Wann kann man nachehelichen Unterhalt beantragen?

5 Antworten

Der nacheheliche Unterhalt ist die Leistung, die ein bedürftiger Ehepartner nach der rechtskräftigen Scheidung erhält. Dabei verwirkt der nacheheliche Unterhalt den Trennungsunterhalt, der während der Trennungszeit gezahlt wird.
Damit ein Ehegatte Anspruch auf die unterschiedlichen Unterhaltsformen des Ehegattenunterhalts hat, müssen entsprechende Bedingungen vorliegen. Selbst wenn ein bedürftiger Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt hat, bedeutet dies nicht, dass er auch gleichzeitig Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat. Ebenso muss sowohl der Trennungsunterhalt als auch der nacheheliche Unterhalt gesondert geltend gemacht werden...
...Die Unterhaltstatbestände (Kindesbetreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit) legen fest, ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht. Hiernach kann der Ehepartner nur Unterhalt verlangen, wenn er bedürftig ist. Eine Bedürftigkeit liegt vor, wenn der entsprechende Ehepartner nicht in der Lage ist, sich aus dem eigenen Vermögen oder seinen Einkünften zu unterhalten.
Diesen Tatbestand muss der bedürftige Ehegatte nachweisen können. Demgegenüber muss der unterhaltspflichtige Ehepartner nur dann Unterhalt zahlen, wenn er leistungsfähig ist. Gleichzeitig wird geprüft, ob ein Unterhaltsanspruch billig ist. Hinsichtlich der Billigkeit formuliert das BGB für den nachehelichen Unterhalt eine Reihe von Gründen, bei welchen ein unbeschränkter Anspruch ganz oder partiell grob unbillig ist. In diesem Fall muss man den nachehelichen Unterhalt ausschließen, zeitlich begrenzen oder verringern.

https://www.familienrechtsinfo.de/unterhalt/nachehelicher-unterhalt/

Nachehelicher Unterhalt kommt z.B. in Frage bei einer Ehe von langer Dauer (wenn der Ex z.B. nie wirklich gearbeitet hat und Haushalt und Kinder betreut hat und deswegen auf dem Arbeitsmarkt schwer Fuß finden würde), wenn der Expartner erstmal eine Ausbildung machen muss, wenn der Expartner zu alt oder zu krank ist um seinen Bedarf selbst zu decken oder in Form von Betreuungsunterhalt, wenn der Ex ein minderjähriges Kind unter 3 (in Ausnahmefällen auch länger) zu betreuen hat.

Markus373 
Fragesteller
 19.04.2024, 19:21

Und wenn die Ehegattin ihr Leben lang Teilzeit gearbeitet hat, weil der Ehegatte „so viel“ verdient hat und die Ehegattin nun mehr arbeitet; jedoch KEIN Vollzeit?

Und allgemein, wenn der Ehegatte wesentlich mehr verdient (über 10.000€ pro Monat), hat die gute Dame dann Anspruch, weil sie deutlich weniger verdient oder spielt das heutzutage keine Rolle mehr?

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Kessie1  19.04.2024, 19:47
@Markus373

Für den nachehelichen Unterhalt spielt das keine Rolle. Es sei denn, es sind Voraussetzungen gegeben, dass es doch eine Rolle spielt.

In der Regel ist nach der Scheidung Jeder für sich verantwortlich. Arbeitet sie nicht Vollzeit, dann muss sie es unter Umständen dann halt machen.

Aber wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht Vollzeit arbeiten kann, dann kann es durchaus sein, dass man ihr nachehelichen Unterhalt zuspricht.

Es ist und bleibt eben eine Einzelfallentscheidung!

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  1. Für die Zeit nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses.
  2. Falls das eigene anrechenbare Nettoeinkommen geringer ist alls das anrechenbare Nettoeinkommen des anderen Ehegatten, obwohl man seine Erwerbspflicht erfüllt.
  3. Wenn die Ehe nicht sehr kurz war.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig
Markus373 
Fragesteller
 19.04.2024, 19:24

Wie lange dauert es etwa, bis der Scheidungsbeschluss in Rechtskraft tritt?

zu dem zweiten Punkt, ja; in diesem Fall wäre das Nettoeinkommen wesentlich geringer von der Ehegattin, da der Ehegatte eine sehr sehr gut laufende Selbstständigkeit hat, aber spielt das heute wirklich noch eine Rolle? Denn die Damen heutzutage sind so emanzipiert und haben so viele Möglichkeiten, dass ich nicht verstehe, wieso es überhaupt noch nachehelichen Unterhalt gibt (außer in wirklich extremen Ausnahmen: z.B. körperliche Beeinträchtigung,…)

Die Ehe ging ca. 30 Jahre (falls das eine Rolle spielt—> ich interessiere mich sehr für das Thema, da ein Bekannter aktuell in der Situation steckt und ich selber etwas durchblicken möchte, was so auf ihn zu kommt)

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Roland Sperling  19.04.2024, 20:46
@Markus373

Entgegen dem, was man oft liest, ist der nacheheliche Unterhalt keineswegs abgeschafft oder auf Ausnahmen beschränkt. Im Gegenteil ist der nacheheliche Unterhalt nach wie vor die Regel.

Nur dann, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte keinerlei berufliche/finanzielle Nachteile aus der Ehe hat, kommt eine zeitliche Beschränkung in Betracht. Die meisten Gerichte beschränken in diesen Fällen die Laufzeit des nachehelichen Unterhalts auf 1/3 der Ehezeit. Das wären in Ihrem Fall immerhin auch schon 10 Jahre. Hier kommt aber alles sehr stark auf die Einzelfallsituation an.

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Markus373 
Fragesteller
 19.04.2024, 21:23
@Roland Sperling

Ich habe tatsächlich auch sehr oft gelesen, dass man nach der Scheidung selber für alles aufkommen muss, außer in ganz bestimmten Ausnahmsfällen.

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Trenneungsunterhalt gibt es nur bis zur Scheidung.

Danach ist jeder für sich selbst Verantwortlich.

Unterhalt steht dann lediglich den Kindern zu.

Markus373 
Fragesteller
 19.04.2024, 11:41

Aber es gibt ja ein paar Ausnahmen, da gibt es auch nachehelichen Unterhalt

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Das wird dir der Scheidungsanwalt erläutern

Markus373 
Fragesteller
 19.04.2024, 11:41

Ich habe keinen, denn es interessiert mich einfach.

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