Was soll ich machen (Islam)?
Hallo, ich bin grad in Urlaub mit meiner Familie also auf reise. ich kenne die Regeln die man befolgt fürs Gebet wenn man auf Reise ist (Gebete zsm beten). Ich war mitten im Gebet und hatten vor das maghrib und isha Gebet zsm beten. Leider konnte ich nicht mal ein Rakat beten bis ich das kotzen anfing und zwar richtig doll. (Die Details vermeide ich lieber) noch dazu habe ich eine ohrenentzündung. Nach dem ich gekotzt habe habe ich mich paar Minuten ausgeruht und dann musste ich meine Ohrentropfen und Schmerzmittel nehmen (für die Ohren). Dann war aber schon die islamische Mitternacht vorbei :(. Ich weiß nicht was ich machen soll ob ich jetzt gleich beten soll oder ob ich lieber noch mal warten soll und später beten soll weil es mir wirklich schlecht geht. Die wahrscheinlich das ich noch man brechen muss ist jetzt nicht gering vor allem im Gebet mit den Bewegungen. Soweit ich weiß sagen einige das man das isha Gebet auch vor der Morgendämmerung beten. Was soll ich machen bitte klärt mich auf
5 Antworten
Wenn du krank bist, kannst du auch im Sitzen oder liegen beten, da gibt es keine Ausrede.Du kannst auch nur die Fatiha lesen, damit du schneller fertig bist, wenn es so eine Anstrengung für dich ist zurzeit, denn nur die Fatiha ist Pflicht im Gebet.
Die Zeit des Isha Gebetes endet mit dem Morgengebet, man sollte es lediglich möglichst vor Mitternacht verrichten.
Laut allen 4 Rechtsschulen kann das Gebet bis Fajr verrichtet werden. Es ist lediglich vorzuziehen, es früher zu verrichten.
Was Ibn Baz ist dabei für mich unerheblich.
Es geht un den Hadith des Propheten sallAllahu alayhi wa sallam, hast du die Fatwa überhaupt gelesen Ist der Hadith auch unerheblich?
der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) sagte: "Die Zeit für 'Ischa ist bis Mitternacht." [1]
1] Muslim, Sahih, ‚Buch der Moscheen und Plätze für das Salah‘, Nr. 612; An-Nasaa‘y, Sunan, ‚Buch der Gebetszeiten‘, Nr. 522; Abu Dawuud, Sunan, ‚Buch des Salah‘, Nr. 396; ,Buch des Dhikr an Allah‘, Dua, Reue und Streben nach Vergebung, 2, S. 210.
Nein, ich habe es nicht gelesen, da ich nichts von Ibn Baz halte. Und nein, das wird sicherlich nicht die einzige Hadith zu dem Thema sein.
Wenn alle 4 Rechtsschulen im Konsens sagen, dass man es bis zum Fajr Gebet verrichten kann, wird es dazu sicherlich noch andere Hadithe geben. Auf Google wirst du sicherlich fündig.
Warum Google, du musst doch deine Aussage beweisen, ich habe dir den Beweis erbracht, der Hadith ist aus Muslim (die Quellen stehen da).Wenn du behauptest der Hadith sei nicht authentisch oder es gäbe andere, dann bitte ich um entsprechende Beweise.
Weder ich noch du besitzen überhaupt das Wissen, Hadithe zu deuten und Urteile herauszuziehen.
Um ein Urteil aus einer Hadith zu ziehen, musst du
A) wissen, ob etwas dazu im Koran steht
B) alle verfügbaren Hadithe zu dem Thema kennen
Und um diese beiden Punkte überhaupt richtig anwenden zu können, musst du dich im Usul At-Tafsir und Usul-Hadith auskennen, und auch im Usul-Fiqh, um anschließend ein Urteil daraus abzuleiten. Und das ganze mit den Arabischen Quellwerken, nicht anhand von Übersetzungen.
Insofern macht eine Diskussion anhand von Hadithen hier wenig Sinn. Das obliegt den Gelehrten, ich mische mich da nicht ein.
Du magst Ibn Baz als Referenz nehmen, der seine Beweise anführt. Ich nehme die 4 Imame der 4 Rechtsschulen als Referenz, die seit 1400 Jahren von den Muslimen anerkannt, respektiert und befolgt werden.
