Von Polizei weggerannt was kommt auf mich zu?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sie dich nicht schon vorher zu deinen Eltern gebracht haben, werden sie höchstwahrscheinlich auch keine Post mehr bekommen. Es aei denn es wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben. Hängt vom Polizisten ab, normalerweise drückt man da aber ein Auge zu. Es passiert mit Sicherheit folgendes: Es wird ein Vorkommnisbericht geschrieben, in welchen dein Name auftaucht. So bist du lediglich für die Polizei als ,,Betroffener" im System eingepflegt. Falls mal wieder was sein sollte kann die Polizei lediglich sehen das mal was war und was da war. Dies wird aber für dich zukünftig unbedeutend bleiben. Was eigentlich gemacht werden sollte aber auch nicht alle Polizisten machen, ist einen Bericht zur Kenntnisnahme an das zuständige Jugendamt oder falls es bei euch so etwas gibt an das sogenannte Haus des Jugendrechts zu schreiben. Ob die erstmal ähnliche Vorkommnisse über dich sammeln oder sofort präventiv tätig werden kann ich nicht sagen. Präventiv tätig werden heißt dann, dass sie sich mit deinen Eltern in Verbinding setzen um ein Gespräch über die Sache sowie der allgemeinen Situation zu suchen.

Die meisten haben schonmal Alkohol getrunken bevor sie es durften, aber du siehst wie schnell man plötzlich in eine unangenehme Situation kommen kann. Wenn deine Eltern von der strengeren Sorte sind und das mitgeteilt bekommen, hat sich das Ganze sicherlich nicht gelohnt. Also in Zukunft cleverer sein und wenn schon hinter privaten Türen machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeiobermeister
joseftoth1234 
Fragesteller
 09.11.2019, 11:45

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

Ich habe meiner Mutter schon von der ganzen Sache erzählt, fand sie zum Glück nicht so schlimm. Die Polizisten haben gemeint dass sie in der früh noch mal schauen und wenn da Müll rumliegt bekommen wir eine Ordnungswidrigkeitsanzeige. Wir haben nix liegen gelassen. Habe ich jetzt eine Strafakte? Und was ist mit dem der Weggelaufen ist? Bekommt er extra strafe?

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Es könnte sein, dass das Jugendamt bei Euch zu Hause auftaucht. Oder Du musst mit Deinen Eltern dorthin.

Angst vor Mutti? Kann ich verstehen!

Die wird's erfahren. Mehr passiert aber nicht. Wenn man rauskriegt, wer euch den Alk beschafft hat, gibt's vor allem für den Ärger.

Gruß S.

joseftoth1234 
Fragesteller
 09.11.2019, 13:48

Ne ich habe es meiner Mutter schon erzählt. Einer von uns ist 16 und der hat es halt gekauft.

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Die Polizei wird deine Eltern informieren, sofern noch nicht geschehen. Ansonsten passiert da nix.

Da kommt kommt gar nichts. Es ist nicht verboten vor der Polizei weg zu rennen. Und es ist 15 Jährigen auch nicht verboten Alkohol zu trinken. Es ist nur verboten ihnen welchen zu geben.

joseftoth1234 
Fragesteller
 09.11.2019, 08:59

Ich hoffe du hast recht. Weil die beiden Polizisten haben nichts von Post gesagt.

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JayCeD  09.11.2019, 09:02
@joseftoth1234

Das schlimmste was passieren könnte wäre, dass sie dich als Zeugen vorladen, weil sie eine Anzeige gegen unbekannt gegen den schreiben, der euch den Alkohol verkauft hat. Da müssen sie aber schon sehr viel lange Weile haben.

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Pierrot196  09.11.2019, 09:09

Das stimmt so nicht ganz. 15jährige dürfen keinen Alkohol trinken. Und wer Ihnen doch welchen gibt, macht sich strafbar.

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JayCeD  09.11.2019, 09:14
@Pierrot196

Man darf ihnen keinen Verkaufen. Und die Polizei wird unterbinden, wenn sie in der Öffentlichkeit Alkohol trinken. Aber Eltern dürften ganz legal auf einer privaten Feier ihrem 15 jährigen Kind ein Bier oder Wein trinken lassen.

Und ein 15 Jähriger macht sich nicht strafbar, wenn er Alkohol trinkt an den er irgendwie ran gekommen ist.

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joseftoth1234 
Fragesteller
 09.11.2019, 09:26
@JayCeD

Danke! Die Polizisten haben ja den Alkohol nicht mal weg genommen.

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JayCeD  09.11.2019, 09:27
@joseftoth1234

Der könnte Ärger bekommen, weil er ihn euch gegeben hat. Und du wirst dann als Zeuge vorgeladen.

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joseftoth1234 
Fragesteller
 09.11.2019, 09:28
@JayCeD

Ich hoffe mal dass die was besseres zu tun haben.

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