was kann man da tun?

5 Antworten

Ich würde mich persönlich bei der Polizei melden und wenn du das nicht willst, dann würde ich mal mit ihren Mitbewohnern reden oder sie auf ein ernstes Gespräch bitte.Ist aber Schlussendlich deine Entscheidung ☺️


Glasflaschenalk 
Beitragsersteller
 08.12.2024, 01:11

danke Leonard für deine Antwort, mit der Polizei werde ich im Hinterkopf behalten

Jetzt war ihre Idee ... Sie so Doll zu provozieren, das sie handgreiflich wird und die Bewohnerin rausfliegt

Damit begibt sie sich auf das gleiche Niveau, welches sie kritisiert. Die Gewaltspirale wird einsetzen, zumal es die Reaktion, auf die abgezielt wird, nicht geben wird.

Ich würde nochmal zu den Betreuern gehen. Es ist deren Aufgabe, sich darum zu kümmern.

Von den Betreuern wird sie nicht mehr ernst genommen

Dazu dürfte es auch eine Ursache geben.

Das mit dem provozieren ist tatsächlich eine schlechte Idee, weil sie damit riskiert selber rauszufliegen. Ich würde es noch Mal den Betreuern versuchen, vielleicht auf mit der Leitung der Wohngruppe, dann noch Mal ans Jugendamt wenden und sonst sich versuchen mit den anderen Jugendlichen zu verbünden. Ich an deiner Stelle würde nur versuchen sie von dummen, gefährlichen Ideen abzuhalten


Nochmals ans Jugendamt wenden und fragen, ob es möglich wäre, die Wohngruppe zu wechseln. Zudem würde ich Gespräche heimlich aufnehmen, um es den Betreuern vorzuweisen. Wenns gar nicht geht, Anzeige erstatten.


Glasflaschenalk 
Beitragsersteller
 08.12.2024, 01:12

Angenommen, die Gespräche werden aufgenommen, und wir legen das vor, kann man das nicht dann auch anzeigen? Also wegen Datenschutz oder so

DieFremdePerson  08.12.2024, 10:28
@Glasflaschenalk

„Normalerweise nicht, solange Rechtfertigungsgründe bestehen.“ ob sie als Beweismittel dienen können, weiß ich nicht, verschiedene Quellen äußern sich anders. Je nach Fall

Z. B. nahm mein Stiefvater das beleidigende Gespräch mit seiner Ex Frau auf, wurde dafür nicht belangt. Jedoch verschwand das Band auf 'magische Weise'

Soweit ich weiß regelt der Datenschutz nicht einmal private Aufnahmen, wenn diese nicht veröffentlicht oder an x beliebige Leute weitergegeben werden.

Hier gilt tatsächlich eher §201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

„1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder “

Gut, dann keine Aufnahme. Ich würde es zwar persönlich riskieren, aber illegal ist es, ja.

Jedoch MUSS das Jugendamt eingreifen. Es kann rechtl. gesehen als unterlassene Hilfe oder Amtsmissbrauch eingestuft werden..

Ich würde jetzt erst mal jede Tat, jedes beleisigende Wort in einem Tagebuch mit Zeit, Ort, Datum dokumentieren.

Wenn das Jugendamt nichts macht, zur Polizei und fragen, wie es weiter gehen könnte.

Es sei denn, sie hat einen Anwalt, das wäre auch eine Option

Nochmals ans Jugebdamt wenden und fragen ob man in eine andere Wohngruppe wechseln kann.


Glasflaschenalk 
Beitragsersteller
 08.12.2024, 19:05

das Problem ist halt, dass sie in der Gruppe gerne bleiben würde, aber ich werde es ihr auf jeden Fall noch mal vorschlagen, danke für deine Antwort