wann kann ich mich in der fahrschule anmelden wenn ich im juni den führerschein haben will?
Ich werde im Juni 18, kann ich mich jetzt mit 17 in der fahrschule anmelden, damit ich den Führerschein habe wenn ich 18 werde? wie läuft das ab mit theTheorie und Praxis? Kenn mich nicht aus lg
8 Antworten
Hallo littlemausi
Es gibt keine bindende Vorschrift, mit welchem Alter man sich in der Fahrschule anmelden darf. Üblicherweise wird die Fahrschule darauf achten, dass der Bewerber sich nicht früher als ein Jahr vor Erreichen des Mindestalters anmeldet.
alle Fahrschulen (die eine Webseite haben) und alle Webseiten die sich mit Führerscheinangelegenheiten befassen berichten aber folgendes:
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
siehe auch folgenden Link:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw_neu.htm
wie läuft das ab mit theTheorie und Praxis?
steht ebenfalls im Link
Es gibt kein gesetzliches Mindestalter ab wann man sich zum Führerschein Anmelden kann.Mit dem theoretischen Unterricht kannst du schon Anfangen.Da du noch minderjährig bist müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen.
Es gibt gesetzliche Mindestalter ab wann man Prüfungen und Fahrstunden machen kann.
Die theoretische Prüfung kannst du 3 Monate vor erreichen des Mindestalters ablegen,die praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des Mindestalters.Fahrstunden nehmen kannst du frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters.
Die Fahrschule kann aber bestimmen wann,ab welchen Alter,sich dort jemand anmelden darf.
Es würde also wenig bringen sich mit 14 Jahren für Klasse A anzumelden.Die gibt es frühestens mit 20 Jahren.Die Papiere,Prüfungen sind nicht unbefristet gültig.
Die bestandene theoretische Prüfung ist 1 Jahr lang gültig.Innerhalb dieser Zeit sollte auch die praktische Prüfung bestanden sein.Es muss erst die theoretische und dann erst die praktische Prüfung bestanden werden.Schafft man das nicht nach bestandener Theorie auch die Fahrprüfung zu bestehen geht das alles von vorne los.
Theorie kannst Du immer machen ...
bei den Fahrstunden käme es daruaf an wieviele Du brauchst
es gibt grundsätzlich eine Pflichtstundenzahl - der Rest ist abhängig von Deinem Können
http://www.fahrschule-g-henne.de/seiten/fuehrerscheinklassen.html
Theorie
Beim Neuerwerb eines Führerscheins musst Du deshalb grundsätzlich 12 Doppelstunden je 90 Minuten machen (die Mindestdauer vermindert sich, wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis bist). Die zusätzlichen Pflichtstunden variieren in den einzelnen FS-Klassen. Um den Führerschein der Klasse B (PKW) erwerben zu können, musst Du z.B. insgesamt 14 Stunden theoretischen Unterricht ableisten.
Der praktische Teil der Ausbildung beginnt mit den Stadtfahrten ("Grundausbildung"). Du lernst das selbständige Handhaben des Fahrzeugs. Einparken, Umkehren oder Anfahren an einer Steigung sind Grundfahraufgaben und auch Teil der späteren Prüfung. Die Anzahl dieser Übungsfahrten ist nicht festgelegt. Es dauert einfach so lange, bis Du es kannst. Vorkenntnisse werden selbstverständlich berücksichtigt. Die praktische Ausbildung muss nicht zwingend mit Beginn bzw. Ende der Theoriekurse übereinstimmen. Es kann z.B. auch früher begonnen werden.
Praxis
Die Sonderfahrten ("besondere Ausbildungsfahrten") werden nach Abschluss der Grundausbildung (Anmerkung: das heißt mit dem Auto umgehen können) durchgeführt. Ihre Anzahl ist vom Gesetzgeber festgelegt:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
nach den neuen Regelungen kannst du aber schon ab 17 (wenn Du den Führerschein hast) begleitend Fahren, das heißt wenn ein (erwachsener) Führerscheininhaber mit dabei ist
eigentlich nicht, wenn er erst mit 18 fährt / fahren will ...
In der Fahrschule kannst Du Dich für den PKW-Führerschein bereits mit 16½ Jahren anmelden.
Richtig. Mehr dazu auf der Webseite http://www.bf17.de/
wenn er im Juni 18 Jahre alt wird braucht er sich nicht mehr für den B17 anmelden, oder?
Du kannst Dich jetzt schon anmelden. Wir wissen ja nicht, wieviele Fahrstunden Du brauchst, wie schnell und gut Du in der Theorie bist, wie oft Du durch die Prüfung fällst, etc.
wenn er im Juni 18 Jahre alt wird braucht er sich nicht mehr für den B17 anmelden, oder?