Was passiert wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird? Anzeige oder nur Geld bezahlen?

5 Antworten

Die zivilrechtliche Seite ist eine sog. Konventionalstrafe (aka erhöhtes Beförderungsentgelt) von mind. 60,- €. Dies entfällt natürlich bei Minderjährigen, da gegen die eine Konventionalstrafe nicht zulässig ist.

Besteht jedoch ein Hinweis, dass das Schwarzfahren vorsätzlich geschieht, also nicht bloß durch Ticket vergessen oder verlieren, so ist der Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB) erfüllt und es kann zur Anzeige gebracht werden und zu einem Strafverfahren führen.

Das wird unterschiedlich gehandhabt und hängt auch von den Umständen ab.

Die meisten Verkehrsbetriebe verzichten bei Ersttätern auf eine Strafanzeige, aber eine Garantie dafür gibt es nicht.

Kommt aber z.B. noch ein Betrugsdelikt hinzu (wenn man z.B. die Monatskarte eines Bekannten oder Verwandten verwendet), erhöht sich die Chance auf eine Anzeige.

Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann jedem mal passieren. Da zahlt man im schlimmsten Fall den doppelten Fahrpreis, mindestens 60,- und gut ist.
Diese 60€ sind keine Strafe sondern das erhöhte Beförderungsentgeld. Das setzt sich zusammen aus der Nachlösung der Fahrkarte + Bearbeitungsgebühr.
Nun kann aber auch eine Straftat in Frage kommen, Erschleichung von Leistungen oder Betrug,
und dann ist eine Anzeige schon bei der ersten Tat gerechtfertigt.
Für eine Straftat muss aber Vorsatz vorliegen, da das in den meisten Fällen nicht beweisbar ist verzichten die
Verkehrsunternehmen beim ersten und vllt. noch zweitem Mal auf eine Anzeige. (Arbeitsaufwand).
Sollte aber bereits beim ersten Schwarzfahren Anzeichen für einen Vorsatz bestehen (Verstecken, getürkte Fahrkarte, Falschangaben ...)
so wird das VU evtl. schon bei der ersten Tat Anzeige erstatten.
Erst dann wird über eine Strafe verhandelt

GoldTopAnwalt  01.04.2017, 23:40

Die 60 € sind sehr wohl eine ( zivilrechtliche ) Strafe. Diese setzt sich nicht aus der Nachlösung einer Fahrkarte und Bearbeitungsgebühren zusammen, sondern ist laut den AGB der Verkehrsbetriebe von sich aus so fest gelegt.

Für das Erschleichen von Leistungen muss kein Vorsatz vorliegen. Es reicht wenn man zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Besitz einer gültigen Fahrkarte gewesen ist.

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Man begleicht die 60 €... und gut ist.

ABER...

Wenn man jedoch häufiger beim Schwarzfahren erwischt wird, kann ein Strafverfahren eingeleitet werden (so handhabt es die BVG beispielsweise... glaub wenn man innerhalb von 2 Jahren 3mal erwischt wurde... ist bei mir irgendwie so hängen geblieben).

 

GoldTopAnwalt  01.04.2017, 23:45

Man begleicht die 60 €... und gut ist.

Auch wenn man die 60 € sofort begleicht, kann das Verkehrsunternehmen eine Strafanzeige/einen Strafantrag stellen.

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Normal bezahlt man das erhöhte Beförderungsgeld (Ticket), dann ist es erledigt. wen man sich weigert dann kommt es natürlich zur Anzeige

GoldTopAnwalt  01.04.2017, 23:35

Unsinn. Auch wenn man das erhöhte Beförderungsentgelt zahlt, kann eine Anzeige erfolgen.

Umgekehrt muss eine Weigerung der Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelt nicht zwangsläufig in einer Strafanzeige münden.

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