Was passiert, wenn etwas über die absolute Verjährung läuft?
Eine Straftat wurde begangen.
Absolute Verjährung droht.
Was passiert, wenn nun ermittelt wird?
Schließlich beginnt dann die Verjährung von vorne und läuft über die absolute Verjährung hinaus.
Wird dann weiter ermittelt?
Oder ruht aktuell die Verjährung, da die Verjährung ruht, wenn die Strafverfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann?
Schließlich kann eine Strafverfolgung nicht beginnen, solange die Tat nicht bekannt ist.
Um was genau geht es?
Betrug.
Gewerbsmäßig und als Bande
Reguläre Verjährungsfrist 5 Jahre.
Absolute Verjährung 10 Jahre.
Tatzeitpunkt ungefähr 2015, also droht bald absolute Verjährung.
2 Antworten
Die absolute Verjährungsfrist nach §78c Abs 3 bezieht sich auf Unterbrechungen, nicht auf das Ruhen nach §78b.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78b.html
Schließlich kann eine Strafverfolgung nicht beginnen, solange die Tat nicht bekannt ist.
Unkenntnis der Staatsanwaltschaft verhindert die Verjährung gerade nicht. Das würde die Verjährung ja auch mehr oder weniger widersinnig machen. Ganz im Gegenteil z.B. in §78b Abs 2 beginnt das Ruhen überhaupt erst mit der Kenntniserlangung.
Der Betrüger kann zivilrechtlich in Anspruch genommen werden, sofern das auch noch nicht schon verjährt ist. Im Zivilrecht kommt es nämlich auf die Kenntnis des Anspruchs und die Person des Anspruchsgegners an.
Allerdings muss dazu die Tat bewiesen werden, was nach Verjährung schwierig ist.
Also behaupte ich einfach, dass mich jemand betrogen hat und der muss mir das Geld erstatten?
Im Zivilrecht liegt die Beweislast beim Beschuldigten, im Gegensatz zum Strafrecht.
Im Zivilrecht gibt es keinen Beschuldigten, sondern einen Beklagten. Und die Beweilslast trägt bei Tatsachen in der Regel der der sich auf die Tatsachen beruft. Das Thema Beweislast im Zivilprozess ist letztlich aber sehr umfangreich. So ist es so, das Behauptungen die von der Gegenseite nicht bestritten werden, als wahr angenommen werden. Und weder der Kläger noch der Beklagte darf vor Gericht lügen.
Also behaupte ich einfach, dass mich jemand betrogen hat und der muss mir das Geld erstatten?
Naja ganz so einfach ist das nicht. Die Gegenseite kann das bestreiten und dann müssen Sie es beweisen. Man beachte zudem, das Lügen vor Gericht strafbar sind. Außer im Strafprozess, da darf der Angeklagte lügen.
Wende Dich am besten an einen Anwalt, anstatt an eine Laienseite.
Also, wenn eine Tat nach Verjährung gestanden wird, hat die Staatsanwaltschaft davon Kenntnis, es kann aber nichts mehr passieren?