Wem gehört der Hund rechtlich?

10 Antworten

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Und was steht im Kaufvertrag, wer soll danach Eigentümer werden? Warum zahlt Familie A die Steuern und warum ist Familie B im Impfpasseingetragen? Etwas mehr zu Historie wäre hilfreich.


Moldaris 
Beitragsersteller
 23.06.2013, 15:48

Ok, ich hole weiter aus. B ist eine Freundin von mir, die sehr krank geworden ist und eine Reha brauchte. Ihr gehörte der Hund. Sie steht im Vertrag. Während ihrer Reha haben sich die Eltern um den Hund gekümmert, sie hat ihnen den Impfpass gegeben falls mal irgendwas sein sollte. Ohne sie in Kenntnis zu setzen haben sie den Hund dann auf sich angemeldet und wollen ihr diesen nicht mehr aushändigen, obwohl sie wieder Gesund ist und sich um diesen kümmern könnte.

WhiteAngelmzg  23.06.2013, 15:52
@Moldaris

Na dann ist die Sache doch eindeutig. B ist Eigentümer des Hundes und kann gegenüber A die Herausgabe des Hundes verlangen. Wer im Impfbuch steht oder die Steuern zahlt ist in dem Fall unerheblich.

Moldaris 
Beitragsersteller
 23.06.2013, 15:56
@WhiteAngelmzg

Dankesehr, ich wollte mich nur nochmal absichern, nicht dass wir was Unrechtes tun wenn wir den Hund zurückverlangen.

Eigentümer ist derjenige, dem das Eigentum vom vorherigen Eingentümer wirksam übertragen wurde. Irgendwelche steuerlichen Anmeldungen, Impfpässe oder dergleichen sind unerheblich.


taigafee  07.07.2013, 04:00

was sagst du zu goodnights antwort? wo kann man sich da schlau machen?

jurafragen  07.07.2013, 15:49
@taigafee

was sagst du zu goodnights antwort? wo kann man sich da schlau machen?

Die Antwort ist völliger Quatsch. Das BGB kennt die Ersitzung, wonach man an einer Sache, die man 10 Jahre im Eigenbesitz hat, Eigentum erwirbt, es sei denn, man weiß, wer der wahre Eigentümer ist, § 937 BGB.

Der Hund gehört seinem Eigentümer.

Erster Eigentümer wäre der, dem die Mutter des Hundes gehörte, denn diese hat den Gegenstand erzeugt.

Späterer Eigentümer wäre der, dem dieser erste Eigentümer das Eigentum an dem Hund übertragen hätte.

Das, was Du anführst, sind nicht Tatsachen, die das Eigentum begründen, sondern etwaige mögliche Beweise für den Eigentumsanspruch, den die eine oder andere Seite geltend machen könnte.

Du musst Rechtsfrage und Beweisfrage unterscheiden!

Wenn nicht eindeutig geklärt war, dass der Hund nur zur Pflege bei Familie A bleiben soll, wird es eng. Hunde gehen nach einer gewissen Zeit automatisch in den Besitz des Pflegers über, wenn nichts anderes vereinbart wird. Wie die Frist in Deutschland ist, weiss ich leider nicht. Wichtig ist, dass der Hund sofort zurückgefordert wird, bevor die Frist abgelaufen ist. Notfalls holt man sich den Hund mit der Polizei zurück.


TETTET  24.06.2013, 11:12

Hunde gehen nach einer gewissen Zeit automatisch in den Besitz des Pflegers über, wenn nichts anderes vereinbart wird.

Das ist doch völliger Quatsch.

medion345  24.06.2013, 12:41
@TETTET

dann leihe ich mir immer Sachen, gebe die nie zurück und dann gehören die mir die Sachen ,automaisch? Das nenne ich Diebstahl. Wenn der Hund sogar ohne Erlaubnis des Eigentümers beim TA war, dann war das rechtsübergreifend und falsch.

Goodnight  24.06.2013, 17:28
@medion345

Beschwere dich doch einfach beim Gesetzgeber, ich hab dieses Gesetz nicht gemacht.

jurafragen  07.07.2013, 15:53
@Goodnight

Er ist gut informiert, er kennt nämlich die Rechtsgrundlagen der Ersitzung. Im Gegensatz zu dir.

wo lebt der Hund, wenn sieht er als seine Familie an, wer hat das Geld gezahlt? In erster Linie sollte das Wohl des Tieres im Vordergrund stehen und nicht irgendwelche Papiere! Schon seltsam, dass der Impfpass vom Hund da ist, der Kaufvertrag dort....


Moldaris 
Beitragsersteller
 23.06.2013, 15:51

weiter Erläuterung weiter oben, da müssten deine Fragen und Gedankengänge geklärt sein :-)