wem gehört der Hund.... mein ex oder mir
hey... wem gehört der Hund.... mein ex steht im kaufvertrag und ich in den papieren (ahnenpass) jetzt weis ich nicht wem er gehört...
12 Antworten
Für den Rassezuchtverein gilt derjenige als Eigentümer des Hundes welcher in der Ahnentafel eingetragen ist.
Für den Gesetzgeber aber zählt nur - der Kaufvertrag und die Quittung zwecks Bezahlung. Nur wenn Kaufvertrag und Quittung fehlen sollten kann der Gesetzgeber auf die Eintragung in der Ahnentafel verweisen, ein ganz sicherer Nachweis ist das dann aber auch nicht = kommt auf Betrachtung des Richters an.
Im Fall von Trennungen menschl. Beziehungen bleiben immer die Hunde die Opfer, der Hund leidet darunter Bezugspartner zu verlieren! Man sollte sich immer zugunsten des Hundes einigen = Hund hat weiterhin Kontakt zu beiden Teilen und bleibt bei jener Bezugsperson welche dem Hund in jedem Fall eine sicherer, artgerechte Haltung bis zum Lebensende bieten kann.
http://www.hunde-zone.at/hundehaltung/scheidung-so-helfen-sie-ihrem-hund.html
Man muss sich nicht um jedem Blumentopf streiten, vor allem wenn dieser ein fühlendes Wesen ist!
Hunde werden - gerade wenn es sich um Leistungs- oder Sporthunde handelt - sehr oft verkauft. Sie leiden dann nicht großartig. Sie trauern eine Woche, dann ist alles wieder gut.
Hunde sind Hunde, schon schlimm genug, dass lebende Hunde als ein Leistungs - oder Sportgerät angesehen werden.
Dass "Sport- oder Leistungshunde" nicht oder weniger Leid unter einer nicht artgerechten Haltung empfinden kann ich mir nicht denken und das kann auch Keiner wissenschaftlich nachweisen.
Leistungs - und Sporthunde werden meist ausschliesslich im Zwinger gehalten.
Antworten und sehr gute hast Du genug bekommen.
Nicht nach Rechtslage entscheiden, sondern wer die größere Bindung zum Hund hat und ihm das artgerechtere Leben auf Dauer bieten kann. Einen finanziellen Ausgleich schliesst die vernüftigste Entscheidung nicht aus.
Im rechtlichen Sinn gilt der als Eigentümer, der den Kaufvertrag geschlossen hat.
Vorab sei noch festgehalten, dass nach § 90a BGB die Sachkaufnormen der §§ 433 ff BGB auf Tiere entsprechend anwendbar sind, auch wenn es so manche Tierliebhaber schmerzt, seine Lieblinge als „Sachen” bezeichnet zu sehen.
http://www.hunde-blogger.de/das-deutsche-hundekaufrecht/
Wenn nach diesem Recht ein Kaufvertrag geschlossen wird, haben Verkäufer und Käufer Pflichten zu erfüllen, die da sind :
Der Verkäufer muß dem Käufer die Ware übergeben und ihm das Eigentum daran verschaffen. Der Käufer muß die Ware entgegennehmen und den vereinbarten Kaufpreis bezahlen.
Ein Hund ist rechtlich gesehen eine Sache ....
es gibt auch keine Papiere die das Eigentum am Hund beweisen ....
der Kaufvertrag (Schuldrecht) legt lediglich nahe, dass dem Käufer der hund auch übereignet wurde (Sachenrecht)
Genauso kann die Übereignung auch an einen anderen erfolgt sein (Schenkung)
Wenn eine Schenkung vorliegen sollte, muss diese berwiersen werden, z.B. durch Zeugen, die etwas dazu sagen könnnen oder sonstige Beweismittel ....
Dem Ex, er hat den Hund bezahlt. Er kann es sicherlich auch nachweisen, so dumm wie´s halt läuft. Beim Auto ist´s nämlich auch egal wer in den Papieren steht. Kaufvertrag und Nachweis von Bezahlung sind vorrangig.
Wer in der Ahnentafel steht, dem gehört der Hund. Bei etwaigem Besitzerwechsel wird da auch der Name geändert. Wenn man die Ahnentafel zur Änderung vorlegt....
Du ahnst nicht, wieviele Hunde ohne Kaufvertrag den Besitzer wechseln.
Da genügt ein Handschlag und die Ahnentafel.
Wurde der Hund während der Ehe angeschafft und es besteht eine gesetzl. Zugewinngemeinschaft (gesetzl.Güterstand) dann braucht´s gar keine Diskussion der Hund gehört Beiden Teilen....
Weil man ihn nicht "teilen" kann - sollte (wie bei Kindern) das Wohl des Hundes entscheidend sein....