Der Hadith ist eindeutig:
حَدَّثَنَا أَبُو غَسَّانَ الْمِسْمَعِيُّ، وَمُحَمَّدُ بْنُ الْمُثَنَّى، قَالاَ حَدَّثَنَا مُعَاذٌ، - وَهُوَ ابْنُ هِشَامٍ - حَدَّثَنِي أَبِي، عَنْ قَتَادَةَ، عَنْ أَبِي أَيُّوبَ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍو، أَنَّ نَبِيَّ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ " إِذَا صَلَّيْتُمُ الْفَجْرَ فَإِنَّهُ وَقْتٌ إِلَى أَنْ يَطْلُعَ قَرْنُ الشَّمْسِ الأَوَّلُ ثُمَّ إِذَا صَلَّيْتُمُ الظُّهْرَ فَإِنَّهُ وَقْتٌ إِلَى أَنْ يَحْضُرَ الْعَصْرُ فَإِذَا صَلَّيْتُمُ الْعَصْرَ فَإِنَّهُ وَقْتٌ إِلَى أَنْ تَصْفَرَّ الشَّمْسُ فَإِذَا صَلَّيْتُمُ الْمَغْرِبَ فَإِنَّهُ وَقْتٌ إِلَى أَنْ يَسْقُطَ الشَّفَقُ فَإِذَا صَلَّيْتُمُ الْعِشَاءَ فَإِنَّهُ وَقْتٌ إِلَى نِصْفِ اللَّيْلِ "
Sahih Muslim 612a
Der Hadith ist eindeutig:
Akhi zu sagen dass der Hadith eindeutig ist, wenn Großgelehrte darüber lange gestritten haben, ist falsch.
Ich stimme dem Bruder zu.
Über diesen Hadith, dann tut es mir leid, aber kannst du mir denn eine Referenz schicken, ich suche nur nach der Wahrheit und bin nicht hier um recht zu haben.Ich würde gerne mehr darüber lesen, egal ob deutsch oder arabisch.
Ihr habt recht, das sollte man den Gelehrten überlassen, ich entschuldige mich für meine Art, bin etwas über das Ziel hinausgeschossen , wenn ich etwas Falsches gesagt habe, dann kam das von mir & ich bitte Allah swt mir zu verzeihen.
Kannst du mir nur irgendeinen Link schicken mit Informationen zu dieser Meinungsverschiedenheit, das wäre nett Bruder, ich finde da nichts.Aber wenn es da Meinungsverschiedenheiten gibt, sollte man wenigstens erwähnen, das es so ist & das man halt dieser folgt.Ich habe halt gelernt, wenn man was sagt, liefert man auch den Daleel, mehr nicht.Egal kheir in sha Allah.
Die Gelehrten haben unterschiedliche Meinungen darüber, wann die Zeit für das ’Ischa-Gebet endet. Zwei Ansichten sind die stärksten:
Die erste Meinung besagt, dass die bevorzugte Zeit für das `Ischa-Gebet bis Mitternacht reicht und die notwendige Zeit bis zum Aufgang der Morgendämmerung (Fajr) andauert. Dies ist eine Überlieferung von Imam Ahmad
• [Al-Mughni von Ibn Qudama 1/279, Al-Insaf von al-Mardawi 1/308, Kashshaf al-Qina‘von Al-Buhuti 1/254]
und es ist auch die Meinung des früheren Schafi'i
• [Al-Majmu‘ von an-Nawawi 3/39],
sowie die Ansicht von Ibn Habib und Ibn al-Mawwaz aus der malikitischen Rechtsschule.
• [Mawahib al-Jalil von al-Hattab 2/32]
Diese Meinung wurde von Ibn Qudama,
• [al-Mughni 1/279]
Ibn Taymiyyah,
• [Sharh `Umdat al-Fiqh S.178-180]
al-Shawkani
• [Nayl al-Awtar 2/16]
und Ibn Baz bevorzugt
• [Ikhtiyarat ash-Sheikh Ibn Baz al-Fiqhiyya von Khalid Al-Hamad 1/391]
und wurde von der Ständigen Kommission für Fatwa (al-Lajnah ad-Da'imah) befürwortet.
