Wenn der Staat die Pflicht hat, Straftaten zu verhindern, Straftaten aber dennoch geschehen, muss er dann nicht Schmerzensgeld an die Opfer zahlen?

8 Antworten

Nö, warum auch?

Schmerzensgeld ist ein Zivilrechtlicher Anspruch. Das Zivilrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger, da hat der Staat nichts zu schaffen.
Weiterhin müsste das Versagen des Staates hier auch IRGENDWIE kausal für die Schädigung sein... was zwar in einigen aber insgesamt wohl in sehr wenigen Fällen zutreffen dürfte, bei denen der Staat sich wirklich 'schuldig' gemacht hätte.

Abgesehen davon hat der Staat nicht die Aufgabe konkrete Taten zu verhindern, sondern im Allgemeinen die Aufgabe Kriminalität bestmöglich (aber im Rahmen der Grundrechte!!!!) zu reduzieren und Täter entsprechend zu bestrafen bzw. Recht zu sprechen.

Un1kQ 
Fragesteller
 07.11.2022, 20:57
Abgesehen davon hat der Staat nicht die Aufgabe konkrete Taten zu verhindern, sondern im Allgemeinen die Aufgabe Kriminalität bestmöglich (aber im Rahmen der Grundrechte!!!!) zu reduzieren

ist ja verhindern - auch ein reduzieren

Aus Pflicht ergibt sich Verantwortung, und erfüllt man diese nicht, dann Konsequenzen, denn man hat sich schuldig gemacht.

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BeviBaby  07.11.2022, 20:59
@Un1kQ
ist ja verhindern, auch ein reduzieren

Es ist aber schlicht nicht die Aufgabe konkrete EInzelfälle zu verhindern. Es ist die Aufgabe mit der Gesamtheit dessen was man aufbietet im Rahmen der möglichkeiten SO GUT ES GEHT zu reduzieren oder eben zu verhindern.

Dieser Rahmen lässt aber natürlich auch dem Bürger entsprechenden Freiraum (was auch GUT ist) und daher kommen auch entsprechende Risiken.

Aus Pflicht ergibt sich Verantwortung, und erfüllt man diese nicht, dann Konsequenzen.

Erfüllt der Staat aber. Und damit hat sich die Sache.

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Un1kQ 
Fragesteller
 07.11.2022, 21:08
@BeviBaby
Erfüllt der Staat aber. Und damit hat sich die Sache.

Ein Staat sollte die Pflicht haben, Straftaten zu verhindern, alle. Wer dagegen ist, lässt alle übrigen Straftaten seinen freien Lauf.

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Die Pflichten des Staates haben eine eigene Form, die mit der Volksweisheit nicht selbstverständlich übereinstimmt. Theoretisch würde ich Ihnen recht geben, es gibt sehr viele moralische Argumente, die man vorbringen kann :

  • Ein Staat, der seine Staatsbürgerinnen nicht vor der Vergewaltigung beschützen kann, solle für die durch Vergewaltigung gezeugten Kinder aufkommen
  • Die Justiz solle nicht nur Verbrecher bestrafen, sondern auch die Gesellschaft schützen
  • Die Polizei solle immer alle Möglichkeiten zur Erbringung von Beweisen ausschöpfen
  • Die teils oder ganz öffentlich-rechtlichen Betriebe, wie die Müllentsorger und der ÖPNV sollen immer pünktlich sein
  • Das öffentlich betriebswirtschaftliche Prinzip der Bedarfsdeckung solle nie mit den privaten Interessen an Profitgewinnung kollidieren

Genau genommen, haben Sie recht, denn der Staat ist der durch die Gesellschaft verfasste Treuhänder der Rechte und Pflichten, d.h. wenn es Staatsbürger gibt, die den Staat in die Pflicht nehmen wollen, dann muss es auch eine Korrespondenz, oder gar Repräsentation auf staatsmoralischer Ebene geben. Doch hier holt uns die Realität ein, die dem Ideal gnadenlose Schranken setzt.

Nein. Der Staat begeht ja selbst nicht die Straftaten, und es ist unmöglich, jeden zu überwachen. Der Staat kann Straftaten bekämpfen, aber nicht verhindern.

In Frankreich gibt es eine Regelung für staatliche Entschädigung die allerdings nur in ganz bestimmten Fällen greift wie etwa wenn Opfer ziemlich arm sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung