Vertrag mit 16 abgeschlossen, jetzt bin ich 20, der Studioinhaber verlangt das komplette Geld für die letzen Jahre haben.. Vertrag von Anfang nicht oder gültig?

Hallo zusammen!

Zu meiner Situation, ich bin 20 Jahre alt und habe mit 16 einen Fitnessstudio Vertrag abgeschlossen. Diese Kosten hat damals mein Bruder von seinem Konto gezahlt. Nach circa 1,5 Jahren wurde das Konto aufgelöst und somit konnten die Studio Gebühren nicht abgebucht werden. Jetzt nach weiteren 2,5 Jahren und einer Vertragsverlängerung möchte die Studioinhaberin das Geld für die kompletten 2,5 Jahre rückwirkend gezahlt haben.

Meine Meinung ist, dass dieser Vertrag mit 16 garnicht zu stande kam, da meine Eltern nicht unterschrieben hatten. ABER kann jetzt der Vertrag durch erlangen der Volljährigkeit wirksam werden??? Ich persönlich hatte über diesem Vertrag auch nicht mehr nachgedacht, bis die Inhaberin mich NACH der Vertragsverlängerung angeschrieben hatte.

Ich meine in der Berufsschule gelernt zu haben, dass solche Verträge ohne einstimmung der Eltern NICHTIG sind und dieser Vertrag somit nie zu stande gekommen ist und sich auch nicht verlängern konnte.

Weiß jemand von euch wie die Lage ist? Ist der Vertrag NICHTIG, da nie zusatande gekommen? Oder ist er gültig weil über die Volljährigkeit?

Also ich habe die Leistungen vom Studio auch, außer das erste Jahr, nicht in Anspruch genommen.
Weiß jemand wie es dort jetzt aussieht die Lage? Also ich möchte ungern mit so jungen Jahren in die Insolvenz gehen müssen. Bin momentan auch noch in der ausbildung.. (Monatsbeitrag= circa 40€ * circa 30 Monate= eine Menge Geld= nicht zahlen können = Insolvenz= Leben ruiniert.)

Vielen lieben dank. Würde mich über die Information zur Rechtslage freuen. Wenn noch Fragen offen sind beantworte ich diese gerne!

Danke und LG

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Vergiss meine erste Antwort hier. Die ist falsch und hier habe ich bereits die Löschung beantragt.

Der Vertrag ist definitiv unwirksam ( §§ 106, 107 und 108 BGB ) . Du warst mit 16 beschränkt geschäftsfähig. Der Vertrag den du mit 16 geschlossen hast, war also von vorne herein ( schwebend ) unwirksam.

Er wäre nur wirksam geworden, wenn deine Eltern bis zu deinem 18. Geburtstag dem Vertrag nachträglich zugestimmt hätten. Da du nun über 18 Jahre alt bist, kannst du dem Vertrag gemäß § 108, Absatz 3 BGB selbst nachträglich zustimmen. Dann wäre er voll wirksam.

Deine Eltern haben mit diesem Vertrag seit deinem 18. Geburtstag nichts mehr zu tun. Genau so gut kannst du diesem Vertrag eben wegen der §§ 106, 107 und 108 BGB widersprechen, musst aber nicht. Er ist aktuell rechtlich unwirksam.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__106.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html

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Wie schätzt ihr meine Freundin ein?

Hallo,

wie seht ihr es, wenn eine Frau Euch in der Kennenlernphase oft beschenkt. Kauft euch eine Orchidee für die Wohnung weil ihr keine Pflanze drinnen habt. Kauft Euch Gummibärchen weil ihr die mögt. Fragt euch immer wieder ob sie was mitnehmen soll, wenn Sie einkaufen fährt. Lässt euch ein Paket zusenden von Amazon mit Tees drinnen. Kauft euch Tees für die Arbeit. Und das alles innerhalb der ersten 2-3 Wochen.

Ist ja wirklich nett aber irgendwie komisch oder?

