Ist ein Vertrag gültig, wenn man seine Daten aufgeschrieben hat, aber nicht unterschrieben hat?

3 Antworten

Nein. Das Vertragsrecht sieht in Deutschland vor dass du dem Vertrag zugestimmt haben musst, als Beleg dient deine Unterschrift. Ausnahme bilden telefonische oder online abgeschlossene Verträge. Diese fallen unter das "Fernmeldeabsatzgesetz". Da bedeutet, dass du dem Vertrag aktiv und schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach postalischem Eingang der Vertragsunterlagen widersprechen musst.

Natürlich zählt der Vertrag erst mit Unterschrift als rechtskräftig.

Einmal372 
Fragesteller
 28.12.2021, 16:36

Alles klar, danke

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Guten Abend,

ich kann da @Katzenjammer84 nur recht geben. Hinzufügen möchte ich nur, dass wenn es etwas zu klären gibt, melde dich direkt bei mir. Dann helfe ich.

Ich wünsche einen guten Rutsch. Schönen Abend.

LG

Sven W.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom