Weiterleiten an die Führerscheinstelle?

3 Antworten

Eine Meldung nach § 2, 12 STVG.

Ja, dass ist ein gutes Mittel, damit du lernst, dass Straßenverkehr nach festen Regeln statt findet!

Warum sollten die das an die Führerscheinstelle weiterleiten? Was hat die davon? Nichts!

Du bist doch noch nicht sanktioniert worden. Die Behörde bekommt zwar die Anzeige, sofern eine geschrieben wird, aber sie wird darauf zunächst nicht reagieren. Erst wenn du ein Fahrverbot bekommen solltest, ist dies für die Fahrerlaubnisbehörde wichtig, sonst nicht. Doch auch dann muss nicht unbedingt eine Reaktion kommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Still  23.03.2025, 07:37

Schon mal den § 2, 12 StVG gelesen?

Knochi1972  23.03.2025, 15:41
@Still

Habe ich, aber du nicht meinen Beitrag. Berechtigt dich das jetzt, mich als Büro-Boten abzuqualifizieren?

Still  23.03.2025, 15:47
@Knochi1972
Die Behörde bekommt zwar die Anzeige, sofern eine geschrieben wird

Die Führerscheinstelle bekommt einen BERICHT mit den Beobachtungen und der Bitte, die charakterliche Eignung des Betroffenen zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen.

Erst wenn du ein Fahrverbot bekommen solltest, ist dies für die Fahrerlaubnisbehörde wichtig, sonst nicht

Kannst du mir dann erklären, warum § 2,12 StVG überhaupt existiert, wenn es nach deiner Expertise erst zu einem Fahrverbot kommen muss, bevor die Führerscheinstelle tätig wird?

Echte Sachbearbeiter einer Führerscheinstelle sollten sich hier anders präsentieren. Daher meine Vermutung, dass dein Dienst dort nichts mit rechtlichen Entscheidungen zu tun haben kann.

Knochi1972  23.03.2025, 15:58
@Still

Das ist richtig, entscheiden tu ich das selbst nicht, aber ich bin seit fast 25 Jahren dabei, da weiß man schon, was so passiert. Und was nicht.

Und eines ist doch wohl klar: Wenn es jedes mal eine Eignungsprüfung gäbe, nur weil jemand zu schnell gefahren ist, dann hätten wir wirklich ein Problem mit unseren Berliner Behörden, die diejenigen, die sie schon hat, bei weitem überstiegen.

Wir gelten eh schon als zu langsam. Wie wird das erst sein, wenn alle 98.000 Temposünder in Berlin (2022) noch auf Eignung überprüft werden müssten?

Nein, es wird nur eine Anzeige geschrieben, diese wird registriert und abgelegt. Mehr passiert zunächst nicht. Denn es ist ja noch keine Entscheidung gefallen. Womit sollen wir da überhaupt anfangen?

Still  23.03.2025, 16:18
@Knochi1972

Also ich darf Dir VERSICHERN, dass in den alten Bundesländern Polizisten Berichte nach § 2, 12 StVG fertigen und die Führerscheinstellen spätestens beim 2. Bericht handeln müssen!

Ferner nennst du hier nur Tempoverstöße als Möglichkeit zur Prüfung. Gute Polizisten leiten auch Äußerungen an die Führerscheinstelle weiter, die die charakterliche Eignung in Frage stellen. z.B. abwertende Äußerungen über andere Verkehrsteilnehmer oder aggressives Verhalten gegenüber der Polizei bei einer Verkehrskontrolle.

Insofern ist Berlin nicht der Nabel der Welt, sondern scheinbar nicht in der Lage, richtig zu handeln.

Knochi1972  23.03.2025, 16:20
@Still
Gute Polizisten leiten auch Äußerungen an die Führerscheinstelle weiter, die die charakterliche Eignung in Frage stellen. z.B. abwertende Äußerungen über andere Verkehrsteilnehmer oder aggressives Verhalten gegenüber der Polizei bei einer Verkehrskontrolle.

Davon war in der Frage aber nicht die Rede, darum muss das hier außen vor bleiben. Mutmaßungen bringen uns nicht weiter.

Übrigens: Auffordern kann uns die Polizei, verpflichten jedoch nicht.

Still  23.03.2025, 16:32
@Knochi1972

Was meinst du, wie viele Köpfe rollen, wenn herauskommt, dass ein Unfallfahrer bereits zweimal bei der Führerscheinstelle gemeldet wurde?!

Unangepasste Geschwindigkeit ist das, was der FS den Polizisten gegenüber praktiziert hat. Da das nicht für eine Bußgeldverfahren reicht, kündigt der Polizist den Bericht an. Falls der FS in Berlin wohnt, hat er wohl Glück.

Knochi1972  23.03.2025, 19:14
@Still

In dem Fall kam auch keine zweite Tempoüberschreitung und auch kein Unfall vor. Warum kann man sich nicht mal an den vorgegebenen Fall halten?

Still  23.03.2025, 19:16
@Knochi1972

Nur mit einem ERSTEN Bericht, kann es einen ZWEITEN Bericht geben! Der FS hat jetzt hoffentlich seinen Eintrag und wird überprüft. (außer in Berlin!)

Knochi1972  23.03.2025, 19:21
@Still
Nur mit einem ERSTEN Bericht, kann es einen ZWEITEN Bericht geben!

Dem kann ich aus mathematischer Sicht nicht widersprechen, aber wo ist der zweite Bericht? Es gibt nur einen. Für den zweiten fehlt die zweite Übertretung.

Und selbst dann wird nichts weiter getan, weder in Berlin noch anderswo.

Still  23.03.2025, 19:36
@Knochi1972
(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.