[Fatāwā al-Lajnah ad-Dā’imah - al-Majmū‘ah al-Ūlā 6/151]
Die zweite Meinung lautet: „Die Zeit für das Nachtgebet erstreckt sich bis zur Hälfte der Nacht, ohne Unterscheidung zwischen Zeit der Wahl und Zeit der Not. Dies ist die Meinung von Ibn Hazm (dem Zahiri),
• [al-Muhalla 3/164]
eine mögliche Auffassung von ash-Shafi'i,
•[al-Majmu' 3/39-40]
und wurde von Abu Sa'id al-Istakhri (einem Shafi'i),
• [Sharh an-Nawawi 'ala Muslim 5/111-112, al-Majmu' von an-Nawawi 3/39, al-Majmu' 3/36]
Ibn 'Uthaymin
• [Majmū' Fatāwā wa Rasā'il Ibn 'Uthaymeen 8/394, 12/208]
und al-Albani vertreten.“
• [Tamaam al-Minnah S.141-142]
"bitte klärt mich auf"
Da Du schon darum bittest: lies Voltaire und Kant, mache Dich frei von Relideologien, die seit Menschengedenken nur Ärger machen und ein Werkzeug zum Machterhalt sind.
Kuriere Deine körperliche Krankheit aus, dann Sapere Aude gegen Deine geistige. Für Beide wünsche ich gute Besserung.
Ich habe gelernt, dass die Zeit des Nachtgebetes mit dem Eintritt der Morgengebetszeit endet.
Für denjenigen, der zum Stehen in der Lage ist, der muss im Pflichtgebet stehen
Gute Besserung und viele Grüße,
Dumby
Ischaa muss vor der islamischen Mitternacht verrichtet werden und es ist nicht erlaubt, das Gebet bis nach Mitternacht hinauszuzögern, weil der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) sagte: "Die Zeit für 'Ischa ist bis Mitternacht." [1]
1] Muslim, Sahih, ‚Buch der Moscheen und Plätze für das Salah‘, Nr. 612; An-Nasaa‘y, Sunan, ‚Buch der Gebetszeiten‘, Nr. 522; Abu Dawuud, Sunan, ‚Buch des Salah‘, Nr. 396; ,Buch des Dhikr an Allah‘, Dua, Reue und Streben nach Vergebung, 2, S. 210.
Es gibt Unterschiedliche Meinungen darüber! Abu Hanifa zum Beispiel war nicht dieser Meinung.
Aber welche Meinung ist stärker, die des Propheten sallAllahu alayhi wa sallam oder die von Abu Hanifa rahimullah, welche Beweise hat er denn, ich habe dir einen authentischen Hadith aus Sahih Muslim geliefert, oben auch in arabisch in einer anderen Fasssung.Das würde mich wirklich interessieren, ich habe bereits den anderen Bruder nach Beweisen für diese Meinung gefragt, wollte oder konnte er mir nicht beantworten.
Wie gesagt, entschuldige Akhi, mir geht es wirklich nur um die Wahrheit und würde mich über mehr Informationen zur dieser Meinungsverschiedenheit freuen, der Bruder meinte alle 4 Rechtsschulen vertreten diese Meinung, dazu finde ich aber nichts.
Barakallahu fik.
Ich habe nichts von dem vier Rechtsschulen gesagt, ich sagte eigentlich nur, wie ich es gelernt hatte
danke für deine Antwort. Du hast ja meine Frage gelesen und weißt auch in welcher Situation ich bin kannst du mir dann bitte weiter helfen was ich hätte tun können ? Oder was ich machen soll falls wieder so ein Vorfall auftritt? Und kleine Nebeninfo meine Mutter hat mir nicht erlaubt direkt nach dem ich brechen zu beten und hab des deswegen Heimlich gemacht. Leider aber nach der islamischen Mitternacht. Was hätte ich deiner Meinung besser machen können? Ich frage respektvoll ich wusste leider nicht was ich in dieser Situation hätte tun sollen. Vllt kannst du mir ja weiter helfen. (W, 16)
Wie gesagt, wenn es dir gesundheitlich nicht gutgeht, kannst du auch im Sitzen oder notfalls sogar im Liegen beten.Aber kheir in shaa Allah Allah swt sieht deine Bemühungen & deine Absicht.Mach dir da keine Sorgen, weil du hast das Gebet ja nicht absichtlich hinausgezögert, du hattest eine Entschuldigung dafür.Und Allah swt weiß es am besten.
