Vorraussetzung zu Rettungssanitäter?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

In Deutschland, stellt der Rettungssanitäter im juristischen Sinne keine anerkannte Berufsausbildung dar. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine Qualifikation bzw. um eine berufliche Weiterbildung, welche nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst berechtigt. Dies ist in allen Bundesländern der Einsatz als zweite Person, d.h. als Assistenzperson und zugleich auch als Fahrer auf Rettungswagen (RTW) in der Notfallrettung und die eigenverantwortliche Betreuung von Patientinnen und Patienten, die keine (akuten) Notfallpatienten sind, die aber aufgrund ihres Gesundheitszustandes einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung des Fahrzeuges bedürfen auf Krankentransportwagen (KTW).

Die Qualifikation, hat lediglich einen zeitlichen Umfang von insgesamt mindestens 520 Stunden und kann dementsprechend in Vollzeitform absolviert bereits innerhalb von ungefähr dreieinhalb Monaten erworben werden. Sie besteht grundsätzlich aus einem Rettungssanitäter- Grundlehrgang mit i.d.R. abschließender Zwischenprüfung zum Rettungshelfer, einem Krankenhauspraktikum, einem Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und einem Rettungssanitäter- Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit der Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter. Ausbildungsvergütung, erhält man währenddessen keine. Stattdessen, muss man noch selber für die schulischen Anteile, für die Lehrgänge, bezahlen.

Voraussetzungen sind:

1.) Ein Mindestalter von 18 Jahren, also die Volljährigkeit. Der Grundlehrgang, kann zum Teil auch bereits mit 17 Jahren absolviert werden, Praktika und Abschlussprüfung allerdings erst mit der Volljährigkeit,

2.) Die "gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung", festzustellen und zu bescheinigen durch einen Arzt,

3.) Keine Vorstrafen, also ein "sauberes" Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate und

4.) Mindestens der Hauptschulabschluss oder alternativ eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.

Eine Fahrerlsubnis, ist für den Erwerb der Qualifikation nicht unbedingt erforderlich, wohl aber für die anschließende Tätigkeit als fertiger Rettungssanitäter. Hier ist es so, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B, also der umgangssprachliche "Autoführerschein", das Mindeste ist. Für den Einsatz in der Notfallrettung auf Rettungswagen, wo der Rettungssanitäter auch der Fahrer ist, ist sogar eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 für LKW bis 7.500Kg zulässige Gesamtmasse erforderlich, da moderne RTW regelhaft die 3,5 Tonnen Grenze überschreiten, welche die Fahrerlaubnis der Klasse B abdeckt.

Die richtige Berufsausbildung im Rettungsdienst, ist im übrigen der Notfallsanitäter. Diese, dauert insgesamt drei Jahre und schließt am Ende mit einer insgesamt zehnteiligen, staatlichen Prüfung ab. Die Voraussetzungen dafür, sind im Wesentlichen identisch, mit dem Unterschied, dass dafür gesetzlich mindestens ein Realschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder ein Hauptschulabschluss mit zusätzlich einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer erforderlich ist. In der tatsächlichen Praxis, sind die meisten erfolgreichen Bewerber aber sogar Abiturienten oder Fachabiturienten. Weil die Ausbildung sehr begehrt ist, werden die freien Ausbildungsplätze vielerorts auch bevorzugt an Rettungssanitäter mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 und Berufserfahrung vergeben.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Salthouse 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 14:19

Mega Dankeschön das hat mir sehr geholfen

Du musst Gesundheits Pass haben. Du musst Schichtdienst tauglich sein. Du musst Blut sehen können und darfst nicht in Ohnmacht fallen, wenn mal jemand mit einer Verletzung zu dir kommt und um Hilfe bittet. Außerdem musst du Stress stabil und belastbar sein.


SeifenkistenBOB  21.10.2024, 11:46

Was genau soll der

Gesundheits Pass

sein?

cafibone  21.10.2024, 17:40
@SeifenkistenBOB

Gesundheitsamt untersucht auf AIDS und auf Ansteckung (Blut/Stuhl usw.) auf 😷 gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (Fremd/Eigengefährdung, Schädliche ansteckende Krankheiten, Herz/Kreislauf). Gesundheits Pass braucht man auch, wenn man in der Gastronomie (Küche) arbeitet, dass man zum Beispiel keine Salmonellen, Durchfallerreger oder Ruhr überträgt.

SeifenkistenBOB  22.10.2024, 12:04
@cafibone

Die Gesundheitliche Eignung wird durch standardisierte Untersuchungen beim Betriebsarzt festgestellt. Mag sein, dass man in manchen Bundesländern oder Leistungserbringern einen Gesundheitspass benötigt, aber das ist nicht überall so.

Salthouse 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 19:22

Okay danke und was noch so ( vom Alter und sonst noch so Sachen wie größe und so?)

Von Experte DorktorNoth bestätigt

Menschliche Voraussetzungen

  • Bereitschaft zum Schichtdienst
  • Empathie
  • Schwarzer Humor
  • Blut, schlimme Verletzungen und Tod sehen bzw. ertragen zu können

"Rechtliche" Voraussetzungen

  • Je nach Anbieter min.16/17 sein
  • Einwandfreies Führungszeugnis
  • Ärztliche Bescheinigung über die Eignung
  • Min. Hauptschulabschluss oder Berufsausbildung
  • B-Führerschein
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungssanitäter und Erste-Hilfe-Ausbilder

Salthouse 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 19:27

Super dankeschön so habe ich mir das vorgestellt :) und noch 2 fragen und zwar

1.Muss man ein B-Führerschein haben?

2.was ist mit Führungszeugnis gemeint?

SirLucifer97  17.10.2024, 19:34
@Salthouse

Größe/Gewicht (siehe andere Antwort) ist Wurst

1) Für den Krankentransport reicht B aus, wenn du im Rettungsdienst fahren möchtest, dann brauchst du min. den C1. Im Krankentransport ist der RS zwar der Beifahrer (bzw. hockt hinten bei dem "Patienten"), aber es ist schon sinnvoll, dass der auch n Führerschein hat, damit er im Bedarfsfall fahren kann.

2) Ein polizeiliches Führungszeugnis

Pepe77286  17.10.2024, 19:35
@Salthouse

1.B Führerschein ja

2. Sog polizeiliches Führungszeugnis,wird auf dem Amt beantragt. Hier stehen eventuelle Verurteilungen und auch manche Verfahrenseinstellungen drin