Was würdest du tun, wenn du der Richter der „ Klimakleber“ wärest?

17 Antworten

Es kommt auf den konkreten Fall an. Ich bin kein Jurist, aber beim Durchgehen des StGB sind mir drei Aspekte aufgefallen:

1. Wenn gegen Polizistinnen und Polizisten mit „Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand“ geleistet wird, ist das Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB. Ich denke mal, dass das auf die meisten Klimakleber/innen nicht zutrifft.

2. Für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB müssten „Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ werden. Das wäre z. B. der Fall, wenn ein Rettungswagen nicht durchgelassen wird. In einem solchen Fall sollte es meiner Meinung nach auf jeden Fall eine Geldstrafe, wenn nicht gar eine Freiheitsstrafe geben, weil das absolut inakzeptabel ist.

3. Eine Nötigung nach § 240 StGB wird immer wieder in den Raum geworfen. Wenn ich als Laie den Gesetzestext lese, kann ich das schwer nachvollziehen. Es heißt: „Wer einen Menschen rechtswidrig [...] durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird [...] bestraft.“ Wann ist es denn rechtswidrig? Das wird direkt im zweiten Absatz definiert: „Rechtswidrig ist die Tat, wenn [...] die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.“

Die entscheidende Frage ist also: Ist es verwerflich, sich an der Straße festzukleben und Menschen aufzuhalten, um sie auf Klimaschutz aufmerksam zu machen. Puh, ich weiß ja nicht. Ein bisschen ja schon, denn die Menschen haben Verpflichtungen zu erfüllen und auch E-Auto-Fahrer/innen sind davon betroffen. Ich bin echt kein Fan des Festklebens, aber man muss schon sagen, wir rennen sehenden Augens in die Katastrophe und auch das BVerfG hat bestätigt, dass die Politik nicht genug unternimmt. Natürlich sind manche Menschen verzweifelt und wissen nicht, was sie noch tun sollen, sodass sie solche Aktionen durchführen. Von daher finde ich es gar nicht mal so verwerflich, solange keine Gewalt angewandt wird und Rettungskräfte durchgelassen werden, und befürworte eher milde Geldstrafen.

Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist, und ich denke, dass der Rechtsstaat damit venünftig umzugehen weiß.

Ganz einfach tatangemessen verurteilen - allerdings mit einem Unterschied: Wer sich uneinsichtig zeigt und neue Taten ankündigt, der bekäme von mir keine Bewährung.

Früher hätte man solche, die auf der Strasse hockten, mit der Zwangsjacke abgeholt und ins Burghölzli verfrachtet. Da sie aber die Strassen lieben, dass sie sich sogar noch ankleben, würde ich vorschlagen, sie sollten dann eine 3 jährige Lehre als Strassenbauer absolvieren. Dann kommen sie auch nicht mehr auf dumme Gedanken. 

Arbeiten, be- und entlastende Beweise aufnehmen und nach geltendem Recht entscheiden und urteilen.

Dazu gehört ansonsten immer eine Prüfung und Würdigung des Einzelfalls und keine pauschale Vorverurteilung.

Jeden einzelnen auffordern, Forderungen zu formulieren. Danach entscheiden. Gute Begruendung fuehrt bei mir zu geringen Strafen.