Führerschein weg bei 0,08 Promille?

6 Antworten

Hallo Cilli

keine Sorge, schau mal:


Seit dem 01.08.2007 ist § 24c StVG in Kraft, der die sog. Null-Promille-Grenze für junge Fahranfänger und Fahranfängerinnen einführt und entsprechende Sanktionen bei einem Verstoß zulässt; die Sanktionen ergeben sich aus entsprechenden Änderungen des Bußgeldkatalogs.


Hierzu soll nach Amtsgericht Langenfeld (Urteil vom 20.04.2011 - 20 OWi 42/11) ein Mindestwert von 0,2‰, nach Amtsgericht Herne-Wanne (Urteil vom 17.12.2008 - 15 OWi 60 Js 584/08 - 5/08) sogar ein Wert von mindestens 0,26 ‰ nötig sein.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Alkohol17.php

wenn du z.B viel Orangensaft oder Apfelsaft trinkst hast du schon 0,1 Promille

deswegen wird niemand was sagen bei 0,08 Promille

Wende Dich an einen Anwalt.0.08 kann auch ein Meßfehler des Gerätes sein.

Wenn Du keine Blutprobe gemacht hast,das den Wert bestätigt,wird er Dich da schon raushauen.Dann passiert garnichts.

du bist probezeit das heist 0,0.promille

auf alle fälle wird deine probezeit verlängert.

und deine probezeit beträgt 2 Jahre. Musst dich schon mal drauf einstellen das du ihn los bit deinen lappen. Und evtl. Noch ne nachschulung machen musst.



ginatilan  28.05.2015, 23:47

Unsinn, sehe meine Antwort

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Es kann sein das du bis du 21 Jahre alt bist den Führerschein nicht mehr zurück bekommst und ihn vlt sogar neu machen musst

Crack  28.05.2015, 20:47

Völliger Unsinn.

Es gibt nicht einmal ein Fahrverbot, wie sollte es dann zur Entziehung der FE kommen können? Das mit "Fahrerlaubnis neu machen" gehört auch in ein Märchenbuch...

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AlinaaaChiaraaa  28.05.2015, 21:13

Warum? Er ist noch in der Probezeit und da darf man absolut keinen Alkohol im Blut haben.. Also wird der Führerschein 100% entzogen werden

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AlinaaaChiaraaa  28.05.2015, 21:40

Ja gut ich bin aufjedenfall anders Informiert aber wenns da steht

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Wenn Du gaaaaanz viel Glück hast wird überhaupt nichts kommen, denn meist wird erst ab 0,15‰ eine OWi-Anzeige erfolgen.

Dann würde Folgendes auf Dich zukommen:

  • 250€ Bußgeld
  • 1 Punkt
  • 28,50€ Gebühren
  • Anordnung Ausfbauseminar
  • Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

Aber kein Fahrverbot. Du musst also abwarten und hoffen das die Polizisten das nicht zur Anzeige gebracht haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen