Was darf man wenn er 15 ist und sie 23?

9 Antworten

Zum Rechtlichen hast du ja schon andere Antworten erhalten. Ich finde den Altersunterschied bedenklich. Mit 15 und 23 ist man in deutlich anderen Phasen. Mit 15 ist Schule, vielleicht maximal die Ausbildung relevant, man lebt zu Hause, hat wenig Erfahrung. Mit 23 stehen viele schon mitten im Leben, verdienen eigenes Geld und konnten schon viele Erfahrungen, auch zwischenmenschliche, sammeln. Dadurch hat der deutlich ältere Partner eine andere Handhabe über den jüngeren Partner und kann ihn oder sie beeinflussen, manipulieren und am machen anderer Erfahrungen hindern. Auch können sich schädliche Dynamiken entwickeln. Dadurch, dass eben der jüngere Partner weniger Erfahrung hat, kann er oder sie schlechter einschätzen, was gut ist, und was nicht, und seltener erkennen, wenn etwas schief läuft. Überleg dir das ganze bitte nochmal gut.

Mariomadda69  25.11.2022, 14:19

Der 15 jährige kann sich freuen...auf alten Pferden lernt man das reiten

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Ihr dürft sowohl eine Beziehung als auch Sex usw haben

Glaube man dürfte keine sexuellen Dinge machen, weil er erst 15 und noch nicht 16 ist und sie schon über 21 oder so. Hab es so verstanden, dass man eigentlich ab 14 sexuelles halt machen darf, aber nicht wenn die andere Person über 21 ist

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 - (Mädchen, Frauen, Jungs)
WatchingTheSky  25.11.2022, 14:16

Diese Formulierung ist völlig missverständlich. Eine Person über 21 macht sich dann strafbar, wenn sie Sex mit einer Person u16 hat und dabei die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der jüngeren Person ausnutzt.

Dazu muss diese Fähigkeit erstmal fehlen, was z.B. dann der Fall wäre, wenn die jüngere Person gar nicht weiß, was Sex ist und was die Folgen davon sein können (wie etwa Schwangerschaft). Dank früher Aufklärung kommt das so gut wie gar nicht mehr vor. Und zusätzlich müsste das Fehlen auch noch ausgenutzt werden, was bei einer Beziehung i.d.R. nicht der Fall ist.

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Rotfuchs716  05.08.2023, 23:05

Strafbar ist jedoch allenfalls der männliche Teil. Eine männliche Geschlechtsehre gibt es nicht. Das ganze Sexualstrafrecht (Homosexualitât ausgenommen) baut darauf auf, dass Opfer weiblich und Täter männlich sind. Was anderes kennen Juristen nicht.

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Ist alles erlaubt, was die Eltern des 15jährigen ihm nicht verbieten können (und es tun). Sie dürfen bestimmen, wo er wohnt und wo er zur Schule geht und auch wo er übernachtet.

Gesetzlich ist sonst alles ok, wenn die beiden nicht zu nahe verwandt sind oder sie für ihn verantwortlich ist (Lehrerin, Sportleiterin usw.).

Alles, was man möchte. Da gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen.