Unterhalt kürzen zum neuen Lehrjahr?

2 Antworten

Von Experten Kessie1 und Roland Sperling bestätigt

Kommt darauf an ob Du schon volljährig bist oder nicht und wenn nicht, ob Du noch bei deiner Mutter lebst oder nicht.

Wenn Du schon volljährig bist und sich am Einkommen der Eltern nichts geändert hat, dann wird er den Unterhalt wohl um den Betrag deiner Nettovergütung kürzen können, den Du dann mehr bekommst, denn dann hätte sich am bereinigten Nettoeinkommen der Eltern ja nichts geändert, aber an deiner bereinigten Nettovergütung, denn die wäre dann ja höher.

Solltest Du noch minderjährig sein und bei deiner Mutter im Haushalt leben, dann dürften nur 50 % der Nettovergütung auf den Barunterhalt vom Vater angerechnet werden, der andere Teil würde auf den Naturalunterhalt der Mutter angerechnet.

Würdest Du also angenommen 80 Euro mehr Netto aufs Konto bekommen, dann dürfte er max.um 40 Euro kürzen.

Der erste Fall würde auch dann zutreffen, wenn Du als minderjähriges Kind nicht mehr bei der Mutter leben würdest.

Dann wird berechnet wie bei einem volljährigen Kind.

planloserkumpel 
Fragesteller
 22.08.2023, 13:06

Da ich volljährig bin und alleine wohne dürfte er also quasi die 80€ die ich mehr bekäme vollständig vom Unterhalt streichen?

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Kessie1  22.08.2023, 13:24
@planloserkumpel

Nein, DU profitierst von der Ausbildung. Löse dich mal von dem Gedanken, nur weil dein Vater "reich" ist, dass er dann gefälligst auch zahlen mehr muss, als er rechtlich müsste.

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planloserkumpel 
Fragesteller
 22.08.2023, 15:26
@Kessie1

Gut kann man sich jetzt drüber streiten, auf jeden Fall Danke für die Hilfe

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isomatte  22.08.2023, 16:26
@planloserkumpel

Wenn Du schon 22 bist, musst Du dich um deine evtl. Unterhaltsansprüche selber kümmern, der Unterhalt hätte schon ab der Vollendung des 18 Lebensjahres neu berechnet werden müssen, wenn das noch nicht passiert ist.

Du wohnst nicht mehr bei deinen Eltern, dann steht dir im Regelfall ein Unterhalt von derzeit 930 Euro pro Monat zu, ohne Berücksichtigung von eigenem Einkommen.

Von deiner Nettovergütung kannst Du pauschal pro Monat 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen.

Es blieben dann bei 680 Euro Nettovergütung immer noch 580 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig.

Wenn Du schon 399 Euro Unterhalt bekommst, ob nun vom Vater alleine oder je nach bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern zusammen spielt da erst einmal keine Rolle, würdest Du ja schon auf 979 Euro kommen.

Liegst dann also 49 Euro über den zustehenden 930 Euro, der Unterhalt könnte also dann um diese 49 Euro gekürzt werden.

Dein Kindergeld stünde dir nur dann zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst, also derzeit min. 250 Euro und die bekommst Du ja an Unterhalt gezahlt.

Könntest dir natürlich das Kindergeld überweisen lassen, dann würdest Du mit deiner anrechenbaren Nettovergütung von dann 580 Euro + 250 Euro Kindergeld auf 830 Euro kommen, dann müsste nur noch Unterhalt von monatlich 100 Euro gezahlt werden.

Im Endeffekt würdest Du dann aber auch nur auf diese 930 Euro + deine pauschalen 100 Euro Freibetrag von der Nettovergütung kommen.

Wenn Du denkst das dir auf Grund von hohen bereinigten Nettoeinkommen der Eltern mehr Unterhalt zusteht, dann wirst Du dies mit Hilfe eines Anwalts, am besten für Familienrecht vor dem Familiengericht versuchen einzuklagen.

Aber der Anwalt wird dann schon wissen ob das ganze Aussicht auf Erfolg hätte oder nicht.

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planloserkumpel 
Fragesteller
 22.08.2023, 13:14

Weil das heißt ja dann quasi der einzige der davon profitiert dass ich meine Ausbildung schon 2 Jahre durchgeprügelt habe ist mein reicher Vater

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Von Experte isomatte bestätigt

Kann man so pauschal nicht beantworten. Kommt halt darauf an ob du über oder unter 18 bist und wenn du über 18 bist, ob der andere Elternteil auch einen Haftungsanteil hat.