Warum hat der Gesetzgeber das wohl so hingeschrieben?

Knochi1972  23.03.2025, 20:39
@Still

Sicher nicht zu dem Grund, damit du es missinterpretierst. 🙄

Da steht, die Polizei muss übermitteln. Da steht nicht, die Behörde muss überprüfen. Denn die ist gegenüber der Polizei nicht weisungsgebunden.

Still  24.03.2025, 05:36
@Knochi1972

In Berlin wird die Sachbearbeitung folgender Massen statt finden:

knicken, lochen, abheften.

Anderswo gibt es aber Beamte, die ihre Aufgabe ernst nehmen und den Kandidaten unter die Lupe nehmen, denn so sieht es der Gesetzgeber vor!

Knochi1972  24.03.2025, 06:24
@Still

Vielen Dank, dass du mir meine Arbeit so schön erklärst. Aber ich werde sie auch in Zukunft so machen, wie es richtig ist.

Übrigens: Dank modernster Mechanik müssen wir nicht mehr knicken. Und dank modernster Technik müssen wir noch nicht einmal lochen und abheften. 😁👍

Still  24.03.2025, 09:31
@Knochi1972
 meine Arbeit so schön erklärst.

Ein Beamter arbeitet nicht, er dient.

Als Bürger und Steuerzahler muss ich ob deiner "Ansichten" heftig meinen Kopf schütteln, denn so schütz uns die Führerscheinstelle Berlin in keiner Weise!

Knochi1972  24.03.2025, 11:10
@Still

Du willst also wirklich, dass wir jede kleineste Übertretung zum Anlass nehmen, die Eignung in Frage zu stellen? Dann sag mir auch wie.

Still  24.03.2025, 16:15
@Knochi1972

Ja, ich muss Dir leider wirklich erklären, wie du deinen Dienst versehen solltest.

Polizisten kommen nur aus ihrer Komfortzone, wenn auch wirklich ein Anlass besteht!

Ich konstruiere jetzt mal ein Beispiel.

Vor einem Kindergarten macht ein Proll von Autofahrer einen Burnout. Die Beamten sprechen ihn auf die Gefahren hin an und erhalten als Antwort:

"Na und? Ein Blag weniger auf dieser Erde; was soll's"

In Berlin; egal

Im Rest dieser Republik schreibt die Polizei einen Bericht und die Führerscheinstelle veranlasst eine MPU, wobei ich dir erklären muss, dass das "P" für Psychologisch steht.

Dann wird der Betroffene von Profis befragt, die einschätzen, ob er eine Gefahr für uns alle ist. (außer in Berlin!)

Still  24.03.2025, 18:59
@Knochi1972

Dass es sinnlos ist, dir etwas über deine "Berufung" zu erzählen?

Knochi1972  24.03.2025, 19:55
@Still

Nein, dass er noch eine Waffe oder Drogen bei sich hat, dafür keinen Führerschein und dass das Fahrzeug gestohlen wurde.

Still  24.03.2025, 20:09
@Knochi1972

In Berlin sicherlich dann doch ein Grund zu handeln.

In den anderen Städten werden wir Bürger sehr viel früher geschützt!

Knochi1972  24.03.2025, 21:29
@Still

Ich wollte nur feststellen, dass du aus einer Mücke einen Elefanten machst. Es geht nach wie vor nur um Geschwindigkeitsüberschreitung - mehr nicht. Du würdest da gleich das SEK auffahren lassen. Ich eben nicht.

Still  25.03.2025, 15:49
@Knochi1972
nach wie vor nur um Geschwindigkeitsüberschreitung - mehr nicht.

Und deshalb schreibt die Polizei einen Bericht. Die haben ja sonst nichts zu tun....

Knochi1972  25.03.2025, 18:10
@Still

Und darauf setzen wir gleich einen Gutachter in Marsch. Können wir machen, aber dann soll sich niemand - niemand! - jemals mehr darüber beschweren, wir seien zu langsam.

Still  25.03.2025, 18:42
@Knochi1972
jemals mehr darüber beschweren, wir seien zu langsam.

Logik? Weil du deinen Dienst nach Vorschrift versiehst, bist du langsam?

Knochi1972  25.03.2025, 20:08
@Still

Nein, langsamer, aber schneller, als wenn ich die Arbeit so machte, wie du es dir vorstellst.

schleudermaxe  23.03.2025, 07:50

Den Job glaubt auch hier keiner, denn die Spielregeln gelten auch noch in Berlin.

Du hast vollkommen recht, ohne handfeste Beweise kann man dir hier und jetzt, wegen genau dieser Fahrt, nichts.

Allerdings: Wenn sich in der Führerscheinstelle die Meldungen häufen, dass mehrere unterschiedliche Polizeistreifen unabhängig voneinander den Eindruck haben, dass du mit unangepasster Geschwindigkeit* oder unsicher fährst, kann das in der Gesamtschau eben doch dazu führen, dass man hellhörig wird. Und erst recht, wenn du dann doch mal einen Unfall hast, für den deine Fahrweise (mit-)ursächlich war - dass sich dann der Gesamteindruck verfestigt, das wäre wohl kein Einzelfall gewesen dass du unsicher fährst.

Das weiß der Polizist vor Ort natürlich nicht. Ob diese Meldung nun die ist, aufgrund derer sich ein Sachbearbeiter in der Führerscheinstelle denkt "huch, ist ja schon ganz schön viel".

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*da es offenbar nicht für jedem Fahrer klar ist, obwohl angeblich der Führerschein legal erlangt wurde: Man kann je nach Situation auch mit unangepasster Geschwindigkeit, d.h. für die jeweilige Situation zu schnell, fahren ohne das explizite Tempolimit zu überschreiten...