Was braucht es um einen rechtsgültigen Vertrag zu schreiben?

2 Antworten

Ein Vertrag muss keine bestimmte Form haben, also schriftlich mündlich alles egal wäre alles gültig. Gibt auch Ausnahmen die schriftlich geregelt werden müssen, aber ganz allgemein gibt es so was erst mal nicht.

Ist bei mir ein bisschen her das ich das Thema hatte aber ich hab grob in Erinnerung das die Dinge die einen Vertrag ungültig werden lassen können Willenserklärungen mit fehlender Ernsthaftigkeit sind, gerade so was wie wenn du zu jemanden sagst ich kauf dir dein Auto für einen Kugelschreiber ab und die Person sagt aus Spaß ja obwohl völlig offensichtlich ist, dass die Person das nicht ernst meint wäre für dich da relevant.

Außerdem Irrtümlich abgeschlossene Verträge und fehlende Geschäftsfähigkeit. N Vetrag kannst du mit 16 natürlich dir zusammenschreiben aber ohne die Zustimmung deiner Eltern wäre er eventuell nicht gültig, da gibts dann auch wieder Ausnahmen aber müsste man auf jeden fall drauf achten.

Mündlich kann man auch viel absprechen aber das bringt ja nichts wenn man es nicht beweisen kann.

bei komplexen Veträgen gibts oft auch eine "Salvatorische Klausel" in der geregelt wird was passiert wenn Teile des Vertrags rechtlich unwirksam oder nicht machbar sind.

Ansonsten fällt mir spontan nichts mehr zu ein. Bei rechtlichen Fragen natürlich immer wichtig zu erwähnen, dass man kein Experte ist und so weiter, im Zweifel / Streitfall lieber n Anwalt fragen usw.

Simonster04 
Fragesteller
 07.10.2021, 17:51

Weißt du wenn ich so einen Vertrag habe und alles passt etc und sich die Person nicht daran hält, was kann ich dann tun? Gericht?Und was für Strafen gibt es dafür so?

0
BeamerBen  07.10.2021, 18:03
@Simonster04

Angenommen der Vertrag ist gültig und wird nicht eingehalten kann man natürlich erst mal das versuchen einzufordern und eventuell auch selber dann von dem Vertrag zurücktreten. Bei einem Kauf dann z.B. eine erbrachte Zahlung zurückfordern. Und ja wenn das dann weiterhin nicht eingehalten wird kann man zivilrechtlich klagen. Eventuell hat man Anspruch auf Schadensersatz.

Im Vertrag selber können auch Strafen geregelt werden wenn der Vertrag nicht eingehalten wird.

1

Ein solcher Vertrag wäre wohl nicht gültig, zumindest gäbe es kein klassisches Vertragsrecht im BGB. Da er einen Vertragsteil erheblich benachteiligt wird er deshalb nicht einklagbar sein.

§138 BGB Sittenwidrigkeit und Wucher

Wenn das Ding dann erfüllt wird dürfte das Thema dann aber auch durch sein. Alte Regel, wo kein Kläger da kein Richter.