt auf einer Plattform vorallem für Antiquitäten oder ähnliches verkauft, dieses entsprechend zu verpacken

Für mich auch !

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Anonymplease 
Fragesteller
 12.04.2024, 11:01
@Margita1881

Es muss ja nicht mal historisch sein. Egal was man online kauft. Wenn es wegen schlechter Verpackung kaputt geht, dann ist in erster Linie der Verkäufer verantwortlich. Vorallem weil man eigentlich wissen sollte wie mit Paketen usw. umgegangen wird wenn man nicht unter einem Stein lebt. Es sei denn es ist einem trotzdem egal. Deswegen wird alles oft doppelt und dreifach verpackt, damit es gar keinen Ärger gibt.

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Margita1881  12.04.2024, 11:14
@Anonymplease

...dann ist in erster Linie der Verkäufer verantwortlich.

das hab ich auch so in meiner Antwort ausgewählt !!!

Ich hab meine Artikel immer sehr sorgfältig verpackt. Bei Bestecken jedes Teil in Seidenpapier gewickelt, dann nochmals in Polsterfolie.

Porzellan so verpackt, dass es aus 1 Meter wurf-, und bruchsicher ohne Schaden übersteht.

Mir brauchst nicht sagen, wie Ware unbeschädigt beim Kunden ankommt.

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Beide Parteien sind Schuld dass es geknickt wurde

Es kommt zuerst drauf an, was über den Versand vereinbart wurde.

Anonymplease 
Fragesteller
 10.04.2024, 20:12

Vereinbart? Nunja, die meisten Sachen werden ganz normal verkauft über Ebay und co. Da steht dann ja nur die Staffelung was ein Brief mit wie viel Gramm allgemein kostet und die Versandkosten. Am sonsten was kann man denn da vereinbaren? Bei Sonderwünschen muss man den Verkäufer anschreiben aber normalerweise steht ja vorher wie es versendet wird. Und man kann wenn man möchte so etwas in nem normalen Umschlag sicher versenden.

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Der Verkäufer ist Schuld dass es geknickt wurde

der absender hat es so zu packen das es zu 100% glatt ankommt !

wer eine flasche 0,7 wein bestellt , will auch keinen Saftbeutel haben .

Der Verkäufer ist nicht Schuld am Knick, aber für die Verpackung

Sowas sollte so gut verpackt sein, daß es heile ankommt. Ist ja kein Werbeprospekt vom Supermarkt

Beide Parteien sind Schuld dass es geknickt wurde

Beide Parteien wären dazu in der Lage gewesen, dies zu verhindert und haben es nicht getan.