Welche Rechtsform soll ich nehmen?

4 Antworten

Guten Abend, ich habe vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet,

Du hast ein ganz normales Gewerbe angemeldet. Weder im Gewerberecht noch im Steuerrecht gibt es ein "Kleingewerbe".

Der nächste Schritt wäre ust ID anzumelden und genau da komme ich zu Problem und zwar ich muss da eine Rechtsform auswählen. Hat einer damit Erfahrung und weiß zufälliger weise welche Form es wäre?

Einzelunternehmer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

"Sonstige Einzelgewerbetreibende"? Was denn sonst?

Du hast ja keine Kapitalgesellschaft gegründet. Und wenn du nicht mit jemand anderem zusammen den laden schmeißt kommen personengesellschaften ja auch nicht in frage.

Land- und Forstwirt wirst du wohl selbst wissen und angehörige der freien berufe sind in § 18 EStG gelistet. "sonstige selbstständig tätige Personen" sind künstlerische, erzieherische, schriftstellerische, unterrichtende, oder wissenschaftliche tätigkeiten.

"sonstige natürliche Person" ist ein Auffangbegriff für ausnahmefälle. Hausgewerbetreibende sind solche sachen https://de.wikipedia.org/wiki/Hausgewerbetreibender

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

Du hast ein Einzelunternehmen.Das ist deine Rechtsform. Einzelunternehmer. Oder auch gewerbetreibender Einzelunternehmer.Mit Kleingewerbe meinst du jetzt wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung. Die kannst du nicht mehr anwenden, wenn du über die Umsatzgrenze kommst. Das ist eine Regelung, die betrifft nur das Umsatzsteuerrecht. Deine Rechtsform ändert sich dadurch nicht. Du bleibst Gewerbetreibender Einzelunternehmer.

Kleingewerbe ist ein Begriff aus dem Privatrecht. Da liegen die Umsatzgrenzen bei ca. 100.000 bis 200.000 Euro. Dann bist du kein Kleingewerbetreibender mehr. Das spielt aber nur in Zivilprozessen eine Rolle. Deshalb ist das nicht allgemein eine Rechtsform.

Eine Änderung der Rechtsform wäre, wenn du aus deinem Einzelunternehmern eine GBR oder eine GmbH machen möchtest.

Kleinunternehmer nach § 19.1 USTG ist eigentlich meist ein Einzelunternehmer, der auch mit dem Privatvermögen haftet.

Eine UG haftungsbeschränkt als Unternehmergesellschaft kann mit 1 € Stammkapital gegründet werden. Das ist aber wie eine GmbH mit einer Bilanzierungspflicht. Kapitalgesellschaft