Was ist euer Meinung zum Ehevertrag?

7 Antworten

Wenn beide nichts haben, gibt es nichts zu verteilen.

Anders wenn jetzt ein Teil wohlhabend wäre, dann macht das eher Sinn.

Ich habe damals keinen gemacht. Ich bin nach der Scheidung arbeiten gegangen und habe keine Ansprüche gestellt. Das wäre mir komisch vorgekommen. Ich war froh, endlich getrennt zu sein, dann kann ich nicht sein Geld nehmen.

Ein Ehevertrag sollte freiwillig sein. Muss das Paar zusammen entscheiden.

weil nicht jeder gleich einen Ehevertrag braucht.

Manche haben auch angst an anzusprechen.

Eheverträge sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, weil das Sache des Paares ist. Liegt keiner vor, greift die Regelung der Zugewinngemeinschaft. Mein Mann und ich haben auch keinen Ehevertrag.

meine meinung dazu

warum überhaupt heiraten?

ich finde sowas sehr suspekt

was im falle eines nicht Einhaltens passiert damit die das Wort gebende Person ohne Nachteile davon kommt.

Bei einer Ehe versprechen ja beide etwas. Es ist nicht so, dass nur einer sich verpflichtet.

Wenn ich aber das versprechen nicht einhalte kehren wir einfach zu dem Status quo vor dem versprechen zurück.

Je länger die Ehe gedauert hat, desto schwieriger wird das. Denn dann sind gemeinsame Vermögenswerte angeschafft worden, Kinder wurden gezeugt. In der Regel hat ein Ehepartner dann beruflich zurückgesteckt, um sich um die Kinder zu kümmern - vielleicht länger pausiert, und deshalb weniger Rentenpunkte angesammelt.

Damit ist in meinen Augen das Versprechen doch nichts wert.

Ein Ehevertrag entwertet die Ehe nicht. Man könnte auf den Gedanken kommen, weil man das mögliche Scheitern der Ehe schon mitdenkt.

Das sehe ich nicht so. Es hat ja auch jeder eine Krankenversicherung, auch wenn er nicht krank werden will. Die Wahrscheinlichkeit, dass man mal eine OP braucht, ist aber halt gegeben und deswegen sichert man sich ab. Dadurch wird aber ja der gesunde Zustand auch nicht entwertet.

Warum ist eigentlich ein Ehevertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben ? 

Ganz generell ist eine Ehe in Deutschland eine Zugewinngemeinschaft, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: bei einer Scheidung wird der jeweilige Vermögenszuwachs ausgeglichen.

Im Prinzip ist das auch ein Ehevertrag, aber ein gesetzlich vorgeschriebener. Das was du mit "Ehevertrag" meinst, sind eigentlich Abänderungen oder Erweiterungen des gesetzlichen Ehevertrages.

Von daher braucht es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Ehevertrag, weil es das schon gibt.

Mit einem Extra-Ehevertrag kann man z.B. Gütertrennung oder eine erweiterte Zugewinngemeinschaft vereinbaren.

Sinn macht das alles eigentlich nur, wenn einer von beiden ein großes Vermögen mit in die Ehe bringt oder ein (großes) Familienunternehmen. Dann kann es sinnvoll sein, abweichende Verträge zu schließen, um im Falle einer Scheidung zu verhindern, dass durch Ansprüche des Partners das Unternehmen Liquiditätsprobleme bekommt.