Dem Vermieter schreiben und eine Mietminderung ab Mai 2017 androhen. Gib ihn eine Frist bis 30.04. Brief spätestens am 15.04. abschicken, damit er in etwa 14 Tage Zeit hat. Er hat ja auch noch andere Sorgen. Nicht böse gemeint, aber die Frist muss angemessen sein.
Innerhalb dieser Frist hat er sich mit den rauchenden Mietern auseinander zu setzen, dass es so nicht geht. Da die ja eh mehr an der Luft als in der Wohnung ( wer weiß wie dreckig die ist? ) sind, sollen die gerade bei milden Wetter sich raus setzen/stellen/knien/legen, um zu rauchen. Aber auch weit genug vom Haus weg. Sonst macht es ja keinen Sinn.
Mache deinem Vermieter deutlichst klar, dass deine Tochter unter Asthma leidet und dieses sich durch den hochsteigenden Zigarettenrauch verschlimmert. Die Lebens- und Wohnqualität deiner Tochter und euch also erheblich darunter leidet.
Sollte der Zigarettenqualm ab 30.04. nicht erheblich weniger werden, so minderst du die Miete um 20 % . Ich finde das absolut angemessen, auch wenn es für einige hier zu hoch erscheint. Dann sollen die Kritiker mal logisch denken und sich punktgenau in die Lage der Mutter und Tochter hinein versetzen.
Nach meiner Rechtsauffassung machen sich die rauchenden Mieter jedesmal einer fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB strafbar ( aufgrund der wissenden Asthmaerkrankung des Kindes ) .
Geht der Mieter von einer berechtigten Mietminderung aus und stellt sich später heraus, dass sie unberechtigt oder in der Höhe nicht angemessen war, so ist das kein pauschaler Kündigungsgrund seitens des Vermieters.
Vielleicht sollte man auch noch zivilrechtlich gegen die rauchenden Mieter vorgehen. Denn die juckt deine Mietminderung am allerwenigsten. Also in Form einer Einstweiligen Anordnung vor Gericht. Hierzu brauchst du regelmäßig keine schriftlichen Nachweise.
Du musst nur beim Gericht persönlich oder per Brief glaubhaft darlegen, warum und wie die Raucher ihre Aktivitäten einschränken oder woanders hin verlegen sollen. Wichtig ist bei solchen Anordnungen nicht nur die Sache an sich zu begründen, sondern auch die Dringlichkeit ( Eilbedürftigkeit ) darzulegen.
Hier käme dann vor allem das Asthma deiner Tochter ins Spiel. Man muss dem Gericht klar machen, warum man die Einstweilige Anordnung begehrt, warum das jetzt so schnell gehen muss und man nicht auf eine normale Klage zuwarten kann. An der Begründung für die Eilbedürftigkeit scheitern solche Anordnungen regelmäßig.
So ein Antrag kostet aber ca. 35 € bis 55 € und wird meist im voraus fällig. Auch bei Ablehnung. :/ Ein Anwalt ist jedoch keine Pflicht. Es geht auch alles per Post. Eine besondere Form des Antrags ist nicht erforderlich.
Einfach:
Name, Adresse
Antrag auf Einstweilige Anordnung
Sehr geehrte Justiz,
ich begehre den Erlass einer Einstweiligen Anordnung.
Anordnungsanspruch:
Meine Nachbarn unter mir sind Kettenraucher.... bla bla bla
Anordnungsgrund: Aufgrund der Asthmaerkrankung meiner Tochter..... bla bla bla
Ort, Datum, Unterschrift
Und dann an dein Amtsgericht schicken.
Anordnungsanspruch: Hier listet du grob oder ausführlich ( sollte aber kein Roman sein ) auf, um was es geht und was dich stört.
Anordnungsgrund: Hier begründest du glaubhaft die Dringlichkeit deines Anliegens.
Der Erlass einer Einstweiligen Anordnung dauert 1 bis 6 Wochen. Wenn sie erlassen wird.