Was für eine Schildkröte könnte das sein?

Das ist sie. - (Tiere, Haustiere, Reptilien)

6 Antworten

Ich würde das auch für eine griechische Landschildkröte halten. Offensichtlich saß sie bisher in einem Terrarium. Das macht diese Höcker.

Sieht schon aus, wie eine griechische Landschildkröte.

Grund für die Höcker:

http://www.testudo-farm.de/html/hoeckerbildung.html

Melde den Fund auf jeden Fall im Tierheim/Polizei, oder bring sie dort hin (Tierheim). Fundtiere sind meldepflichtig, sonst begeht man Fundunterschlagung.

Das ist definitiv eine Griechische oder eine Maurische Landschildkröte. Die Höcker haben nichts mit der Art zu tun. Das kann beiden passieren, wenn sie - insbesondere in der Jugend - zu heiß und zu trocken gehalten wurden. Die Höcker dieses Tieres sind aber sehr alt und für seine heutige Gesundheit unbedeutend.

Wegen der hellen Panzerfarbe, die bei Griechen doch meist mehr ins Gelbliche geht, und der dunklen Haut am Kopf und den Vorderbeinen, würde ich nach diesem Bild auf eine Maurische Landschildkröte tippen. Genaues kann man aber nur nach einem Bild von unten sagen. Wenn du schon Mauren hast, dann kennst du doch sicherlich die Hornnägel, die Mauren zwischen Hinterbeinen und Schwanz haben. Die haben Griechen niemals. Dafür haben die Griechen den großen Hornnagel an der Schwanzspitze, den Mauren nie haben.

Wenn du herausgefunden hast, welche Art es ist, kannst du doch einfach bei deiner Naturschutzbehörde anrufen. Dort müssen doch alle Landschildkröten der Umgebung gemeldet sein...

Woher ich das weiß:Hobby – Züchte seit ca. 30 Jahren verschiedene Landschildkrötenarten

Melde den Fund umgehend dem kommunalen Tierheim oder der Polizei/Fundbüro. Dazu bist du gesetzlich verpflichtet. Behalten darfst du das Tier nicht, erst, wenn 6 Monate nach der Meldung kein Besitzer gefunden wird, kann das Tier in deinen Besitz übergehen.


Geochelone  30.04.2018, 16:20

Ein artengeschütztes Tier kann man als Finder auch nach vielen Monaten nicht erwerben.

Geochelone  01.05.2018, 06:47
@Bitterkraut

Ein unter Artenschutz stehendes Tier kann man nur mit Papieren erwerben, die seine legale Herkunft (Einfuhr) belegen (§§ 44-47 BNatSchG). Bei Mauren und Griechen ist das die EU-Vermarktungsgenehmigung. Für ein Fundtier, dessen Herkunft ungewiss ist, darf und wird keine Naturschutzbehörde diese ausstellen.

Wegen seiner illegalen Herkunft wird das Tier beschlagnahmt und dann (außer in Niedersachen) mittels Überlassungsvertrag an einen privaten Halter zur Pflege vermittelt. Das kann der Finder sein, muss aber nicht. Privateigentum kann diese Kröte aber niemals mehr werden, es sei, dass sich der rechtmäßige Halter findet.