War damals eine psychische Erkrankung ein Grund die Wehrpflicht zu verweigern?
Beispielsweise Borderline, Autismus, Angststörung
Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen
6 Antworten
Du bringst hier 2 Sachen durcheinander.
Als erstes gibt/gab es mal tauglich und untauglich.
Untauglich war man zB wegen körperlichen oder geistigen Einschränkungen die es unmöglich machten den Grundwehrdienst zu leisten, zB einen Diabetiker kann man als Soldat nicht gebrauchen, oder wenn einem ein paar Finger fehlen etc.
Ein Kumpel von mir ist Autist und der wurde als untauglich eingestuft, aber da braucht man schon Atteste damit das geht.
Und wer untauglich ist muss weder Grundwehrdienst noch Zivildienst leisten. Viele glauben ja dass untaugliche den Zivildienst machen mussten, das stimmt nicht.
Und das andere ist ds sogenannte "verweigern".
Wenn man sich dazu entscheidet statt dessen den Zivildienst zu machen wird dies "verweigern" genannt.
Der Begriff kommt daher dass man bevor es den Zivildienst gab nur "totalverweigern" konnte und dann ins Gefängnis kam. Später konnte man dann den Dienst an der Waffe "verweigern" und stattdessen einen Ersatzdienst machen. Dazu gab es da eine gewissensprüfung wo man eine Kommission davon überzeugen musste dass man gewissensbisse hat wenn man ein Gewehr benutzt.
Dies wurde dann abgeschafft und man konnte sozusagen frei wählen zwischen beiden Zwangsdiensten. In Österreich wo unter den Studenten ca. 70% den Zivildienst machen hat es sich dahingehend entwickelt dass wenn man das Thema anspricht jeder eigentlich den Zivildienst als Standard sieht und es eher als Ausnahme gesehen wird wenn wer den Grundwehrdienst macht.
Der Wehrpflichtige konnte diese Krankheiten nicht einfach als Grund anführen. Der BW-Arzt musste den Wehrpflichtigen für untauglich erklären.
Du wurdest T5 gemustert und warst raus.
Dies geschah entweder direkt im KWEA oder im Nachgang wenn die Krankheit verschwiegen wurde.
Klar konnte nicht jeder beim KWEA sagen
"Ich bin Borderliner"
Dafür waren schon Untersuchungen bzw. Atteste nötig.
Siehe meine Ergänzung.
Behauptungen wurden im KWEA schon überprüft und ein dazu befugter Arzt hat am Ende "das Urteil" gesprochen.
Da man bei psychischer Erkrankung trotzdem zur Musterung herangezogen und dann ausgemustert wurde und das in jedem Fall.
Dann entfällt auch der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung und Ersatzdienst muss auch nicht geleistet werden.
Eine Verweigerung war in dem Fall gar nicht nötig, da man bei derlei Vorerkrankung überhaupt nicht wehrtauglich gewesen wäre - und somit ausgemustert wurde.
Dann haben sich das doch locker viele zu nutzen gemacht