War meine Reaktion übertrieben?

5 Antworten

Das ist definitiv überreagiert.Du sagst zwar, du hättest ihn vorher mehrere Male höflich angesprochen, aber das ist dennoch keine Rechtfertigung für gleich 2 Ohrfeigen, nicht mal nur eine.Du hättest ihm einfach mal eine klare Ansage machen müssen, in der du die Höflichkeit mal außen vor lässt.Das hätte mit Sicherheit dieselbe Wirkung gehabt.

Bitte wenden Sie sich telefonisch an:

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Alles richtig gemacht!

Fällt unter Selbstverteidigung und wenn der Typ es nicht anders kapiert gibt es halt einen Satz heiße Ohren 🤷🏼‍♂️

Woher ich das weiß:Recherche

Da du ihn vorher mehrmals gebeten hast, dich in Ruhe zu lassen find ich deine Reaktion ok.

SchakKlusoh  27.08.2023, 19:42

Seit wann ist Körperverletzung "ok"?

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Ichweisses75  29.08.2023, 21:18
@SchakKlusoh

Sofern es eine Anklage gibt, natürlich! Aber selbstverständlich habe ich eine Meinung!

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Wenn du vorher gesagt hast, er soll dich in Ruhe lassen und er nicht reagtiert hat, kann man das machen

Agathe68 
Fragesteller
 27.08.2023, 15:08

Habe des öfteren gesagt er soll es unterlassen…

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Quaeror  27.08.2023, 15:11
@Agathe68

Naja, was bleiben dann für Alternativen, anzeigen wäre dann zwar möglich aber relativ unwirksam, da zu lange Zeit vergeht bis es wirkt

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Quaeror  28.08.2023, 08:27
@SchakKlusoh

Klar, weil Frauen kein Recht haben unbelästigt auf der Straße zu sein

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SchakKlusoh  28.08.2023, 09:49
@Quaeror

Nein.

Aber auch Frauen haben nicht das Recht andere Menschen zu schlagen.

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llPetrolheadll  19.09.2023, 03:21
@SchakKlusoh

Du hast keine Ahnung vom Recht auf Selbstverteidigung!

Das Selbstverteidigungsrecht gilt dementsprechend ab dem Moment, in dem ein rechtswidriger Angriff auf Eigentum (z. B. bei Diebstahl), die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung vorliegt. Sie darf dem Typen also eine Ohrfeige geben, wenn er sie weiterhin belästigt und nicht damit aufhört obwohl sie ihn mehrfach dazu aufgefordert hat!

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SchakKlusoh  27.08.2023, 19:34

Nein eben nicht.

Körperverletzung und tätliche Beleidigung ist strafbar.

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llPetrolheadll  19.09.2023, 03:21
@SchakKlusoh

Das ist keine Körperverletzung sondern fällt unter Selbstverteidigung!

Das Selbstverteidigungsrecht gilt dementsprechend ab dem Moment, in dem ein rechtswidriger Angriff auf Eigentum (z. B. bei Diebstahl), die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung vorliegt.

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SchakKlusoh  19.09.2023, 09:12
@llPetrolheadll

Ist das Dein zweiter Account?

Hast Du ein neues Hobby - hinter mir her zu kommentieren?

Selbstverteidigung - Eher nicht.

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llPetrolheadll  19.09.2023, 10:56
@SchakKlusoh

Sie wurde von dem Typen über einen Zeitraum belästigt wodurch ihre Ohrfeigen unter Selbstverteidigung fallen, ganz klare Sache 🤷🏼‍♂️

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llPetrolheadll  19.09.2023, 19:31
@SchakKlusoh

Doch genau das fällt unter Selbstverteidigung, da er sie mehrfach belästigt hat und sie ihn das auch mehrmals gesagt hat.

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llPetrolheadll  20.09.2023, 11:41
@SchakKlusoh

Sie schreibt in den Kommentaren unter den Antworten bei der Frage das sie ihn mehrfach aufgefordert hat sie ihn Ruhe zu lassen und er es nicht getan hat, ergo hat er sie belästigt und sie hat sich dagegen gewehrt, fällt unter Selbstverteidigung

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llPetrolheadll  20.09.2023, 19:38
@SchakKlusoh

Nein. Zumal eine Freundin, die Polizistin ist, mir in der Hinsicht recht gibt.

Es war Notwehr.

Wenn du es anders siehst, mach das, ändert aber nichts an dem Fakt, das es Notwehr war 😉

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