Aber sie ist Zärtlichkeiten überhaupt nicht gewöhnt. Fragt immer was machst du da, wenn ich sie in den Arm nehme. Es kostet ihr sehr viel Überwindung in der Öffentlichkeit sich zu küssen. Ebenso Händchen halten geht auch nicht.

Sie hatten aber schon sehr viele ONS. Ebenso zeigt sie mir immer wieder Bilder von sich, wenn sie bei mir ist. Z.b. Im Bikini oder in Gym-Kleidung. oder schickt mir immer wieder über den Tag verteilt Bilder was sie gerade macht/isst/etc. Sie erwähnt auch immer wieder nebenbei, dass ihr immer wieder irgendwelche Männer bei FB schreiben mit denen Sie ´jederzeit was haben könnte. Sie macht sie teilweise auch selber schlecht. Du hast so eine gute Arbeit und ich, ich bestelle in der Arbeit bei Zalando.

Sie ist ein sehr offener, verständnisvoller, redseliger und aufgeschlossener Mensch. Gegenüber einen Typ hat sie eine einstweilige Verfügung erwirkt der darf sie ihr nicht mehr näheren.

Sie kratzt, beisst viel beim Sex. Es tut teilweise schon weh. Sie meinte, keine Problem wenn mal Blut fliesst, das heilt schon wieder ab.

Was sagt ihr zu so einer Frau? Ich weis nicht ob ich die Frau positiv einschätzen soll oder nicht!?

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Krank, viel zu kompliziert, anstrengend, pervers, tickende Zeitbombe! Einerseits geht sie schon bei einer harmlosen Berührung von dir verstört ab, andererseits beißt sie beim Sex. Das ist nicht gesund. Nein, dass ist es nicht!

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Die berühmte Auszeit wäre angebracht. Grundsätzlich gehen viele Beziehungen nicht wegen fehlender Zuneigung, sondern wegen ständigen aufeinanderhocken kaputt.

So gut sich Menschen so verstehen können, ist es umgekehrt so, dass sie sich regelmäßig anstressen, wenn sie zusammen wohnen und sich jeden Tag sehen.

Aber selbst wenn man zusammen wohnt, kann man die Liebe aufrecht erhalten. Man muss sich eben respektieren. Den anderen Freiräume lassen. Sich nicht jeden Müll erzählen, auch mal ein paar Stunden schweigen. Rücksicht halt.

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Weil die ganzen Bibi - Kinder meinen, man müsse nur in der Schule gut schreiben ( nicht mal da schaffen sie es ) können. Im Internet wäre das ja überhaupt nicht wichtig.

Das ist natürlich absoluter Blödsinn. Wenn ich irgendwo schreibe, dann versuche ich schon aus Eigeninteresse so ordentlich wie nur möglich zu schreiben.

Naja, sowas wie Leon Machere hat 2 Millionen Abos. Das sagt doch alles über die heutige Generation.

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Es wird einmal probiert die ganzen 180 € per Lastschrift einzuziehen. Da du nicht genügend gedeckt bist, verweigert deine Bank die Einlösung der Lastschrift. Das teilt sie dir in einem Brief mit, dass die Lastschrift von 180 € nicht ausgeführt werden konnte.

Die Betreiber der Hotline bekommen das nach einigen Tagen mit und werden dich spätestens im Mai anschreiben und ihre 180 € einfordern. Dabei verlangen sie wahrscheinlich mehr als die zur Zeit zulässigen 2 € Mahngebühren.

Aber die ca. 180 € stehen denen so oder so zu. Wenn du erst 17 wärst, dann müsstest du ( vorerst ) nicht zahlen. Denn dann wäre alles schwebend unwirksam. Aber du bist schon 19 .  :/

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Selbstverständlich muss es das. Das Eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das das Jobcenter die neuen Unterkunftskosten genehmigt hat, ist entscheidend. Nicht ob sie dir den Umzug erlaubt haben.

Auch dann wenn die Betriebskostenabrechnung aus deiner alten Wohnung resultieren sollte, muss das Jobcenter zahlen.

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Wie du hier schon lesen konntest, muss dich jemand angezeigt haben. Nur warum hast du dann keine schriftliche Polizei Vorladung erhalten? Merkwürdig.

