Welche Strafe droht mir (Warenbetrug)?

4 Antworten

Reue und Weidergutmachung des Schadens sind schon mal optimal.

Falls Du noch zur Polizei mußt, weise die Wiedergutmachung nach.

Ich glaube nicht, daß dann noch viel passiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Du kannst unter Umständen dafür sorgen, dass du als schuldunfähig aufgrund mangelnder zurechnungsfähigkeit gelten kannst. Ich bin mir nicht sicher ob das durchkommt, aber ausschließen will ich es nicht. Und wenn nicht:

Du hast das Geld inklusive Entschuldigung zurückgezahlt. Du warst süchtig und Menschen tun für sucht noch viel schlimmere Dinge (ist keine Entschuldigung, aber das macht es besser jedenfalls vor Gericht) nochmal positiv ist, dass du dich für Therapie entscheidest. Du zeigt außerdem Reue und gestehst Ausnahmslos deine Schuld ein.

Für dich sehe ich sehr gute Chancen

Wenn du Glück hast nur gemeinnützige Arbeit

Das du das Geld zurückgezahlt hast nach dir Strafe nicht ungeschehen, aber stellt ggf. Mildernde Umstände dar. Die Drogensucht und Spielsucht könnten sehr Zurechnungsfähigkeit in Frage stellen.

Wenn du angezeigt wurdest, und es zu einer Strafe kommt, würde ich mit einer niedrigen Bewährungsstrafe oder Geldstrafe rechnen