Wechsel in der Winterpause?!

5 Antworten

Oh ja, kenn ich zuuuuu gut... Kann schon sein, dass du für n paar Spiele gesperrt bist und den Rückrundenauftakt verpasst... is eigentlich ne richtige Sauerei... Der alte verein verschlampt die sache mit deinem pass und du musst drunter leiden <<< So in etwa ist es zu erklären...

Oguzhan10 
Fragesteller
 03.01.2012, 22:14

Als beginnt die Speere dann wenn ich den Pass zuhause hab ?

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Fietziii  04.01.2012, 14:22
@Oguzhan10

Nee, also so wars nich gemeint... Du bist solange gesperrt wie kein Pass da is... Und wennd er pass wieder da is noch zusätzllich 2 wochen oder so... So isses jedenfalls bei mir inner Liga... Also, kann schon sein, wenn dein verein sich langsam in bewegung setzt, dass du noch spielen kannst....

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PeterSchu  04.01.2012, 10:34

Das stimmt so nicht. Maßbegend ist der Tag der Abmeldung und den muss man im Zweifelsfall per Einschreibebeleg nachweisen. Und wenn der alte Verein den Pass nicht herausgibt, bekommt er eine Strafe und den Wechsel behindert das nicht.

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Fietziii  04.01.2012, 14:23
@PeterSchu

ja, aber ohne pass kannst du nich spielen ;) Und du bist ZWANGSLÄUFIG gesperrt... Grun dlegende regeln sind eh in jeder Liga anders...

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Also der Verband wird dich schonmal nicht sperren, sofern du dich bis zum 31.12 per Einschreiben abgemeldet hast. Der neue Verein muss dann deine Unterlagen bis spätestens 31.01 zur Passstelle geschickt haben, damit du sofort spielen kannst.

Dein aktueller Verein kann aber eine Sperre über 3 Monate verhängen, - normalerweise rückwirkend ab deinem letzten Einsatz für das Team - wenn er mit dem Wechsel nicht einverstanden ist. Wenn der Bezirksligist dich aber wirklich haben möchte, dann werden Sie eine angemessene Ablösesumme mit dem Kreisligisten vereinbaren, um dich quasi "frei zu kaufen". Ist man dort nicht bereit, für dich zu zahlen, dann such dir lieber einen anderen Verein. Denn es versteht sich wohl von selbst, dass in vielversprechende Spieler investiert wird ;-)

So ist ja schon alles beantwortet, wenn du 3 Monate Sperre bekommst ab 21.11.11 so bist du wieder spielberechtigt zum 21.02.12 und da sind noch keine Rundenspiele; d.h. zur Rückrunde wirst du wieder spielberechtigt sein. Noch was in eigener sache, meiner Meinung tut man so was nicht und sperrt einen Spieler schon gar nicht in der Jugend.

PeterSchu  05.01.2012, 21:03

Irrtum. Die 3 Monate Wartefrist gibt es auch dann, wenn der Verein die Freigabe gibt.

Und für einen Verein ist es nicht gerade schön, wenn ihm mitten in der Saison die Spieler weglaufen und er evtl. die Mannschaft abmelden muss.

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Mit freigabe des Vereines bist du sofort Spielberechtigt. Ohne Freigabe wirst du vom Verband für 3 Monate gesperrt.

PeterSchu  04.01.2012, 10:38

Bei Jugendlichen gilt das nicht. Hier gibt es keine besondere Wechselfrist im Winter. In der Jugendordnung des Hessischen Verbandes heißt es:

"Bei Abmeldung außerhalb des Zeitraumes vom 1. bis zum 30. Juni und erteilter Freigabe durch den abgebenden Verein entfällt eine Wartefrist für Freundschaftsspiele; für Pflichtspiele endet die Wartefrist drei Monate nach der schriftlichen Abmeldung beim bisherigen Verein."

Bei nicht erteilter Freigabe gibt es eine sechsmonatige Wartefrist.

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Ich hab es in der Homepage des DFB mal ausprobiert

http://www.dfbnet.org/paesse/mod_po/webflow1325793150859.do

Ohne Freigabe des alten Vereins spieleberechtigt 6 Monate nach dem letzten Spiel, also am 14.5..2012.

ohne Freigabe - (Fußball, Junge, Jugend)
PeterSchu  05.01.2012, 21:00

... und mit Freigabe wäre es 3 Monate nach der Abmeldung, also am 14.2.2012,

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