Die Einstellung nach § 170, Absatz 2 StPO bedeutet jedenfalls, dass alles genau so ist wie vor her. Quasi ein staatsanwaltlicher Freispruch. Es gibt nicht genügend Anhaltspunkte ( Beweise ) für eine Anklageerhebung.

Du solltest unter Angabe deines Namen, deiner Adresse und dem Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft per Post nachfragen, wer und warum man dich in dieser Sache angezeigt hat. Meistens wird dann der Name der Person und die dir zur Last gelegte Straftat benannt.

Wenn das bekannt ist, solltest du im Gegenzug über eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB gegen den Anzeigenerstatter nachdenken.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

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Vertrag mit 16 abgeschlossen, jetzt bin ich 20, der Studioinhaber verlangt das komplette Geld für die letzen Jahre haben.. Vertrag von Anfang nicht oder gültig?

Hallo zusammen!

Zu meiner Situation, ich bin 20 Jahre alt und habe mit 16 einen Fitnessstudio Vertrag abgeschlossen. Diese Kosten hat damals mein Bruder von seinem Konto gezahlt. Nach circa 1,5 Jahren wurde das Konto aufgelöst und somit konnten die Studio Gebühren nicht abgebucht werden. Jetzt nach weiteren 2,5 Jahren und einer Vertragsverlängerung möchte die Studioinhaberin das Geld für die kompletten 2,5 Jahre rückwirkend gezahlt haben.

Meine Meinung ist, dass dieser Vertrag mit 16 garnicht zu stande kam, da meine Eltern nicht unterschrieben hatten. ABER kann jetzt der Vertrag durch erlangen der Volljährigkeit wirksam werden??? Ich persönlich hatte über diesem Vertrag auch nicht mehr nachgedacht, bis die Inhaberin mich NACH der Vertragsverlängerung angeschrieben hatte.

Ich meine in der Berufsschule gelernt zu haben, dass solche Verträge ohne einstimmung der Eltern NICHTIG sind und dieser Vertrag somit nie zu stande gekommen ist und sich auch nicht verlängern konnte.

Weiß jemand von euch wie die Lage ist? Ist der Vertrag NICHTIG, da nie zusatande gekommen? Oder ist er gültig weil über die Volljährigkeit?

Also ich habe die Leistungen vom Studio auch, außer das erste Jahr, nicht in Anspruch genommen.
Weiß jemand wie es dort jetzt aussieht die Lage? Also ich möchte ungern mit so jungen Jahren in die Insolvenz gehen müssen. Bin momentan auch noch in der ausbildung.. (Monatsbeitrag= circa 40€ * circa 30 Monate= eine Menge Geld= nicht zahlen können = Insolvenz= Leben ruiniert.)

Vielen lieben dank. Würde mich über die Information zur Rechtslage freuen. Wenn noch Fragen offen sind beantworte ich diese gerne!

Danke und LG

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Zunächst war der Vertrag, ob deines damaligen Alters von 16 Jahren, nichtig, bzw. schwebend unwirksam. Da hast du vollkommen recht.

Nun ist aber das Problem, dass deine Eltern dem Vertrag bis zu deinem 18. Geburtstag nicht ausdrücklich widersprochen haben. Denn dann wäre er auf alle Zeiten unwirksam gewesen. Auch rückwirkend.

Da du nun volljährig geworden bist, tritt anstelle der eventuellen Genehmigung deiner Eltern automatisch deine Genehmigung ein ( § 108, Absatz 3 BGB ) . Der Vertrag hat also seit deinem 18. Geburtstag volle Rechtsgültigkeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html

Daran ändert auch leider nichts, dass du die Leistungen jahrelang nicht in Anspruch genommen hast. Es sei denn eine Klausel im Vertrag sieht das anders.

Du musst den Vertrag also ganz normal kündigen oder um vorzeitige Auflösung bitten und bis dahin ganz normal zahlen.

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Es steht in Polizeiakten. Das war es. Dein Führungszeugnis ist blütenweiß.

Du selbst könntest also noch Polizist, Richter, Staatsanwalt, Arzt oder Pilot werden.

