Weiterbildung?

2 Antworten

Auch bei einem Aufhebungsvertrag bekommst du eine 3monatige Sperre.

Wenn du ALG 1 beziehen willst, musst du dem Arbeitsmarkt zur Jobvermittlung zur Verfügung stehen. Wenn du eine Vollzeit-Weiterbildung machst ist das ja nicht der Fall. Also würdest du kein ALG 1 bekommen und musst deine Weiterbildung selbst bezahlen und dich auch während der Zeit selbst finanzieren.

Eine selbstverschuldet Arbeitslosigkeit führt immer zur Sperre.


wilees  15.01.2025, 13:20
Eine selbstverschuldet Arbeitslosigkeit führt immer zur Sperre.

nicht immer - allerdings hätte FS unter der Voraussetzung - Weiterbildung in Vollzeit - erst gar keinen ALG I Anspruch.

Dreamdrummer  15.01.2025, 13:27
@wilees

Stimmt, da geht dann höchstens Bafög, aber das geht auch nur bis 30 oder so.

wilees  15.01.2025, 13:39
@Dreamdrummer
Bafög, aber das geht auch nur bis 30

nein !

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/die-foerderung/wer-wird-gefoerdert/wer-wird-mit-dem-aufstiegs-bafoeg-gefoerdert.html

Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht. Um die AFBG-Förderung zu beziehen, müssen Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen.