Ist man von der Wehrpflicht ausgenommen wenn man davor bereits im Bund war?

3 Antworten

Bei einer Mobilmachung wären natürlich auch ehemalige Soldaten betroffen.

Vermutlich würde man als allererstes sogar jene einziehen die schon mal beim Militär waren.

Eine Reaktivierung des Grundwehrdienstes an sich wird es nicht geben, würde es eine solche geben, dann würde man sagen wir mal z. B. mit Jahrgang 2006 anfangen, die als erstes einzuziehen, und ab dann halt weiterhin alle Jungen mit 18 herum. Aber das ist reine Theorie, praktisch ist das kein Thema mehr in Deutschland seit 2011.

Wehrpflichtig sind alle wehrfähigen Männer.

Was Du meinst ist der Grundwehrdienst, dieser hat nur bedingt was mit der Wehrpflicht zu tun!

Ja ein Mann kann mehrfach gezogen werden!

Manetto21 
Fragesteller
 25.02.2024, 12:04

Also ich meinte wenn ich z.b. von meinem 18-23 Lebensjahr im Bund war und die Wehrpflicht z.b. eingeführt wird wenn ich 27 bin, muss ich dann wieder zum Bund weil ich schonmal ein Teil des Bundes war?

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StRiW  25.02.2024, 12:08
@Manetto21

Wenn der Grundwehrdienst abgeleistet wurde, ist dieser abgeleistet, dieses befreit nicht von der Wehrpflicht!

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Also du hast bereits freiwillig einen Militärdienst gemacht? Ich denke mal, dann wirst du das nicht nochmal machen müssen. Bin mir aber nicht sicher auf welche Ideen die Politik kommt

StRiW  25.02.2024, 12:11

Wehrpflicht und Grundwehrdienst/ freiwilligen Militärdienst sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.

Es kann durchaus sein, das ein freiwilliger Militärdienst nicht anerkannt wird, weil er nicht zwingend die Erfordernisse des Grundwehrdienstes erfüllt.

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LebenslangGW  25.02.2024, 12:12
@StRiW

Ja ich sagte ja, ich bin nicht sicher welche Regelungen die Politik letztlich treffen wird.

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StRiW  25.02.2024, 12:14
@LebenslangGW

Es ging mir hier eher um die Unterscheidung, Grundwehrdienst und Wehpflicht.

Beides sind unterschiedliche Bereiche, die man schnell mal mit der Wehrpflicht zusammenfasst.

Grundwehrdienst ist in Friedenszeiten, Wehrpflicht im Krisen oder Kriegsfall.

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LebenslangGW  25.02.2024, 12:16
@StRiW

Ja. Im Falle eines Krieges sähe dies natürlich anders aus. Da habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Dem Fragesteller ging es aber wohl darum, falls wieder verpflichtend zum Wehrdienst eingezogen wird, ob er dann nochmal müsste, obwohl er schon freiwillig war.

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