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Ja, ich kenne deinen Fall noch.

Anwalt eingeschaltet - ok. Geld überwiesen - ok. Das du Kleidung in die JVA bringen wolltest und abgewiesen wurdest - ok. Sprechschein wurde abgelehnt - ok.

Das alles kannst du selbstverständlich deinem Freund mitteilen. Es ist harmlos. Hat gar nichts mit dem Tathergang zu tun. Das weißt du doch selber. Mach dich nicht so fertig, auch wenn sich das so leicht daher schreiben lässt.

Das ein Sprecherschein in der U-Haft abgelehnt wird, ist leider Standard. Nur ein Anwalt darf da regelmäßig vorsprechen.

Was ich jedoch nach wie vor nicht verstehe, dass die Wäsche die du ihm bringen wolltest, deswegen abgelehnt wurde weil einer von euch einen BTM Eintrag hat. Was ist das denn für ein Müll? Das ist echt rechtlicher Unsinn.

Hier solltest du dich zunächst beim JVA Anstaltsleiter - und wenn der ablehnt beim Justizministerium deines Bundeslandes - beschweren.

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Du bekommst normalerweise eine Brief von der Staatsanwaltschaft, dass du es dann und dann von ....... bis ...... bei der Asservatengeschäftsstelle abholen kannst.

Bekanntlich ist die deutsche Justiz bei sowas nicht sehr schnell. Einen Termin brauchst du hier auch nicht. Denn es sind ja deine Sachen und die Justiz hat nun mehr keine Rechtsgrundlage mehr, diese einzubehalten.

Rufe vorher bei der Staatsanwaltschaft an, nenne das Aktenzeichen, frage ob deine Sachen da vorliegen und zu welchen Zeiträumen du sie abholen kannst. Nimm auf jeden Fall deinen Personalausweis und dein Aktenzeichen zur Abholung mit.

Und jetzt ganz wichtig:  auf keinen Fall und unter keinen Umständen für den Erhalt deiner Sachen unterschreiben. Schon gar nicht im voraus. Und auch generell nicht. Dazu bist du nicht verpflichtet. Man darf dich niemals zu der Unterschrift zwingen oder sie gar von der Herausgabe abhängig machen.

Wenn du unterschreibst, dann gibst du damit automatisch zu verstehen, dass alles in Ordnung mit deinen Sachen ist. Selbst wenn das so ist:  unterschreibe nicht!

Wenn du die Sachen in Empfang nimmst, dann kontrolliere sie auf Herz und Nieren, ob wirklich alles in Ordnung damit ist. Wenn nicht, dann rufst du die Polizei und/oder deinen Rechtsanwalt an und erstattest entsprechend Anzeigen wegen Sachbeschädigung. 

Die deutsche Justiz ist nämlich nicht immer so korrekt, wie es die meisten glauben.

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Zigarettenrauch unserer neuen Nachbarn verpestet unsere Wohnung. Unsere kleine Tochter (11 Monate) hat Asthma und leidet darunter sehr. Was kann ich tun?

Unsere neuen Nachbarn wohnen direkt unter unserer Wohnung und sie rauchen ausschließlich auf dem Balkon. Der Rauch zieht leider direkt in unsere Wohnung. Nicht nur, dass es in unserer Wohung immer wieder bzw. jeden Tag nach kaltem Rauch riecht, leidet unsere kleine asthmakranke Tochter unter diesem Rauch. Ich habe die Nachbarn bereits 2 mal darauf angesprochen. Sie sagten mir, dass sie keinesfalls in ihrer Wohnung rauchen wollen, da sie ihre eigene Wohnung nicht mit Zigarettenrauch verpesten wollen. Zusätzlich fühlen sie sich laut eigener Aussage nicht für den gesundheitlichen Zustand unserer Tochter verantwortlich. Sie gaben uns lediglich den Rat, dass wir unsere Fenster immer geschlossen halten sollten und nur 2 - 3 mal am Tag für ein paar Minuten "stoßlüften" sollten. Unseren Balkon sollten wir einfach auch nicht mehr benutzen, wenn uns der Zigarettenrauch so stört.

