Führerschein weg bei 0,08 Promille?
Ich habe meinen Führerschein seit gut einem halben Jahr und war gestern mit Freunden unterwegs. Ich achte wirklich genau darauf, wann ich mit dem Alkohol aufhören muss, aber gestern reichte die Zeit scheinbar nichts aus. Auf dem Rückweg kamen wir in eine Kontrolle und ich musste pusten - Ergebnis 0.08 Promille. Jetzt droht mir laut dem Polizisten ganz schön ärger! Ist mein Führerschein jetzt weg?
6 Antworten
Hallo Cilli
keine Sorge, schau mal:
Seit dem 01.08.2007 ist § 24c StVG in Kraft, der die sog. Null-Promille-Grenze für junge Fahranfänger und Fahranfängerinnen einführt und entsprechende Sanktionen bei einem Verstoß zulässt; die Sanktionen ergeben sich aus entsprechenden Änderungen des Bußgeldkatalogs.
Hierzu soll nach Amtsgericht Langenfeld (Urteil vom 20.04.2011 - 20 OWi 42/11) ein Mindestwert von 0,2‰, nach Amtsgericht Herne-Wanne (Urteil vom 17.12.2008 - 15 OWi 60 Js 584/08 - 5/08) sogar ein Wert von mindestens 0,26 ‰ nötig sein.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Alkohol17.php
wenn du z.B viel Orangensaft oder Apfelsaft trinkst hast du schon 0,1 Promille
deswegen wird niemand was sagen bei 0,08 Promille
Wende Dich an einen Anwalt.0.08 kann auch ein Meßfehler des Gerätes sein.
Wenn Du keine Blutprobe gemacht hast,das den Wert bestätigt,wird er Dich da schon raushauen.Dann passiert garnichts.
Wenn Du keine Blutprobe gemacht hast,
ist nicht nötig bei dieser Promille, erst ab 1,1 Promille
bis 1,1‰ ist der Dräger Alcotest 7110 Evidential gerichtlich verwertbar, so sieht der aus:
du bist probezeit das heist 0,0.promille
auf alle fälle wird deine probezeit verlängert.
und deine probezeit beträgt 2 Jahre. Musst dich schon mal drauf einstellen das du ihn los bit deinen lappen. Und evtl. Noch ne nachschulung machen musst.
Es kann sein das du bis du 21 Jahre alt bist den Führerschein nicht mehr zurück bekommst und ihn vlt sogar neu machen musst
Völliger Unsinn.
Es gibt nicht einmal ein Fahrverbot, wie sollte es dann zur Entziehung der FE kommen können? Das mit "Fahrerlaubnis neu machen" gehört auch in ein Märchenbuch...
Lies doch mal bitte meine Antwort, da steht alles drin. Außerdem kann man die Folgen größtenteils auch er-googlen, z.B. hier unter der BKat-Tatbestandsnummer 243:
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/bkat/bussgeldkatalog_241.htm
Wir sind im Bereich einer Ordnungswidrigkeit, das was Du beschreibst kommt allenfalls annähernd nach einer Straftat zur Anwendung.
Wenn Du gaaaaanz viel Glück hast wird überhaupt nichts kommen, denn meist wird erst ab 0,15‰ eine OWi-Anzeige erfolgen.
Dann würde Folgendes auf Dich zukommen:
- 250€ Bußgeld
- 1 Punkt
- 28,50€ Gebühren
- Anordnung Ausfbauseminar
- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
Aber kein Fahrverbot. Du musst also abwarten und hoffen das die Polizisten das nicht zur Anzeige gebracht haben.
Warum? Er ist noch in der Probezeit und da darf man absolut keinen Alkohol im Blut haben.. Also wird der Führerschein 100% entzogen werden