Unterhalt ( für Frau) annehmen?
Muss ich nach einer Trennung Unterhalt für mich annehmen oder kann ich das auch ablehnen, wenn ich ALG 2 beziehe mit Kind und wie viel Unterhalt bekommt eine Frau mit Kind bei Anspruch auf ALG 2?
6 Antworten
Auf gesetzliche Unterhaltsansprüche kann nicht verzichtet werden, da ALG-II allen anderen möglichen Einnahmen nachrangig ist.
Der Verzicht auf andere freiwillige Unterhaltszahlungen, wäre nichtig, wenn man dadurch ALG-II beziehen müsste - dann hätte man sich vorsätzlich in die Hilfebedürftigkeit gebracht.
Das Jobcenter würde die Leistungen einstellen - Du wärst dann gezwungen ggf. sogar den Unterhalt einzuklagen...
Auf gesetzlich zustehende Ansprüche kann man nicht einfach freiwillig verzichten und stattdessen Sozialleistungen beziehen, denn vorrangige Ansprüche sind geltend zu machen.
Erst einmal käme es darauf an was der noch Ehepartner für ein bereinigtes Nettoeinkommen hat, dann wie alt das Kind ist, denn dieser Unterhalt ginge erst einmal vor, zumindest dann, wenn das Kind noch minderjährig ist oder unter 21 Jahren noch eine allgemeinbildende Schule besuchen würde und dadurch ein volljähriges privilegiertes Kind wäre und einem minderjährigen Kind gleichgestellt wäre.
Würde dann nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als 1280 € bereinigtes Nettoeinkommen bleiben, dann stünde dir auch Trennungsunterhalt zu, kannst Du im Internet einmal eingeben, Berechnung Trennungsunterhalt, da sollest Du etwas zum nachlesen finden.
Aber selbst wenn er nicht leistungsfähig wäre und nicht einmal Kindesunterhalt zahlen könnte oder wollen würde, müsstest Du als vorrangigen Anspruch Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Ab der Vollendung des 12 Lebensjahres müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, auch wenn es dem Grunde nach Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres geben kann.
Wäre das Kind also schon 12 Jahre alt, dann müsstest z.B. Du ein monatliches Mindesteinkommen von 600 € Brutto haben, oder das Kind selber dürfte keinen Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter haben.
Etwas ablehnen setzt voraus, dass du finanziell dich so versorgen kannst das du auf diesen Unterhalt nicht angewiesen bist.
Wenn du Hartz IV beziehst, kannst du dich logischerweise nicht selbst finanziell versorgen, denn du brauchst Unterstützung vom Staat.
Die Frage bleibt nun, warum soll dich der Staat voll umfänglich versorgen, wenn du einen ex.Partner hast, der per Gesetz dazu verpflichtet ist?
Also ja, solange du Hartz IV beziehst, wirst du den Unterhalt einfordern müssen.
So funktioniert das aber nicht. Wenn dir Unterhalt zusteht, wird der angerechnet. Alg II ist eine nachrangige Leistung und du musst alle Möglichkeiten ausschöpfen, um deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden.
Hast du denn überhaupt Anspruch auf Ehegattenunterhalt ?
Ich denke ja. Was sind die Bedingungen?
Es gibt ja die Unterscheidung zwischen Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt.
Das ist ja schön, aber warum soll deswegen die Allgemeinheit zahlen? Frage dich selbst, wenn du selbst für die Kosten aufkommen müsstest, würdest du dann auch so reagieren?
Ich gehe mal davon aus, dass du noch nicht geschieden bist, denn diese Sachen stehen im Scheidungsurteil.
Es kann sein, dass das Jobcenter den Ehegattenunterhalt einklagt.
Es gibt gute Unterhaltsrechner im Internet, da muss man nur das Einkommen eingeben.
Du willst nicht dass dein Mann zahlt, aber wir Steuerzahler dürfen dann zahlen? Das ist doch nicht Sinn der Sache und das JC wird auf darauf bestehen den vorrangigen Anspruch bei deinem Ex geltend zu machen.
Ich möchte einfach das mein Mann nicht weniger an Geld hat nur weil ich mich trennen will. Klingt vielleicht komisch 😅 ich will einfach auch kein Streit...sehen vielleicht nicht viele so...