Ich empfinde es als außerordentlich ignorant, dass diese Nachbarn ihre eigene Wohnung nicht mit Rauch verpesten möchten, aber es ihnen völlig egal ist, dass unsere Wohnung mit Rauch belastet wird. Das man auch die gesundheitliche Schädigung eines kranken Kindes ignoriert, empfinde ich als asozial. Weiterhin ist ein Witz, dass man gerade im Frühling/Sommer die Fenster permanent verschlossen halten sollte und nur ein paar mal am Tag stoßlüftet.

Die Fenster der Wohnung befindet sich alle nur an einer Wohnungseite, d.h. es ist nicht möglich von einer anderen Seite zu lüften. Ein Auszug aus der Wohnung ist keine Alternative, da wir bei einem Umzug in eine gleich ausgestattete Wohnnung, vermutlich mehr als 50 % der jetzigen Miete zahlen müßten.

Hat hier jemanden einen Tipp, welche belastbaren rechtlichen Schritte man hier einleiten kann?

Im voraus vielen Dank. K.

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Dem Vermieter schreiben und eine Mietminderung ab Mai 2017 androhen. Gib ihn eine Frist bis 30.04. Brief spätestens am 15.04. abschicken, damit er in etwa 14 Tage Zeit hat. Er hat ja auch noch andere Sorgen. Nicht böse gemeint, aber die Frist muss angemessen sein.

Innerhalb dieser Frist hat er sich mit den rauchenden Mietern auseinander zu setzen, dass es so nicht geht. Da die ja eh mehr an der Luft als in der Wohnung ( wer weiß wie dreckig die ist? ) sind, sollen die gerade bei milden Wetter sich raus setzen/stellen/knien/legen, um zu rauchen. Aber auch weit genug vom Haus weg. Sonst macht es ja keinen Sinn.

Mache deinem Vermieter deutlichst klar, dass deine Tochter unter Asthma leidet und dieses sich durch den hochsteigenden Zigarettenrauch verschlimmert. Die Lebens- und Wohnqualität deiner Tochter und euch also erheblich darunter leidet.

Sollte der Zigarettenqualm ab 30.04. nicht erheblich weniger werden, so minderst du die Miete um 20 % . Ich finde das absolut angemessen, auch wenn es für einige hier zu hoch erscheint. Dann sollen die Kritiker mal logisch denken und sich punktgenau in die Lage der Mutter und Tochter hinein versetzen.

Nach meiner Rechtsauffassung machen sich die rauchenden Mieter jedesmal einer fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB strafbar ( aufgrund der wissenden Asthmaerkrankung des Kindes ) .

Geht der Mieter von einer berechtigten Mietminderung aus und stellt sich später heraus, dass sie unberechtigt oder in der Höhe nicht angemessen war, so ist das kein pauschaler Kündigungsgrund seitens des Vermieters.

Vielleicht sollte man auch noch zivilrechtlich gegen die rauchenden Mieter vorgehen. Denn die juckt deine Mietminderung am allerwenigsten. Also in Form einer Einstweiligen Anordnung vor Gericht. Hierzu brauchst du regelmäßig keine schriftlichen Nachweise.

Du musst nur beim Gericht persönlich oder per Brief glaubhaft darlegen, warum und wie die Raucher ihre Aktivitäten einschränken oder woanders hin verlegen sollen. Wichtig ist bei solchen Anordnungen nicht nur die Sache an sich zu begründen, sondern auch die Dringlichkeit ( Eilbedürftigkeit ) darzulegen.

Hier käme dann vor allem das Asthma deiner Tochter ins Spiel. Man muss dem Gericht klar machen, warum man die Einstweilige Anordnung begehrt, warum das jetzt so schnell gehen muss und man nicht auf eine normale Klage zuwarten kann. An der Begründung für die Eilbedürftigkeit scheitern solche Anordnungen regelmäßig.

