Was passiert, wenn mich die Polizei mit BMX erwischt?

11 Antworten

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Mit einem BMX Rad an sich gibt es nicht automatisch Probleme. Wichtig ist, wenn Du dich im Bereich der StVO bewegst, daß das BMX-Rad verkehrssicher ist. Das bedeutet: Beleuchtung mit Dymamo, 1 weißer Frontreflektor, 1 roter Rückstrahler, 4 gelbe Speichenreflektoren oder die weißen Speichenclips, 4 gelbe Reflektoren in den Pedalen (Ich hatte in den 80ern eines mit Reflektoren und Beleuchtung). Eine Batteriebeleuchtung ist zwar nicht zulässig, wird idR aber akzeptiert.

Wenn das BMX-Rad nicht verkehrssicher ist, kann die Polizei auch einem 13-jährigen die Weiterfahrt untersagen, so daß das BMX Rad geschoben werden muß. Wenn übehaupt, können die Eltern Ärger bekommen.

Kein Licht ist kein Problem solange du nicht bei Dunkelheitfährst, wegen wass sie dich drankriegen können ist, dass du keine Klingel und Reflektoren dran hast. Ein Ordnungs können sie gegen dich Verhängen, da es ja im geregelten Rahmen mit 10 Euro ist und du die von deinem Taschengeld zahlen kannst.

ArconDuke  21.06.2012, 19:22

Sorry, aber deine erste Aussage ("Kein Licht ist kein Problem solange du nicht bei Dunkelheitfährst") ist absoluter Unsinn. In Deutschland ist eine dynamobetriebene Fahrradbeleuchtung vorgeschrieben. Einzige Ausnahme: Rennräder unter 11kg Gewicht. Ob es geahndet wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber wenn nichtmal Batterielampen im Gepäck sind, darf man sehr schnell nur noch schieben. Und im Falle eines Unfalls hat man mindestens eine Teilschuld garantiert. Der Freifahrtschein für Fahrräder ist nämlich schon lange Vergangenheit.

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Lrott  21.06.2012, 21:35
@ArconDuke

Du zutierst die Legislative, wenn die Judikative exemplatisch anders Urteil erteilt, was sie hat dann sieht das anders aus.

Kein Richter in Deutschland wird dir eine Teilschuld geben, weil du bei helligtem Sonnenschein kein Lichtdran hast, bei Nacht sieht das wieder anders aus, dort brachst du ein Licht mit explizieter STVO-zulassung und hier gibt es auch Batterielampen, die diese haben.

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Strafmündig bist Du mit 13 nicht. Das Fahrrad ist jedoch nicht für den Straßenverkehr geeignet. Sie können Dir die Weiterfahrt damit untersagen und prinzipiell das Teil sogar einbehalten, wenn sie befürchten, dass Du Dich nicht an deren Ansage hältst.

nichts..! du bist eh erst 13 also nicht strafmündig! außer sie sagens deinen Eltern aber sonst!

Was für dumme Antworten. BMX Räder darf man in der Regel garnicht im Straßenverkehr fahren weil sie nicht Verkehrssicher sind. Kein Licht, keine Reflektoren usw. Passieren wird aber trotzdem nicht viel. Vielleicht musst du das Ding dann schieben.