War meine Reaktion übertrieben?
Ich war gestern Abend an einem Dorffest und dort war ein Jugendlicher, lass ihn vielleicht 16 gewesen sein. Er ist mir an diesem Abend des öfteren zu nah auf die Pelle gerückt und hat mich auch einige Male angerempelt.
Nach einer Zeit hat es mir gereicht und ich habe ihm links und rechts eine geklatscht…
Jetzt meine Frage, war meine Reaktion übertrieben?
5 Antworten
Das ist definitiv überreagiert.Du sagst zwar, du hättest ihn vorher mehrere Male höflich angesprochen, aber das ist dennoch keine Rechtfertigung für gleich 2 Ohrfeigen, nicht mal nur eine.Du hättest ihm einfach mal eine klare Ansage machen müssen, in der du die Höflichkeit mal außen vor lässt.Das hätte mit Sicherheit dieselbe Wirkung gehabt.
Bitte wenden Sie sich telefonisch an:
110
Alles richtig gemacht!
Fällt unter Selbstverteidigung und wenn der Typ es nicht anders kapiert gibt es halt einen Satz heiße Ohren 🤷🏼♂️
Da du ihn vorher mehrmals gebeten hast, dich in Ruhe zu lassen find ich deine Reaktion ok.
Belästigung ist keine Entschuldigung für körperliche Gewalt.
Finde ich vollkommen erfüllt. Sie hat ihm ja nicht den Kopf abgerissen.
Sofern es eine Anklage gibt, natürlich! Aber selbstverständlich habe ich eine Meinung!
Wenn du vorher gesagt hast, er soll dich in Ruhe lassen und er nicht reagtiert hat, kann man das machen
Klar, weil Frauen kein Recht haben unbelästigt auf der Straße zu sein
Du hast keine Ahnung vom Recht auf Selbstverteidigung!
Das Selbstverteidigungsrecht gilt dementsprechend ab dem Moment, in dem ein rechtswidriger Angriff auf Eigentum (z. B. bei Diebstahl), die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung vorliegt. Sie darf dem Typen also eine Ohrfeige geben, wenn er sie weiterhin belästigt und nicht damit aufhört obwohl sie ihn mehrfach dazu aufgefordert hat!
Stalkst Du mich, weil ich Deine Gefühle verletzt habe?
Nein eben nicht.
Körperverletzung und tätliche Beleidigung ist strafbar.
Das ist keine Körperverletzung sondern fällt unter Selbstverteidigung!
Das Selbstverteidigungsrecht gilt dementsprechend ab dem Moment, in dem ein rechtswidriger Angriff auf Eigentum (z. B. bei Diebstahl), die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung vorliegt.
Ist das Dein zweiter Account?
Hast Du ein neues Hobby - hinter mir her zu kommentieren?
Selbstverteidigung - Eher nicht.
Sie wurde von dem Typen über einen Zeitraum belästigt wodurch ihre Ohrfeigen unter Selbstverteidigung fallen, ganz klare Sache 🤷🏼♂️
Doch genau das fällt unter Selbstverteidigung, da er sie mehrfach belästigt hat und sie ihn das auch mehrmals gesagt hat.
Sie schreibt in den Kommentaren unter den Antworten bei der Frage das sie ihn mehrfach aufgefordert hat sie ihn Ruhe zu lassen und er es nicht getan hat, ergo hat er sie belästigt und sie hat sich dagegen gewehrt, fällt unter Selbstverteidigung
Nein. Zumal eine Freundin, die Polizistin ist, mir in der Hinsicht recht gibt.
Es war Notwehr.
Wenn du es anders siehst, mach das, ändert aber nichts an dem Fakt, das es Notwehr war 😉
Seit wann ist Körperverletzung "ok"?