So ein Antrag kostet aber ca. 35 € bis 55 € und wird meist im voraus fällig. Auch bei Ablehnung. :/   Ein Anwalt ist jedoch keine Pflicht. Es geht auch alles per Post. Eine besondere Form des Antrags ist nicht erforderlich.


Einfach:


Name, Adresse


Antrag auf Einstweilige Anordnung


Sehr geehrte Justiz,


ich begehre den Erlass einer Einstweiligen Anordnung.


Anordnungsanspruch:

Meine Nachbarn unter mir sind Kettenraucher....  bla bla bla


Anordnungsgrund:   Aufgrund der Asthmaerkrankung meiner Tochter..... bla bla bla


Ort, Datum, Unterschrift


Und dann an dein Amtsgericht schicken.


Anordnungsanspruch:  Hier listet du grob oder ausführlich ( sollte aber kein Roman sein ) auf, um was es geht und was dich stört.

Anordnungsgrund:  Hier begründest du glaubhaft die Dringlichkeit deines Anliegens.

Der Erlass einer Einstweiligen Anordnung dauert 1 bis 6 Wochen. Wenn sie erlassen wird.

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Es muss dich nicht jucken, wenn der ADAC seine Vertragsmodalitäten nicht vor dem Abschluss überprüft. Da der Vertrag erst ab 16 geschlossen werden durfte, hätten sie zwingend eine Kopie deines Personalausweises fordern müssen.

Nun haben sie Pech gehabt. Der Vertrag ist schwebend unwirksam, also nicht wirksam geschlossen. Er wird wirksam, wenn deine Eltern ihm nachträglich zustimmen. Er wird komplett unwirksam ( auch für die Vergangenheit, also ab Vertragsbeginn ), wenn deine Eltern ihm nachträglich widersprechen.

Solange er schwebt, - und erst recht wenn deine Eltern ihm widersprochen haben - solange musst du nicht zahlen. Strafbar hast du dich hier nicht gemacht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__106.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__111.html

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1.)  Gar keine, da du - wie du richtig erkannt hast - strafunmündig bist ( § 19 StGB ) .  https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html

2.)  Nein.

3.)  Nein. Definitiv nicht. Das ist keine Pflicht. Frage mich sowieso, warum die Polizei eine unter 14 jährige Person vorlädt?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

https://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/

4.)  Da du noch minderjährig bist, müssen die Polizisten eventuell deine Eltern informieren. Bin mir da nicht 100 % ig, aber ziemlich sicher.

Auch können deine Eltern deine Post lesen. Das Briefgeheimnis gilt zwar auch bei Minderjährigen, aber wenn es Post gibt die für die Erziehung wichtig sein könnte, können die Eltern sie öffnen und lesen.

5.)  Aufgrund § 19 StGB geht die Polizeiakte weder an die Staatsanwaltschaft, noch musst du dort oder vor Gericht erscheinen. Eventuell kommt ein Termin zum und vom Jugendamt. Der ist natürlich freiwillig.

Überdies hast du dich offensichtlich weder eines gemeinschaftlich begangenen Diebstahls, noch deren Beihilfe schuldig gemacht. Also den Vorwurf sollte man bestreiten. Strafunmündigkeit hin oder her.

Person B soll auf keinen Fall eine Fangprämie/Vertragsstrafe an den Laden zahlen. Dazu gibt es keine rechtliche Grundlage.

http://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/

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Ja. Nur nicht auf Demos/öffentlichen Veranstaltungen/Konzerten. Überdies musst du trotz das es erlaubt ist, vermehrt mit Kontrollen der Polizei und Anmachen normaler, besorgter Bürger rechnen.

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Hat sich erledigt. Ich würde mich nur genaustens schlau machen, ob die Höhe des Bußgeldes genau für diese Verkehrsverstöße korrekt ist.

Stimmen die Vorwürfe überhaupt? Ich würde nie an Ort und Stelle bezahlen.

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Vielleicht hat die Polizeikontrolle dein Leben/die Verletzung deiner Seele/deines Körpers gerettet.

Schon mal daran gedacht, dass der Typ schlimmes mit dir vorgehabt haben könnte? Wie naiv/dumm kann man denn im Jahr 2017 sein? 

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