Bist du unter 18, dann wird bis auf den abzugsfähigen ausbildungsbedingten Mehrbedarf in Höhe von 100 Euro ja die Hälfte in Anrechnung gebracht. Das wären dann in dem Fall 40 Euro bei einer Erhöhung von 80 Euro.

Bist du über 18, dann muss der Haftungsanteil der Eltern neu berechnet werden.

Ein Beispiel:

Mutter hat ein bereinigtes Netto in Höhe von 2800 Euro und der Vater hat 4400 Euro.

Dein Bedarf liegt bei 906 Euro (Kindergeld bereits voll abgezogen)

Du selbst hast 600 Euro Ausbildungsvergütung.

906 - 500 (600-100 Pauschale) = 406 Euro.

V: 4400 - 1650 (Selbstbehalt) = 2750

M: 2800 - 1650 = 1150

Zusammen haben sie also 3900 Euro (übrig)

V: 2750*406 / 3900 = 286 Euro

M: 1150*406/3900= 120 Euro

Hättest du nun eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 680 Euro, dann wäre die Rechnung: 906-580 = 326

V: 2750*326/3900 = 230

M: 1150*326/3900 = 96

Du siehst also, dass hier nicht einfach Hälfte/Hälfte gemacht wird.

planloserkumpel 
Fragesteller
 22.08.2023, 13:00

Also ich bin 22, lebe alleine und bekomme von meiner Mutter kein Geld. Von meinem Vater wie gesagt die 399€ aktuell. Deswegen weiß ich auch ehrlich gesagt nicht was mit meinem Kindergeld ist. Ich kann nur schätzen aber meine Mutter wird wahrscheinlich so an die 3000€ netto raus haben und mein Vater gut und gerne 6000-7000€ netto.

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Kessie1  22.08.2023, 13:21
@planloserkumpel

Wurde denn je der Unterhalt ab Volljährigkeit richtig berechnet?

Wenn du Unterhaltsansprüche hast, dann würde die mit einer eigenen Wohnung bei 930 Euro inkl. Kindergeld liegen. Ggf. auch mehr...

Der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 930 EUR. - 3 - Düsseldorfer Tabelle 1. Januar 2023 Hierin sind bis 410 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Von dem Betrag von 930 EUR kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

Die Frage ist allerdings: warum zahlt deine Mutter nichts?

Wenn du nun eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 680 Euro hast, das Kindergeld auf dich abzweigen lässt, dann hättest du an unterhaltsrelevantem Einkommen schon mal 580 + 250 Euro = 830 Euro. Also eine Differenz von 100 Euro die bleibt.

Und die würden sich, je nach Einkommen der Eltern auf BEIDE verteilen!

Da du 22 bist, ist das Jugendamt nicht mehr zuständig dir bei den Berechnungen zu helfen.

Also solltest du zuerst deine Mutter auffordern dir das Kindergeld zu überweisen. Und dann von beiden Elternteilen die Einkommensunterlagen der letzten 12 Monate abfordern inkl. letztem Steuerbescheid.

Du kannst natürlich auch den Vater rechnen lassen, nur der benötigt ja auch die Einkommensunterlagen der Mutter!

Nur mal angenommen, deine Mutter hat im Durchschnitt 2700 Euro bereinigtes Netto und dein Vater 6500 Euro. Es gibt keine vorrangigen Unterhaltsberechtigten.

Dann wäre die Rechnung:

M: 2700 - 1650 (Selbstbehalt) = 1050 Euro

V: 6500 - 1650 = 4850 Euro

Dein Bedarf: 100 Euro

M: 1050 * 100 / 5900= 17,80

V: 4850*100/5900= 85,20

Du kannst natürlich auch versuchen aufgrund des hohen Einkommens der Eltern "mehr" einzuklagen. Musst dann aber nachweisen, wofür das "mehr" sein soll.

Um selbst zu rechnen, kannst du die unterhaltsrechtlichen Leitlinien zu Hilfe nehmen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Deine Eltern haben ja Abzugsmöglichkeiten. Derzeit zahlt dein Vater jedenfalls viel zu viel! Nett von ihm und zurück fordern kann er es auch nicht. Aber verständlich, dass er neu rechnen lassen will.

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planloserkumpel 
Fragesteller
 22.08.2023, 15:26
@Kessie1

Vielen Dank! Anscheinend muss ich da nochmal nachfragen wenn du sagst meine Ansprüche wären eigentlich höher

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