Warum macht man sich verdächtig, wenn man zu einer vorgeworfenen Straftat schweigt?

9 Antworten

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Und anders herum heißt es, wer sich verteidigt, klagt sich an. Wer unschuldig ist, braucht sich nicht rechtfertigen. Egal ob schuldig oder nicht, erstmal Klappe halten ist oberstes Gebot. Du erzählst so den ** was sie noch nicht wissen. Kommt es zu einer Anklage, checkt dein Anwalt, was gegen dich vorliegt und ob und was du sagst. Vorher schon Gesagtes zurecht zu biegen, ist dagegen schwer.


Frank6188  13.04.2023, 12:48

Danke dir für den ⭐ und viel Glück

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Auf den ersten Blick sieht das so aus.
Auf der anderen Seite versuchen die "Ankläger" jedes Wort so auszulegen, wie es ihnen passt. Da wird auch mal ein Satz ins Gegenteil verkehrt, wenn man zwar übliche Formulierungen benutzt, die aber nicht dem "Beamten-Deutsch" entsprechen.

Da man das selbst nicht, oder zu spät erkennt, sollte man Aussagen erst mal vor dem eigenen Anwalt machen.

Gegen mich wurden zwei Ermittlungsverfahren geführt. Das erste wegen Hausfriedensbruchs. Ich wurde gefragt, ob ich das Grundstück der Person betreten hätte, die Strafanzeige erstattet hatte. Mein "ja" hat gereicht, um weitere Ermittlungen durchzuführen. Der Grund meins Hausfriedensbruchs war, einen Brief, der versehentlich in meinem Briefkasten gelandet war, in den Briefkasten meiner Nachbarin zu stecken. Dieser Briefkasten befand sich aber an deren Hauswand und
von der öffentlichen Straße bis zur Hauswand musste ich 3 m auf ihrem Grundstück gehen (was jeder Briefträger auch macht).

Das zweite Ermittlungsverfahren betraf Sachbeschädigung an einem Auto (einer Besucherin meiner Nachbarin).
Dieses Fahrzeug war so vor meiner Ausfahrt geparkt, dass ich mit dem Fahrzeug meinen Stellplatz nicht verlassen könnte.
Als Sachbeschädigung wurde gewertet, den Scheibenwischer angehoben zu haben, um einen Zettel, mit der Bitte "nicht wieder so zu parken" zwischen Windschutzscheibe und Scheibenwischer zu schieben.

Das habe ich dann aber durch einen Anwalt klären lassen und er hat es erfolgreich getan.

Die Vorfälle liegen jetzt mehr als 15 Jahre zurück. Die Nachbarin ist weggezogen, was sie eigentlich mir geraten hatte.



Dultus, UserMod Light   12.04.2023, 13:40
Die Nachbarin ist weggezogen, was sie eigentlich mir geraten hatte.

Wird wahrscheinlich auch nicht die beliebteste gewesen sein. Fürchterlich.

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guenterhalt  12.04.2023, 15:48
@Dultus, UserMod Light

so ist es, mit dem Wegziehen war auch die Scheidung vom Ehemann verbunden.
Solche Menschen können jeden das Leben schwer machen. Sie ist aber an ihrer eigene Bosheit gescheitert.

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Nichts zu sagen zu Beschuldigungen ist ein verbrieftes Recht und darf und wird nicht negativ ausgelegt.

Nein. Du musst generell nichts sagen, um dich selbst nicht zu belasten. Schweigen wird entsprechend auch als "nichts" gewertet.

Wenn du aber unschuldig bist, wäre es nicht schlau, nichts Entlastendes zu sagen.


Frank6188  12.04.2023, 13:38

Man sollte dann aber auch 100% wissen, dass man unschuldig ist 😁

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Frank6188  12.04.2023, 13:41
@Dultus, UserMod Light

Wenn man bspw nachweislich ganz weit weg war, sollte man dies anbringen. Schwierig ist es bei Delikten wie Beleidigungen oder Körperverletzungen, wenn beispielsweise jemand anders angefangen hat und man sich nur verteidigt hat. Das ist oft schwer zu beweisen und man hat im Endeffekt damit schon zugegeben, dass man was gemacht hat.

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Weil man zwar das Recht hat, zu schweigen, der natürliche Instinkt eines zu Unrecht Beschuldigten es jedoch ist, die Dinge richtig zu stellen.