Ich fahre Schwarz!

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Siehe Wikipedia:

"Schwarzfahren wird je nach konkretem Geschehensablauf unterschiedlich bestraft. Vorsätzliches Schwarzfahren wird grundsätzlich als Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB bestraft:„Wer die … Beförderung durch ein Verkehrsmittel … in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“– StGB § 265 a (1)

Dieses Vergehen hat also eine relativ geringe Strafandrohung. In manchen Fällen wird vorsätzliches Schwarzfahren schwerer bestraft: Behauptet der Schwarzfahrer bei einer Kontrolle wahrheitswidrig, bereits kontrolliert worden zu sein, oder zeigt er einen falschen, nicht gültigen oder nur für bestimmte Zonen gültigen Fahrschein vor, kann er sich wegen Betruges strafbar machen (Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre). In diesen Fällen ist § 265a StGB subsidiär. Bei einer falschen Fahrkarte kann noch eine Urkundenfälschung in der Alternative des Gebrauchmachens einer unechten oder verfälschten Urkunde vorliegen.

Eine Strafbarkeit allein nach § 265a StGB kommt demnach in Frage, wenn sich der Schwarzfahrer im Zug vor dem Schaffner versteckt oder sich die Interaktion zwischen Schwarzfahrer und Kontrollierendem auf einen bloßen Sichtkontakt beschränkt (Betrug scheidet mangels Täuschung bzw. Irrtums aus).

Die Verfolgung ist regelmäßig an einen Strafantrag des Beförderungsunternehmens gebunden (§§ 265a Abs. 3 StGB iVm § 248 StGB); in den letzten Jahren wird von den Unternehmen vermehrt davon Gebrauch gemacht. Insbesondere die Deutsche Bahn hat sich mittlerweile dazu entschlossen, gegen jeden erwischten Schwarzfahrer Strafanzeige zu erstatten.[1] Praktisch hat dies aber häufig keine weitere Folgen, denn eine Strafbarkeit wegen Leistungserschleichung setzt - wie gesagt - Vorsatz voraus. Diesen nachzuweisen ist praktisch schwer, was häufig zur Verfahrenseinstellung führt (anders wird dies z.B. bei regelmäßigen Schwarzfahrern sein) .[2]

Dieser Paragraph gehört systematisch zu den Betrugsdelikten.

Für die Praxis wenig relevant sind zwei juristische Diskussionen bezüglich des § 265a StGB: Einige Stimmen fordern gänzlich Straffreiheit des Schwarzfahrens (das ist ein rechtspolitisches Argument),[3] andere meinen entgegen der Ansicht des BVerfG [4] und des BGH[5], dass unabhängig von der Frage, ob Schwarzfahren bestraft werden soll, Schwarzfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen (z.B. wegen der Wortlautgrenze) nicht unter den geltenden § 265a StGB falle (das ist ein juristisch-dogmatisches Argument)."

http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung

Das mit dem T-Shirt kann ich mir nicht vorstellen, aber wenn der Busfahrer so nett ist und einen mitnimmt, wenn man seine Fahrkarte vergessen hat und nett fragt, dann kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass man dann Strafe zahlen muss, falls ein Kontrolleur kommt. Das wäre echt fies. Gute Frage!

Nein Schwarzfahren bleibt eine Straftat auch wenn man so ein T-Shirt trägt. Das schützt nicht vor Strafe.

Dann fährst Du trotzdem schwarz und musst zahlen. Das ist die Ankündigung einer Straftat.

ich kenne mich zwar ganz groß aus im thema :bus aber davon weiß ich nicht ganz die antwort. Nur wenn du zb. dieses t-shirt anziehst und dann im bus einsteigst würde ich entweder sagen es ist nur zum spass das ich das shirt anhabe oder dann lieber beim fahrer deine gültige fahrkarte vorzeigen. Aber meisten isr es eigentlich den fahrern klar dass es einen spass sein sollte weil es gibt ja viele verschiede fun-t-shirts. aber wie gesagt einen gute lösung,außer dieser,habe ich nicht für dich