Aber welche Meinung ist stärker, die des Propheten sallAllahu alayhi wa sallam oder die von Abu Hanifa rahimullah
Akhi, es gibt nicht nur eine richtige Meinung und alle anderen sind falsch.
Wenn man einen Hadith deutet, braucht man tiefgehendes Wissen über die Sunna und das Leben des Propheten. Natürlich muss man auch den Quran gut kennen. Außerdem ist es wichtig, alle relevanten Hadithe und Verse zu einem Thema zu berücksichtigen, um ein Urteil abzuleiten.
Es gäbe keine unterschiedlichen Rechtsschulen, wenn Hadithe immer so eindeutig wären.
welche Beweise hat er denn,
Der Prophet Muhammad (F.S) hat das Ishaa Gebet manchmal verzögert und es spät in der Nacht verrichtet. Dies wird in mehreren authentischen Hadithen berichtet.
Zum Beispiel sagte Aisha (r.a.), dass der Prophet eines Nachts das Ishaa Gebet so lange hinauszögerte, bis die Dunkelheit weit vorangeschritten war, und dann sagte: „Dies wäre die richtige Zeit für das Gebet gewesen, wenn es meiner Ummah nicht schwerfallen würde.“. Auch Abu Huraira (r.a.) überliefert, dass der Prophet sagte: „Wäre es meiner Ummah nicht schwergefallen, hätte ich ihnen befohlen, das Ishaa Gebet zu verzögern, bis ein Drittel oder die Hälfte der Nacht vergangen ist.“ (Sunna)
Er schlussfolgert daraus, dass, da die Zeit für das Maghrib Gebet bis zum Verschwinden der Dämmerung andauert und das Ishaa Gebet direkt danach beginnt, die Zeit für das Ishaa Gebet bis zum Beginn des nächsten Gebets fortgesetzt werden sollte, es sei denn, es gibt einen spezifischen Beweis, der diese Annahme einschränkt. (Qiyas)
Sorry Akhi, das war der andere Bruder mit dem ich auch darüber geschrieben habe, habe dich nur mit ihn verwechselt.
Ja, du hast recht Akhi, barakalkahu fik, ich werde das zukünftig berücksichtigen & nicht mehr über Dinge vorschnell urteilen, meine Absicht war keine schlechte Akhi, wenn ich was falsches geschrieben habe, möge Allah swt mir verzeihen, wenn dich Akhi irgendwie angegriffen habe oder es so rüberkam, dann verzeih mir, das war nie meine Absicht.
Jazakallahu kheiran.
Du musst dich nicht bei mir entschuldigen. Ich fühle mich weder angegriffen noch habe ich etwas Negatives aufgefasst, mach dir also keine Sorgen darüber.
Ein Zitat von dem Gefährten Abdullah ibn Masud (r.a):
"Niemand wird geboren als Gelehrter, sondern das Wissen wird durch das Lernen erworben."
Barakalkahu fik, es war mir trotzdem wichtig dir das zu schreiben Akhi
Verstehe. Alles in bester Ordnung. Hauptsache du fühlst dich jetzt nicht schlecht.
Wer so schwer erkrankt ist, dass er das Gebet nicht mehr in der beschriebenen Form verrichten kann, soll das Gebet in der für ihn möglichen Weise beten. Wer nicht aufrecht stehen kann, darf sitzen oder sogar, wenn nötig, liegen. Der Kranke soll aber die verschiedenen Haltungen, soweit ihm möglich, durch Körperbewegungen andeuten, also beispielsweise, wenn er im Liegen betet, bei ruku‘ und sadschda den Kopf nach vorn neigen
Da habe ich was anderes gelernt siehe hier:
https://islamfatwa.net/gottesdienste-ibadah/9-gebet-salah/213-gebetszeiten/1289-verbot-ischa-gebet-bis-nach-mitternacht-hinauszuzoegern
In der Fatwa von Sheikh bin Baz steht, es muss vor Mitternacht verrichtet werden, nicht kann.