Was passiert wenn man nicht zur Armee geht?

6 Antworten

Das gab es alles schon mal und damals nannte man das "Totalverweigerung".

Totalverweigerer wurden strafrechtlich belangt und mussten teilweise sogar ins Gefängnis. Wenn sie als anerkannte Kriegsdienstverweigerer den Zivildienst verweigert haben, wurden nach § 53 des Zivildienstgesetzes wegen "Dienstflucht" bestraft (Strafrahmen bis zu 5 Jahren), bei Soldaten nannte man das "Fahnenflucht". Hier galt der gleichlautende § 16 des Wehrstrafgesetzes.

Nehmen wir mal an die Wehrpflicht kommt wieder...

Die Wehrpflicht war nie weg. Die gibt es nach wie vor in den Gesetzen, sie ist nur aktuell ausgesetzt, weil bei der aktuellen Sicherheitslage und Struktur der Bundeswehr die erforderliche Sollstärke durch Freiwillige gedeckt werden kann.

Sollte sich das einmal ändern - beispielsweise, weil plötzlich niemand mehr freiwillig zur Bundeswehr möchte oder eine veränderte Sicherheitslage eine größere Anzahl an Soldaten notwendig macht, dann kann die Aussetzung der Wehrpflicht jederzeit widerufen werden.

Ähnliches gilt übrigens auch für die Feuerwehren: Wenn sich irgendwann nicht mehr genügend Menschen freiwillig für den Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren entscheiden, dann kann die Kommune jederzeit Menschen eines bestimmten Alters für eine bestimmte Zeit (Alter und Dauer sind abhängig von den jeweiligen Gesetzen des Bundeslands) zum Dienst in der Feuerwehr verpflichten.

Wen ich weder zur Armee will noch einen zivilen Dienst machen will, was passiert dann?

Dann werden Dich im Zweifel die Feldjäger der Bundeswehr abholen und in die Kaserne bzw. zunächst in Arrest verfrachten.

Was sonst noch so alles passieren könnte bzw. bis zur Aussetzung 2011 passiert ist, kannst Du hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Totalverweigerung#Totalverweigerung_in_Deutschland_zur_Zeit_der_Wehrpflicht_1956_bis_2011

Englisch einleiten, und dann mit fehlerhafter deutscher Rechtschreibung fortfahren. Starker Auftritt! Gaaanz cool.

Wenn du zu denen gehören solltest, die dann wehrpflichtig wären, und dich total verweigern würdest, machst du dich strafbar. Das Urteil spricht dann ein Richter.

Come on! Stell dich jetzt nicht so an wegen der Rechtschreibung... hier braucht man nicht darauf zu achten, weil es eh nicht benotet wird wie in der Schule :)

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@Totalverliebt05

Nö, das muss man nicht, sagt aber einiges über dich. Mir wurscht. Ich bin raus.

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@Benedikt4781v

joa. Eigentlich wäre es eine 2 geworden... die Lehrerin kennt aber meine Mutter und ja...

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Dann wirst du dazu „gezwungen“, gemeint ist zwangsverpflichtet.

Dann musst du dir entweder was einfallen lassen um ausgemustert zu werden oder du wirst zwangsverpflichtet