Graffiti erwischt was passiert?

3 Antworten

Prinzipiell, so ohne weitere Infos, steht meiner Meinung nach folgendes im Raum:

  • Hausfriedensbruch
  • Illegales Betreten von Bahn- und Gleisanlagen sowie ggfs. Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr
  • Sachbeschädigung

Die Bahn bzw. Bundespolizei geht solchen Taten normalerweise immer nach und bringt sie zur Anzeige, da der Aufenthalt auf dem Bahngelände (Du schreibst ja "Bahngelände" und nicht "Bahnhof" - insofern gehe ich mal davon aus, dass ihr euch außerhalb des für Fahrgäste zugänglichen Bereichs aufgehalten habt) sehr gefährlich ist und es jedes Jahr viele Tote zu beklagen gibt. Außerdem versucht man durch intensive Verfolgung, den Graffitis entgegenzuwirken, da hier jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe entstehen.

Allerdings bist Du noch keine 14 Jahre alt (Dein "Kollege" auch nicht?) - und damit nach §19 StGB nicht schuldfähig. D.h., dass gegen Dich kein Strafverfahren eingeleitet werden kann.

Was allerdings wiederum nicht bedeutet, dass die Taten keine Folgen nach sich ziehen werden. Die Gesetze sehen für Kinder unter 14 Jahren nämlich anstatt eine Bestrafung eine Erziehung vor. D.h., dass ggfs. das Jugendamt eingeschaltet wird und Eure Familienverhältnisse mal auf den Kopf stellt. Vielleicht auch weiterführende Maßnahmen initiiert wie psychologische Behandlung usw. bis hin zur Unterbringung des Kindes in einem geschlossenen Heim (das allerdings erst bei richtig schweren Verbrechen, also keine Angst, das ist bei euch nun nicht der Fall...).

Auf jeden Fall wird man mit Deinen Eltern sprechen und ihnen klar machen, dass euer Verhalten nicht nur kriminell war (und bei Wiederholung "über 14") schwere Folgen haben könnte, sondern dass ihr euch damit ggfs. auch in Lebensgefahr begeben habt. Es liegt dann an Deinen Eltern, entsprechend zu reagieren.

Ob man euch etwas nachweisen kann?
Nun, wenn man euch auf dem Bahngelände (also nicht im öffentlich zugänglichen Bereich) erwischt hat, dann ist das auf jeden Fall schonmal Hausfriedensbruch und ggfs. Störung des Bahnverkehrs.

Wenn man euch dann auch noch Sachbeschädigung (Sticker oder Graffiti) nachweisen kann, dann müsstet ihr bzw. eure Eltern ggfs. auch noch für die Beseitigung der Sachbeschädigung aufkommen. Vielleicht hat euch jemand gesehen (Zugführer?), vielleicht gab es eine Kameraüberwachung?

Kommt darauf an, ob ihr etwas gemacht habt, was daraus nicht ganz hervorgeht.

Die Pflicht Schadenersatz zu leisten tritt nicht erst mit 14 oder 18 ein - sondern bereits mit dem 7. Lebensjahr. Solltet Ihr etwas gemacht haben, habt Ihr das an der Backe, persönlich, nicht Eure Eltern.

Dies allerdings ist nicht Sache der Polizei, das macht die Bahn dann.

Da Du noch nicht 14 bist, bist Du nicht strafmündig. Dein Kollege weiß ich natürlich nicht.

Falls man Euch nachweist, dass ihr irgendwas beschmiert habt, wirst Du für die Entfernung aber zahlen müssen.