bmx verbot

8 Antworten

Dein Horizont scheint in etwa dem Deiner Rechtschreibkenntnisse zu entsprechen, beides solltest Du dringend erweitern und ausbauen, ganz dringend sogar, sonst wird das nichts mit der Zukunft außerhalb Hartz IV.

Um mit Deiner Frage zu beginnen, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Fahrrad damit ausgerüstet zu sein hat.

Damit ist es absolut selbstverständlich, dass man sich stets (das bedeutet immer) daran hält.

Die Polizei ist dazu da, Dir aufs Dach zu steigen, wenn Du dagegen verstößt. Das ist auch gut so, sonst würde sich kein Mensch an irgend etwas halten - und genau darum ist das auch gut so.

Der Grund der Vorschriften sollte einem Kleinkind mit mittlerer Erziehung bereits einigermaßen einleuchten, versuch mal, Dir das selbst zu überlegen, ich wette, auch Du hast im Laufe deiner Erziehung das ein oder andere Merkmal erfahren, als kleiner Hinweis, es hat was mit Gefährdung zu tun.

Selbst wenn ich meiner nicht einmal 5-jährigen Tochter die Frage stelle, kommt sie darauf, ich wette, Du kannst das auch.......

Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsvorschriften, ein Kinderfahrrad "irgendwie" nicht. Das bedeutet, bis 7 Jahre ist ein fahrradfahrendes Kind eigentlich als Fußgänger zu werten.

Ein Fußgänger braucht weder Beleuchtung noch andere Einrichtungen. Dennoch würde ich ein Kind niemals ohne all diese Dinge fahren lassen, das nennt man Verantwortung.

Verantwortung kommt von Einsicht und Die scheint Dir zu fehlen.

Behindert ist das alles nicht, sondern der, der dagegen verstößt.

Miiks  01.08.2013, 20:35

:DD hahahhhahahha ich gehe davon aus, dass sie homosexuel veranlagt sind, herr fastlink

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es gibt für radsportler sonderregelungen, d.h. man kann eine sondergenehmigung bekommen. das gilt aber wahrscheinlich nicht für bmx-räder, da der sport mit bmx-rädern nicht auf der straße ausgetragen wird. ich fürchte also, dass dir hier niemand helfen kann. du könntest höchstens mal an den verkehrsausschuss des bundestages schreiben.

soweit ich weiß ist für fahrräder mittlerweile auch ein "stand-/fahrlicht" vorgeschrieben... eben licht mit batterien... da auch tagsüber ein "beleuchtetes" objekt besser erkennen kann, als ein dunkles

Es gibt halt ein paar Vorschriften, wie ein Fahrrad beschaffen sein muß, damit du es im Straßenverkehr nutzen darfst. Z.B. 2 unabhängige Bremsen, eine Klingel, usw. und dazu gehört auch eine Beleuchtung, die man mit einem Dynamo betreiben kann. Und wenn das nicht vorhanden ist und du trotzdem im Straßenverkehr fährst, ist es doch logisch, daß die Polizei dich anhält.

Also tagsüber hat die Polizei doch garkeine Handhabe gegen Dich; denke ich. Sie dürfen Dich freundlich darauf hinweisen, das bei Einbruch der Dunkelheit für Dich und andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darin besteht, wenn dann keine Beleuchtung oder Reflektoren am Fahrrad angebracht werden. Gibt doch da diese abnehmbaren Beleuchtungen... Inwiefern diese erlaubt sind müßtest Du bitte erfragen. Habe gehört, das es darunter auch zu helle gibt, welche die Autofahrer blenden.

DerTroll  07.08.2009, 06:39

Dynamobetriebene Beleuchtung (die Tagsüber natürlich ausgeschaltet sein kann) ist beim Fahrrad immer vorgeschrieben!

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