Zwischenvollzug?
Mein Verlobter wurde am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen Betrug in einem besonders schweren Fall zu einer Gesamtstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Nun war er bereits 8 Monate in Untersuchungshaft und wurde am Montag sofort in eine Entzugsklinik gebracht. Die Dauer beträgt ca 18 Monate. Er hat von einer Vorstrafe noch 12 Monate Bewährung offen. Meine Frage: kann es sein dass er die Bewährung als Zwischenvollzug noch absitzen muss? Wir befürchten dass er zurück ins Gefängnis muss da einige Therapiekollegen ihm jetzt Angst machen er müsse die Bewährung absitzen und kann erst nach einem Jahr zurück in die Therapie. Das würde bedeuten er wäre viel länger weg als 2 Jahre und 10 Monate. Danke!