Wäre das Steuerhinterziehung?

5 Antworten

Selbstverständlich ist das Steuerhinterziehung... Und Sozialbetrug. Beides ist strafbar.

Am dümmsten ist der Arbeitgeber und deine Kollegin.

Der Arbeitgeber mach sich ebenfalls strafbar, genau wie die Kollegin. Kommt noch dazu, dass der AG für einen 900 € Job nur ca. 180€ Lohnnebenkosten hat, für zwei 450€ jobbs aber ca. 270 €. Die Kollegin müsste keine Steuern zahlen wenn sie 900 € mtl verdient, hätte aber Anspruch auf bezahlten Urlaub, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Verletztengeld, Unfallrente und einen höheren Rentenanspruch.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Tamod 
Fragesteller
 03.07.2020, 09:41

Und gebe es dann auch Probleme für mich, wenn ich das machen würde?

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Hipponax  03.07.2020, 09:44
@Tamod

Sie sind ja beteiligt. Also auch gibt das auch Probleme für Sie.

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Eher weniger, aber wenn dein Vorgesetzter mitmacht, muss es dir erstmal jemand nachweisen!

Das sind gleich mehrere Straftaten

die nicht nur der Arbeitgeber begeht - zu denen ihr dann Beihilfe leistet

Sie darf nicht mehr als 450 verdienen, jedoch hat sie mehr gearbeitet.

Bei Minijobs geht es in erster Linie um die Sozialversicherungspflicht und nicht um die Steuern.

Sie darf zunächst mehr als 450 € im Monat verdienen, wenn im Jahr die Grenze von 5.400 € nicht überschritten wird (sie muß dann in anderen Monaten weniger arbeiten).

Wenn es coronabedingte oder unvorhergesehene Mehrarbeit (z. B. Krankheitsvertretung) ist, dann darf Sie aktuell bis Oktober 5 Monate (ab November wieder 3 Monate) mehr verdienen, auch wenn sie unschädlich dann im Jahr über 5.400 € käme - dann hätte sie 5.400 € + X € aus der Mehrarbeit ohne das Sozialversicherungspflicht eintritt.

Das zu überwachen ist Aufgabe des ArbG.

Steuerlich ist das alles unerheblich, wenn das ein pauschal versteuerter Minijob ist - ansonsten, wenn der Minijob mit Steuermerkmalen ausgeübt wird, muß er versteuert werden - aber die Besteuerung tritt erst ab ca. 11.000 € brutto im Jahr ein - wenn sie nur einen Minijob hat, ist das also kaum der Fall - wenn sie noch andere steuerpflichtige Einkünfte hätte, dann müsste der Minijob mit versteuert werden - das hat aber nichts mit der Mehrarbeit zu tun, sondern das ist immer so.

Hier liegen also von Seiten der Freundin keine Straftaten vor - der ArbG müsste, sofern die Voraussetzungen für den Minijob nicht mehr vorliegen würden, die SV-Anteile Deiner Freundin dann nachzahlen - er darf sie sich in diesem Fall dann auch nicht bei ihr zurückholen, da es der Fehler des Unternehmens ist.

Ja nicht nur das sondern auch Betrug.