Was soll ich machen (Schule/FSJ/Minijob)?

1 Antwort

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Teilzeitjob, wo du die Kenntnisse aus deinem Schulpraktikum verwenden kannst. Da kannst du 13 - 15 EUR pro Stunde verdienen.

Minijob geht wohl nicht, weil du dann nicht mehr Schülerin bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dozentin in der beruflichen Eingliederung

Kristall08  22.01.2025, 22:44
Minijob geht wohl nicht, weil du dann nicht mehr Schülerin bist.

Was hat das miteinander zu tun?

Auch andere können einen Minijob machen. ;)

maria38000  22.01.2025, 22:46
@Kristall08

Minijob kann man machen, wenn man Schüler / Student ist oder einen Ehegatten hat, bei dem man in einer gesetzlichen Krankenkasse mitversichert ist.

Insofern wäre FSJ oder BFD vielleicht besser - 300 EUR für Vollzeit.

maria38000  23.01.2025, 00:39
@Kristall08

Das habe ich aber nicht gemeint. Wenn die Beitragserstellerin die Schule verlässt und keine weitere Schule besucht oder Ausbildung macht, geht das mit dem Minijob meistens nicht - wegen der fehelnden Sozialversicherung.

maria38000  23.01.2025, 13:24
@Kristall08

Was du schreibst stimmt natürlich und ich weiß das auch. Das Problem ist nur der die Beitragsstellerin in den Zeitraum, wo sie als Minijobberin arbeiten will KEINE SCHÜLERIN mehr ist. Ich habe aber noch mal recherchiert. In den allg. Infos über Minijob, dass Kinder bis 23 J. bei den Eltern familienversichert bleiben können, auch wenn sie noch keine Ausbildung haben. Vorsichtshalber würde ich mich aber bei der KV erkundigen. Wahrscheinlich wird bei der Anmeldung sowieso eine Bescheinigung über die KV der Eltern verlangt.

hdidgddjdh 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 17:35
@maria38000

Wusste das gar nicht, dass das nicht geht mit Minijob wenn ich keine Schülerin mehr bin. Danke für die Info 💗

maria38000  23.01.2025, 18:13
@hdidgddjdh

Es kann sein, dass es deshalbt doch geht, wenn du unter 23 bist. Auf jeden Fall würde ich mich bei der Krankenkasse erkundigen und deine ELtern sollten sich das schriftlich geben lassen, wenn du in der Familienversicherung bleiben kannst. Wahrascheinlich brauchst du diese Bescheinigung sowieso für den Arbeitgeber oder die Knappschaft. Dein Fall ist ein Grenzfall, der nicht so oft vorkommt.

maria38000  26.01.2025, 12:05

Danke für den Stern.