Rechtsform eines Fahrradgeschäfts?
wenn man es zu zweit gründen will
also wenn man es zu zweit gründen will
6 Antworten
Kann beides sein und was besser ist, hängt von einigen Faktoren ab, aber hier mal das Wesentliche:
Als Einzelunternehmer haftet man auch persönlich. Sollte das Unternehmen also pleite gehen, muss man mit seinem Privatvermögen aufkommen. Allerdings bekommt man so etwas einfacher Kredite und Vorlieferanten gehen eher in Vorleistung.
Eine GmbH ist eine sogenannte juristische Person und man haftet in der Regel nicht mit seinem Privatvermögen. Allerdings wissen das auch Banken und Lieferanten, daher ist man hier mit Krediten etc. etwas vorsichtiger. Dazu muss man eine Stammeinlage von 25.000 Euro einbringen und es besteht dann eine bilanzierungspflicht.
Ersteres ist also risikoreicherer, letzteres mit höherem Aufwand verbunden.
Es kommt darauf an, wofür man sich entscheidet, ob man das Geschäft alleine betreibt oder mit mehreren zusammen. Zudem ist das eine Frage der Haftung.
Im Wesentlichen gibt es 8 Rechtsformen. Für 3 braucht es ein Gründungskapital, für 5 wiederum nicht.
5 davon können alleine gegründet werden, die anderen benötigen min. 2 Gründer.
In 2 Formen haftet man vollständig, auch mit dem Privatvermögen, bei 6 ist die Haftung beschränkt.
usw.
Die gängigste Form für ein Fahrradgeschäft wird aber wohl ein Einzelkaufmann sein.
Hier findest Du eine gute Übersicht und die Rechtsformen gegenübergestellt.
Das liegt an der gewählten Geschäftsform, das kann man nicht verallgemeinern.
Meist ist es Einzelunternehmen, aber theoretisch kann auch eine GmbH dafür gegründet werden
Der sehr bekannte Stadler ist eine GmbH (hat x Filialen)
Die Rechtsform ist abhängig vom Business an sich und diversen anderen Faktoren.
Kann sowohl als auch sein.
Wenn er alleiniger Besitzer des Geschäftes ist Einzelunternehmer.
welches passt besser?