Was passiert wenn ich eine schwänger?
Ich frage mich wie es rechtlich für einen Mann aussieht wenn er eine Frau schwängert. Gehen damit Rechte und Pflichte einher oder ist das alleine die Sache der Frau. Darf der Mann bei einer Abtreibung mitreden?
Und was ist zum Beispiel bei einem Kuckuckskind. Wenn das nach Jahren raus kommt. Hat der Mann dann ein Recht auf Schadensersatz?
Hat da jemand Erfahrung?
7 Antworten
Der Mann darf selbstverständlich (auf anständige Art) seine Meinung dazu äußern, ob eine Abtreibung stattfinden sollte oder nicht. Aber am Ende entscheidet es die Frau logischer Weise selbst, da es um ihren Körper geht. Wenn man der Frau aufzwingen will abzutreiben (oder sie durch emotionale / körperliche Gewalt davon abhalten will), macht man sich strafbar.
Wenn der Mann als Vater eingetragen ist, hat er erstmal dieselben Rechte und Pflichten wie die Frau. Beide müssen für die Versorgung des Kindes zahlen und dürfen es sehen. Ein Gericht kann natürlich das Sorge- oder Umgangsrecht verbieten, in bestimmten Fällen.
Bei einem Kuckskind hat man ... ich meine zwei Jahre Zeit (nachdem man es erfahren hat) um vor Gericht zu gehen. Dann kann man Schadensersatz, bzw Rückzahlung des Unterhalts fordern. Natürlich verliert man dann auch die Rechte als Vater, weil man dann ja das nicht mehr ist.
Einmal Rittmeister 18 Jahre Zahlmeister
Keine Mitsprache bei Abtreibung Nach der Geburt Mitverantwortung
Ich kann dir keine Rechtsberatung geben aber ja der vater auch wenn es ungewollt passiert ist natürlich auch für das kind verantwortlich ob als Elternteil oder halt eben unterhalt zahlen muss
Du bist verpflichtet Unterhalt zu zahlen für das Kind...Falls du kein Interesse an dem Kind hast,kann dich meiner Erkenntnis nach niemand zwingen ,Kontakt mit dem Kind zu haben...Falls du ein Vater sein willst,hast du natürlich auch das Recht auf ein gemeinsames Sorgerecht...
Falls sie Abtreiben will, sind dir aus Mann da die Hände gebunden...Kannst da nichts machen...
Mit dem Schadensersatz kenn ich mich nicht aus...😌🐭
Durch Zeugung eines Kindes wirst Du unterhaltspflichtig.
Rechte hast Du aber durchaus auch.